Erstellt am 12.09.2013 um 15:55 Uhr von gironimo
Im § 5 BetrVG steht : Arbeitnehmer (Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer) im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten.
Und hier liegen doch "wesentliche Umstände" vor - immerhin 150km Fahrweg; eventuell Übernachtungen usw. Da scheint es doch auf dem ersten Blick auch bei 2x3 Wochen um eine/zwei Versetzung(en) zu gehen.
Lernt der Azubi denn dort Dinge, die er bei Euch nicht lernen könnte? Dann solltet Ihr die Modalitäten mit dem Arbeitgeber besprechen. Da sollte schon die Übernahme der Fahrtkosten, eventuelle Übernachtungen und Tagesspesen (wie Dienstreisen eben) drin sein.
Auch sollte geklärt sein, dass es dort jemanden gibt, der die Ausbildung des Azubi im Auge hat.
Erstellt am 12.09.2013 um 16:04 Uhr von Watschenbaum
vielleicht lohnt ein Blick in den § 11 BBiG Abs. 1 Punkt 3
ist da nichts einschlägiges vereinbart, muß er auch nicht
Erstellt am 12.09.2013 um 18:42 Uhr von mainpower
Hallo,
es wird immer davon ausgegangen dass der Arbeitsort 15km weiter entfernt ist. Könnte es nicht auch sei dass der Betrieb vom Heimatort dess Azubi in der anderen Richtung liegt??
Also 15km näher!! Wenn er im Rahmen seiner Ausbildung in den anderen Standort muss sehe ichb da kein problem.
Erstellt am 12.09.2013 um 18:47 Uhr von Snooker
@mainpower
hier ist die Rede von 150 km und nicht von 15 km ;-)
Erstellt am 12.09.2013 um 19:17 Uhr von Nubbel
was steht als ausbildungsstätte ( ort ) im lehrvertrag?
Erstellt am 12.09.2013 um 20:59 Uhr von Alois
Es geht um eine Abteilung die an einen anderen Standort verlegt wurde und es ein Teil ihrer Ausbildung ist
Es gibt übernachtungsmöglichkeiten
Die Kids werden voll aus ihrem sozialen Umfeld herausgerissen 6 Wochen am Stück
Der BR wird dabei nicht gefragt
Was tun?
Erstellt am 12.09.2013 um 21:26 Uhr von Rattle
Hallo,
was sagt den der lehrplan für die azubis? unsere sind auch 6 wochen am stück weg und wir haben eben keine zwei buchhaltungen, aber lernen müssen sie es laut lehrplan.
die kosten übernimmt die firma.
mfg
Erstellt am 13.09.2013 um 08:46 Uhr von gironimo
Ich würde den AG an den § 99 BetrVG (und ggf. auch §§ 96 ff BetrVG) erinnern und gleichzeitig (es soll ja rasch eine Lösung her) mit den AG über Problemlösungen diskutieren.
Es mag ja sein, dass der Lehrplan oder Azubi-Vertrag den Azubi verpflichtet, auch dort zu lernen. Es ergibt sich dann aber immer noch ein Gestaltungsspielraum. Und die individuelle Vereinbarung steht nun mal hinter den Beteiligungsrechten des BR.
Erst muss der AG sich mit dem BR einigen und dann kann er Anweisungen aussprechen.
So ist ja eine entscheidende Frage, wann denn die Ausbildung dort erfolgen kann/soll; ob sie in einem Stück oder gesplittet erfolgt; ob die Möglichkeit der Heimfahrt am Wochenende besteht und so weiter.
Erstellt am 14.09.2013 um 09:33 Uhr von Hoppel
BAG, 30.09.2008 – 1 ABR 81/07