Erstellt am 29.06.2009 um 18:02 Uhr von DonJohnson
Ok, also: Der Azubi ist da um zu lernen und nciht als günstige Arbeitskraft eingesetzt zu werden! Daraus folgt, dass der Meister, der die Arbeit nciht überprüft hat - wenn überhaupt dafür herangezogen werden könnte.
Des weiteren: Die 750 Km Fahrt. Ich würde gerne mal sehen, wie das mit dem Arbeitszeitgesetz konform gehen soll, oder wäre eine Übernachtung mit inbegriffen?
Weiter noch: Da der Azubi vielleicht den Fehler gemacht hat, aber dafür nciht in Regress genommen werden kann, ist eine Bezahlung des Treibstoffes eh nicht angesagt.
Desweiteren denke ich, dass eine Außendienstfahrt nciht im Lehrplan des Azubi steht. Somit sind solche Arbeiten selbstverständlich nicht als Lehrinhalt angesehen und somit mehr als zweifelhaft!
Ergo: Der Azubi ist kein Geselle dem man vielleicht unter Umständen ein solches Handeln mit Hinweis auf dessen Kompetenz und der dazugehörigen Sorgfaltspflicht ankreiden könnte.
Fehler können selbstverständlich passieren und ein Lehrling ist für seine begangenen Fehler nun mal nciht verantwortlich!
Basta!!! Davon mal abgesehen, halte ich solche Meister für echt arm... Als ich früher (Geselle) mit verantwortlich für die Lehrlingsausbildung war, habe ich die Fehler des Azubi immer auf mich geschoben - Hmmm, aber heutzutage ist sich wohl jeder selbst der nächste - echt traurig :-(((
Nachtrag: * Als ich früher (Geselle) mit verantwortlich für die Lehrlingsausbildung war, habe ich die Fehler des Azubi immer auf mich geschoben*
War ich ja auch, da ich verantwortlich war!!!
Erstellt am 29.06.2009 um 18:11 Uhr von kriegsrat
also ob so ein fehler im rahmen der arbeitnehmerhaftung schadensersatzforderungen nach sich ziehen könnte oder zum betrieblichen risiko gezählt werden muß, wage ich hier jetzt nicht zu beurteilen....
insbeondere da ja eigentlich ein ausbildungs- und kein arbeitsverhältnis vorliegt
wenn der volljährige azubi hier freiwillig mithilft, seinen fehler, wenn er überhaupt vorwerfbar wäre, wieder gut zu machen, kann man das ja auch noch irgendwie nachvollziehen
welche rolle spielt der beteiligte kollege, ist der der eigentliche "facharbeiter", hätte der vorher nicht nochmal kontrollieren müssen,
ob alles passt, bevor die sachen rausgehen?
gibt es keine andere möglichkeit, die pakete rückführen zu lassen, als hinzufahren?
in welcher branche arbeitet ihr ? gehört lieferung/zustellung von paketen zu euren arbeitspflichten bzw. zum erreichen des ausbildungszwecks ?
hat der volljährige azubi noch berufsschulpflicht ?
Erstellt am 29.06.2009 um 18:25 Uhr von kriegsrat
hab noch was dazu :
18. April 2002 (Az.: 8 AZR 348/01)
Diese Haftungsgrundsätze (Arbeitnehmerhaftung) gelten laut Bundesarbeitsgericht (BAG) auch im Ausbildungsverhältnis.
Erstellt am 29.06.2009 um 18:26 Uhr von betriebsraetin
hallo,
ja, der azubi ist noch in der berufsschulpflicht.
der mitarbeiter, der auch die pakete mit verschickt hat, hätte eigentlich alles nochmal kontrollieren müssen.
der ausbilder von dem azubi weiss noch nichts von dem vorfall, da der kollege dies wohl vertuschen wollte. er sagte dem azubi, er solle ja aufpassen auf der fahrt und langsam fahren, etc...
nun sind die richtigen pakete schon im auto vom azubi.
dieser wird jetzt aber zu seinem ausbilder fahren, dort die pakete abgeben, den vorfall erzählen und morgen in die schule gehen.
ich danke euch für eure schnelle hilfe und für eure antworten.
euch einen schönen abend.
Erstellt am 29.06.2009 um 18:47 Uhr von DonJohnson
Jo, so soll es sein!!! Und Du als BRM bist selbstverständlich dabei um dem Ausbilder das zu verklickern ;-)))
Erstellt am 29.06.2009 um 19:01 Uhr von erwin
es besteht Berufschulpflicht, als Volljähriger könnte er sich nur selbst eine Entschuldiung schreiben, benötigt also nicht mehr die Eltern, aber Berufsschulpflicht Das sollte man dem Vorgesetzten auch einmalerklären, falls er es vergessen hat. Vielleicht dann auch gleich einmal eine entsprechende Fortbildung "Rechte und Pflichten des Vorgesetzten und des Azubi" ;-))