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Ausübung gefährlicher Tätigkeit

S
Scalar73
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

an uns, dem Betriebrat, sind Kollegen herangetreten mit dem Problem das diese öfters kurzzeitig eine andere Tätigkeit als im AV steht ausüben müssen,die relativ verletzungsgefährdent ist. Diese Tätigkeit müssen seit langer Zeit immer dieselben Kollegen verrichten,andere weigern sich mit der Begründung diese Tätigkei sei nicht im AV vereibahrt,also brauchen sie sie nicht auszuüben.Diese Tätigkeit ist körperlich sehr anstrengend und auch gefährlich wo man sich leicht verletzen kann.Dieses Problem wurde auch schon vor längerer Zeit bei der GF angesprochen aber es tut sich nichts um eine Abhilfe bei dieser Tätigkeit zu schaffen. Die Einteilung dieser Tätigkeit erfolgt durch unseren Betriebleiter der auch nur immer dieselben Kollegen vorsieht und die anderen unbehelligt lässt. Wie können wir als BR darauf reagieren ?

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Community-Antworten (2)

P
pirat

12.10.2007 um 19:08 Uhr

@scalar73,

......Tätigkeit ist körperlich sehr anstrengend und auch gefährlich wo man sich leicht verletzen kann..... geht es vielleicht etwas genauer?

Wie wäre es denn damit? Jeder MA muß im Betrieb über Unfall- und Gesundheitsgefahren aufgeklärt werden. Bei mehr als 20 Beschäftigten muss der Unternehmer eine(n) oder mehrere Sicherheitsbeauftragte bestellen. Der Betriebsrat hat bei der Bestellung mitzuwirken. nachzulesen hier....

http://194.45.33.250/pages/service/download/medien/004.pdf

K
Kölner

12.10.2007 um 19:56 Uhr

@scalar73 Ist es möglich den § 81 BetrVG zu nutzen?

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