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Kündigung Auszubildender

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Roxxx
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute ! Unser Betrieb wird geschlossen. Wir haben einen Auszubildenden. Ich war der Meinung irgendwo gelesen zu haben das für Auszubildende der Betrieb eine andere Ausbildungsstätte suchen muß, finde aber den passenden § nicht. Kann jemand helfen?

Gruß, RO

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Community-Antworten (3)

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rkoch

22.04.2013 um 18:41 Uhr

Ich glaube, den wirst Du nicht finden! Vielleicht verwechselst Du das mit dem Fall, dass zwar ein Betrieb geschlossen wird, nicht aber das Unternehmen zu dem der Betrieb gehört! Da auch Lehrverträge mit dem Unternehmen geschlossen werden, müsste dieses seiner Verpflichtung aus dem Vertrag nachkommen, selbst wenn der Betrieb in dem die Ausbildung bislang stattfand geschlossen wird.

Aber sofern das Unternehmen untergeht, wird der Azubi normalerweise gekündigt. Kann sein, dass sein bisheriger Lehrherr ihn bei der Lehrstellensuche unterstützt, aber einen Rechtsanspruch darauf gibt es IMHO nicht...

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Roxxx

22.04.2013 um 20:51 Uhr

Schade. Können wir also nur versuchen ihn in einen anderen Betrieb der Gegend unterzubringen, damit er seine Lehre beenden kann. Unser BL hat Hilfe zugesagt.

Noch ne Frage: können wir für ihn eine Abfindung fordern wie für die anderen AN? Selbe Formel, 2 Jahre x % Lehrlingsgeld? Ich denke schon, oder?

Gruß, Ro

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