Hallo,

ich bin 1-köpfiger Betriebsrat.

Nachdem vor einem 3/4 Jahr 20% der Mitarbeiter-/innen betriebsbedingt gekündigt wurden (angeblich wegen Wirtsch.- u. Finanzkrise), haben wir nun einen Prozess eingeleitet, wobei über die Zukunft unseres Unternehmens an 2 bestimmten Terminen, mit einer dafür engagierten Moderatorin, debattiert werden soll.

Kürzlich fand nun ein Vorgespräch mit der Moderatorin statt, indem der Arbeitgeber und die Abteilungsleiter ihre Zielvorstellungen mit der Moderatorin besprachen. Meine ausdrückliche, schriftliche Bitte um Teilnahme an diesem Vorgespräch wurde vom Arbeitgeber ignoriert. Meine Nachfrage bei einem Abteilungsleiter ergab, dass meine Teilnahme seitens des Arbeitgebers nicht erwünscht ist.

Nun habe ich den Arbeitgeber um die Kontaktdaten der Moderatorin gebeten, damit ich ihr die Vorstellungen der Belegschaft mitteilen kann, was ich nur als fair erachte. In meinem Schreiben an den Arbeitgeber habe ich diesem (fairer Weise) schon in Kurzform diese Wünsche und Vorstellungen der Mitarbeiter-/innen mitgeteilt.

Der Arbeitgeber rief daraufhin eine Belegschaftsversammlung ein und "wetterte" dabei zunächst darüber, dass die Mitarbeiter wohl offensichtlich "sein Bemühen um eine Einbeziehung der Mitarbeiter in die Prozesse..." torpedieren wollen.

Als ich - als Betriebsrat - daraufhin erklärte, dass es wohl wenig mit "Einbezug der Mitarbeiter" zu tun habe, wenn ich, als Vertreter der Mitarbeiter-/innen, vorsätzlich von einem Vorgespräch ausgeschlossen wurde, welches dazu diente, die Vorgaben, Zielvorstellungen und Wünsche für die moderierten Gespräche der Moderatorin mitzuteilen.

Meine Ausführung bezeichnete der Arbeitgeber - vor der kompletten Belegschaft - als "TOTALEN QUATSCH" und zeigte somit, wie es in unserem kleinen Unternehmen tatsächlich um "Einbezug der Belegschaft" und Kommunikation bestellt ist.

Weiterhin behauptet der Arbeitgeber, dass ich als Betriebsrat kein Recht habe, mich "in diese Management-Aufgaben einzumischen..." und dass dies nicht zu meinen betriebsratlichen Aufgaben gehöre.

Nun meine Fragen:
------------------------

1) Worauf genau kann ich mich berufen in Bezug auf mein Recht, eben doch beim oben beschriebenen Vorhaben eingebunden zu werden? (ggf. § 92a BetrVG ?).

2) Was kann ich tun - bzw. worauf kann ich mich beziehen, um dem Arbeitgeber nun klar und deutlich zu sagen, dass er zukünftig öffentliche Beleidigungen meiner Person als Betriebsrat (vor der kompletten Belegschaft) zu unterlassen? Gibt es ggf. Sanktionen, die ich im Wiederholungsfall androhen könnte etc.?

Vielen Dank an Alle,
Ingo