Vergütung der Tätigkeit studentischer Aushilfen
Kann man studentische Aushilfen, die 5 Std. in der Woche kommen und Tätigkeiten verrichten sollen, die nichts mit dem Studium zu tun haben, AT einstellen. Es würde in diesem Fall unter Tarif bedeuten. Die Person soll mit 10 Euro/Std. eingestellt werden, die niedrigste Vergütungsgruppe würde aber auf 10,67 kommen.
Community-Antworten (5)
15.07.2015 um 16:53 Uhr
Erste Frage: Was steht dazu im Tarifvertrag?
Zweite Frage: Ist der Stundent tarifgebunden? wenn nein, was steht dazu im Tarifvertrag?
15.07.2015 um 16:56 Uhr
Na das ist ja die Frage, an der sich die Geister scheiden, ob der Student unter den TV fällt. Die andere Argumentation war, dass man ihn auf keinen Fall schlechte stellen soll, als Leute, für die der TV gilt.
15.07.2015 um 17:28 Uhr
Zitat (Samsonxxxx): "Na das ist ja die Frage, an der sich die Geister scheiden, ob der Student unter den TV fällt."
Da hilft in der Regel nur in den Tarifvertrag selber schauen, dort sollte beschrieben sein, wer unter die Geltung des Tarifvertrages fällt. Die erste Einschränkung ist in der Regel "... die Mitglied der Tarifvertragsparteien sind ..." oder ähnliches.
Wenn Du den Tarifvertrag im Volltext hier einstellst, schauen wir gerne für Dich nach, wer unter den Tarif fällt.
15.07.2015 um 17:35 Uhr
Es ist da schwammig formuliert. Ich habe jetzt mit einem RA tel. und denke es, nun klären zu können.
15.07.2015 um 17:56 Uhr
Was habt Ihr denn für Aushilfstätigkeiten, dass Ihr dazu studierte Leute braucht? Anders herum: Es gibt keine studentischen Aushilfen - eigentlich heißen die Arbeitnehmer zu Dumpingpreise.
Auf Grund der Tätigkeit sind sie entsprechend der tariflichen Bestimmungen zu bezahlen.
Was anderes wäre, wenn Studenten bei Euch ein für das Studium benötigtes Praktikum machen - aber nicht auf dem Hof oder im Lager..... (dann kämen die §§ 96 ff BetrVG ins Spiel)
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