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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kündigung Azubi

H
Hulk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

Arbeitgeber beabsichtigt drei Auszubildende außerordentlich zu kündigen. Einer befindet sich schon seit August 2007 und zwei seit August 2008. Folgenden Grund gibt der Arbeitgeber an:

Einer der Azubis hat beim Arbeitgeber zugegeben, dass er vor dem Einstellungstest die Fragen bzw. den Testbogen hatte. In diesem Gespräch hat er auch zwei andere Azubis genannt die auch den Testbogen gehabt haben. In dieser Sache muss ich erwähnen, dass der Arbeitgeber seit ca. 10 Jahren die keine aktuelle Testbogen sich angeschafft hat.

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6.12303

Community-Antworten (3)

P
pony

22.03.2009 um 06:46 Uhr

Ich meine der AG beruft sich auf "Betrug". Rein rechtlich hat er sicher recht. Ich meine ihr könnt euch als BR maximal auf die hoffentlich gute Arbeit und Lernwilligkeit der Azubis berufen. Wenn der AG die Leute einfach nur los werden will (was ich nicht verstehe, warum bildet er sie dann aus) habt ihr meiner Meinung nach schlechte Karten. Fragt doch mal beim AG nach welche Bedeutung diese Testbogen für die Erlernung dieses Berufes haben.

S
STAN001

22.03.2009 um 12:03 Uhr

Betrug? - Wie das denn? - Wie kann es zum Nachteil der Azubis ausgelegt werden, wenn der AG zu blöd ist, seine Fragebögen flexibel zu halten? Betrug wäre es dann, wenn man sich unerlaubterweise genau den Bogen aus der PA geklaut hätte - oder? Schon allein die Tatsache, dass der AG die Bögen seit 10 Jahren verwendet, lädt ja gerade dazu ein, deren Inhalt zu kennen. Also ich würde sagen, dass der AG da ganz schlechte Karten hat, wenn die Azubis sich quer stellen. Aber dass wird dann ohnehin vor Gericht entschieden...

Gruß STAN

K
Kriegsrat

22.03.2009 um 16:22 Uhr

mal grundsätzlich:

außerordentliche kündigung geht nur bei " wichtigem grund" gem. § 626 BGB, und muß innerhalb 14 tage nach kenntnis erfolgen...

wie will man einen betrugstatbestand herleiten, wenn seit 10 jahren dieselben fragen verwendet werden, und jemand ist so schlau, die sich vorher zu besorgen, ohne straftatbestände zu verwirklichen....

im falll der fälle währe eine klage vor dem arbeitsgericht (ohne hellseher zu sein) durchaus erfolgversprechend

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