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Betriebsrat Ansprache an die Belegschaft

M
moldy75
Mrz 2020 bearbeitet

Wenn ich eine Ansprache an die Belegschaft machen möchte soll ich vorher den Betriebsleiter informieren und Fragen. Ich bin Betriebsratsvorsitzende und bin der Meinung das es schon in die behinderung der Betriebsratarbeit ist.

zwischen Betriebsrat und Betriebsleiter ist nicht wirklich von Vertrauensvolle zusammenarbeit die rede mehr.Ich weiß das ich negatives nicht sagen darf usw. Aber ist das wirklich so das ich den Betriebsleiter fragen muss? Er hat wohl Angst das wir was schlimmes oder so sagen werden.

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Community-Antworten (7)

K
kratzbürste

28.03.2020 um 08:53 Uhr

§§ 42 ff BetrVG.

P
Pjöööng

28.03.2020 um 11:19 Uhr

Was sind das denn für "Ansprachen"? Gehst Du in die Produktionshalle und rufst "Stellt mal die Maschinen ab! Ich möchte eine Ansprache halten!"?

C
celestro

28.03.2020 um 14:52 Uhr

Ihr habt schon einmal etwas von Betriebsversammlungen gehört?

M
moldy75

29.03.2020 um 11:52 Uhr

@celestro bin nicht blöd... das ging nur darum das ich den Mitarbeitern mitteilen wollte warum wir was Zugestimmt haben und 2 Tage zuvor abgelehnt haben da uns zuvor nicht alle Fakten vorlagen . Und deswegen muss ich jetzt keine Betriebsversammlung machen.

Und unser Produktionsleiter darf uns das nicht erlauben was zu sagen weil vorher will der Betriebsleiter informiert und gefragt werden.

Und ich finde das ich behinderung unsere Betriebsratarbeit. Oder sehe ich das falsch?

P
Pjöööng

29.03.2020 um 13:49 Uhr

Das siehst Du falsch!

M
moldy75

29.03.2020 um 17:58 Uhr

ok, weiß ich bescheid. danke

L
Linessi

29.03.2020 um 20:17 Uhr

Hallo Moldy75, macht einen Aushang an die Belegschaft, die bedarf keiner Zustimmung.

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