Erstellt am 10.11.2011 um 14:30 Uhr von Kölner
@tanja
Da sehe ich einzig nur eine Lösung in der Abwahl der BRV. Ich bin da aber auch sehr empfindlich. Es gibt BR-Gremien, die halten das gelassen aus...
Erstellt am 10.11.2011 um 14:35 Uhr von Frosch
Ich nehme an hier antwortet gerade niemand, weil alle noch rätseln ob die restlichen 12 BRMs alle nicht geschult sind. Zuerst einmal könntet ihr eine Abwahl in Erwägung ziehen oder doch wenigstens der netten BRV anbieten, diese durchzuführen wenn sie ihr Verhalten nicht schleunigst ändert.
Was habe ich unter "Dinge die der Arbeitgeber mit ihr absegnet" zu verstehen? Was der Betriebsrat - also alle 13 - nicht beschlossen hat kann der/die BRV auch nich absegnen, absprechen oder was auch immer. Das Gremium fasst den Beschluss, der/die BRV trägt den Beschluss nach außen. So rum wird n Schuh draus. Alleine hat der/die BRV gar nichts zu entscheiden
Erstellt am 10.11.2011 um 16:05 Uhr von gironimo
Ist schon richtig Frosch - in der Realität sieht es aber eben doch so aus, dass der/die BRV viel "mauscheln" kann. Und es ist immer blöd, wenn man hinterher vom Gremium gegensteuern muss.
Also kann es eigentlich nur auf Abwahl hinauslaufen - wenn man jemanden hat, der es besser machen kann und will.
Erstellt am 10.11.2011 um 16:23 Uhr von docpille
also bei 13 mitgliedern wird sich doch jemand finden der das besser machen wird.
Erstellt am 10.11.2011 um 21:52 Uhr von rainerw
Entgegen @Kölner sehe ich noch eine Möglichkeit. Auf der nächsten BR Sitzung den Tagesordungspunkt: Vorgehensweise bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber und bei Übermittlung von Beschlüssen. Hier legt ihr fest das Gespräche der BRV in Zukunft nur noch mit einem weiterm BRM stattzufinden haben. Abmachungen und absprachen erlangen nur ihre Gültigkeit, wenn sie mindestes 3 Tage vor Sitzungsbeginn schriftlich beim BR beantragt worden sind und per ordendlicher Ladung der einzelnen BRM´s auf der Tagesordung zugegangen sind. Beschlüsse und Abreden sind jeweils von einem 2. BRM zu unterzeichnen.
Dies lasst ihr dann auch so in etwa dem AG zukommen
Erstellt am 11.11.2011 um 10:26 Uhr von neskia
Und dazu nehmt ihr den §36 BetrVG -> Geschäftsordnung
Erstellt am 11.11.2011 um 11:47 Uhr von Kölner
@neskia
Wobei eine GO in diesem Fall völlig überflüssig wäre (wie sie auch in 90% aller Fälle überflüssig ist)