Erstellt am 22.04.2013 um 16:41 Uhr von rkoch
Ich glaube, den wirst Du nicht finden! Vielleicht verwechselst Du das mit dem Fall, dass zwar ein Betrieb geschlossen wird, nicht aber das Unternehmen zu dem der Betrieb gehört! Da auch Lehrverträge mit dem Unternehmen geschlossen werden, müsste dieses seiner Verpflichtung aus dem Vertrag nachkommen, selbst wenn der Betrieb in dem die Ausbildung bislang stattfand geschlossen wird.
Aber sofern das Unternehmen untergeht, wird der Azubi normalerweise gekündigt. Kann sein, dass sein bisheriger Lehrherr ihn bei der Lehrstellensuche unterstützt, aber einen Rechtsanspruch darauf gibt es IMHO nicht...
Erstellt am 22.04.2013 um 18:51 Uhr von Roxxx
Schade. Können wir also nur versuchen ihn in einen anderen Betrieb der Gegend unterzubringen, damit er seine Lehre beenden kann. Unser BL hat Hilfe zugesagt.
Noch ne Frage: können wir für ihn eine Abfindung fordern wie für die anderen AN? Selbe Formel, 2 Jahre x % Lehrlingsgeld? Ich denke schon, oder?
Gruß, Ro
Erstellt am 22.04.2013 um 21:33 Uhr von pirat
@Roxxx,
auch die IHK könnte helfen...
liesmal.
http://www.berlin.de/special/jobs-und-ausbildung/bewerbung-und-arbeit/karriere/1080164-999401-lehrbetrieb-macht-pleite-was-passiert-mi.html