Erstellt am 22.10.2009 um 16:00 Uhr von tiktak
@ jetztgehtslos
Sehr komplexe Frage hast du aber.
Es gibt nur Richtlinien die es regeln und klar Das Berufsbildungsgesetz.
§ 27 Eignung der Ausbildungsstätte
...
2. die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen
Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze
oder zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte
steht, es sei denn, dass anderenfalls die
Berufsausbildung nicht gefährdet wird.
...
Richtzahlen des Bundesauschusses für Berufsbildung für ein angemessenes Verhältnis Fachkräfte/ Azubis:
Fachkräfte = Azubis
1-2 = 1
3-5 = 2
6-8 = 3
je weitere 3 Fachkraft
+ Azubi 1
Wichtig:
Ein hauptamtlicher Ausbilder soll nicht mehr als 16, ein nebenamtlicher Ausbilder nicht mehr als 3 Auszubildende ausbilden.
Ich wurde mit IHK reden.
tik-tak