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Azubi Probe

L
lussil
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

stehen vor einem Problem..... Folgender Sachverhalt:

Ein Azubi in unserem Unternehmen hat Probezeit bis Dezember 2012..... Nun ist es so,das diese Person sich " gemobbt" fühlt,weil man Ihr bestimmte Aufgaben zugetragen hat und Sie dies nicht geschafft hat.Sie kam mehrmals zu spät zur Arbeit und man sagte Ihr das auch,das es so nicht geht. Sie wurde wegen eines Suizidversuches ins Krankenhaus gebracht....... Sie war im Vorfeld schon labil ( familiäre Umstände ),was das Unternehmen nicht wusste.Kann man Ihr kündigen ???? Wie können wir als BR handeln ???? Habt Ihr eventuell für Uns ein Tip????

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Community-Antworten (10)

G
gironimo

09.11.2012 um 16:56 Uhr

Hier würde ich auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem AG setzen und mit ihm diskutieren, ob und wie man der Person am Besten helfen kann.

H
Hoppel

10.11.2012 um 13:12 Uhr

@ lussil

"Kann man Ihr kündigen?"

§ 20 BBiG Das Berufsausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit. Sie muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen.

§ 22 Abs.1 BBiG: Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.

Da scheint ja einiges im Argen zu liegen und ich behaupte mal ganz pauschal, dass auch dieser(m) Azubi zum jetzigen Zeitpunkt nicht damit geholfen ist, die Fortsetzung des Ausbildungsverhältnisses unter allen Umständen erreichen zu wollen.

Eine Lösungsmöglichkeit wäre, als BR beim AG darauf hinzuwirken, dass das Ausbildungsverhältnis in der Probezeit gekündigt, aber ein befristeter AV angeboten wird. Damit wäre einiges an Druck raus und das Risiko würde sich für den AG in Grenzen halten. Der (die) Azubi hätte eine verlängerte Möglichkeit der Bewährung und der Weg in einen erneuten Ausbildungsvertrag im Betrieb wäre nicht verbaut.

Die vorherige Kontaktaufnahme zum zuständigen Ausbildungsberater bei der IHK/HWK ist empfehlenswert. Und der/die Azubi muss natürlich eingebunden werden.

Ist Euer Azubi eigentlich volljährig?

N
Nubbel

10.11.2012 um 14:05 Uhr

puh, jetzt hat sich der sozialarbeiter eindeutig durchgesetzt. meine frage: kann der br den kollegen diesen eiertanz zumuten?

W
waf-admin

10.11.2012 um 15:06 Uhr

@ Hoppel

nein unserer Azubi ist noch nicht volljährig.....

Erstellt am 10.11.2012 um 13:22 Uhr von lussil

A
Anleitung

10.11.2012 um 15:42 Uhr

Hallo Admin, warum wird meine Erklärung gelöscht? Jetzt weiss Lussil immer noch nicht wie es geht.

K
Kölner

10.11.2012 um 15:48 Uhr

@all NUR und AUSSCHLIESSLICH Hoppels Antwort ist Folge zu leisten.

N
Nubbel

10.11.2012 um 16:08 Uhr

Eine Lösungsmöglichkeit wäre, als BR beim AG darauf hinzuwirken, dass das Ausbildungsverhältnis in der Probezeit gekündigt, aber ein befristeter AV angeboten wird. Damit wäre einiges an Druck raus und das Risiko würde sich für den AG in Grenzen halten. Der (die) Azubi hätte eine verlängerte Möglichkeit der Bewährung und der Weg in einen erneuten Ausbildungsvertrag im Betrieb wäre nicht verbaut. Antwort 2 Erstellt am 10.11.2012 um 12:12 Uhr von Hoppel

hoppel, warum möchtest du dieser Antwort folgen? was ist daran respektlos zu fragen, ob der br den kollegen eine zusammenarbeit mit einem, anscheinend schwer kranken menschen, zuzumuten kann? was ist daran unsinnig, die zusammenarbeit mit dem auszubildenden zu hinterfragen?

ich entnehmen den angaben in der fragestellung:

da gibt es einen menschen, der mit seinen alltäglichen aufgaben im lehrberuf nicht zurecht kommt, das sind andere schuld die ihn mobben und aus lauter verzweiflung versucht dieser junge mensch sich das leben zu nehmen.

das ist schlimm!!!!

aber welcher kollege soll diesem seilakt der zusammenarbeit leisten?

warum ist es respektlos zu fragen, ob und wie das gehen soll. welcher kollege soll den eventuell folgenden nächsten suizidversuch wegen angeblichem mobben verantworten?

warum ist es unsinnig zu fragen ob der br nicht auch eine schutzfunktion den anderen kollegen gegenüber ausüben sollte?

W
Watschenbaum

10.11.2012 um 16:24 Uhr

natürlich könnte man sagen, was wollen wir mit diesem kaputten Typen bei uns im Betrieb, dem ist nicht mehr zu helfen, der bringt nur Probleme, ein Betrieb ist keine Klinik

man könnte aber auch schauen, ob man ihm nicht mit Verlust des Ausbildungs/Arbeitsplatzes den letzten Halt im Leben nimmt, den er noch haben könnte, und ihm somit komplett den Boden unter den Füssen wegzieht

das sollten BR und AG ernsthaft miteinander bereden, sie kennen denjenigen besser als Außenstehende hier

N
Nubbel

10.11.2012 um 16:30 Uhr

Nun ist es so,das diese Person sich " gemobbt" fühlt,weil man Ihr bestimmte Aufgaben zugetragen hat und Sie dies nicht geschafft hat.Sie kam mehrmals zu spät zur Arbeit und man sagte Ihr das auch,das es so nicht geht.

warum sollte man diesen menschen mit einer ausbildung, der er dem anschein nach nicht gewachsen ist, weiter belasten?

H
Hoppel

10.11.2012 um 17:38 Uhr

@ lussil

So eine Auflösung des Ausbildungsverhältnisses nicht vermieden werden kann, muss die Kündigung an den/die gesetzlichen Vertreter des Minderjährigen gerichtet sein und auch fristgerecht zugehen.

Auch ruft der Suizidversuch eines Jugendlichen in der Regel Therapeuten/die Unterbringung auf einer geschützten Station auf den Plan. Wer weiß, was daraus resultiert!

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