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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Uns (dem Betriebsrat) werden wichtige Infos vorenthalten.

T
TanjaM
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich bin erst von einigen Wochen vom Ersatzmitglied zum Betriebsrat nachgerückt. Wir sind 13 Betriebsräte/rin. Ich habe leider auch noch keine Schulung BR1...ect Das kommt noch. Jetzt meine Frage :

Was kann gegen eine Betriebsratsvorsitzende getan werden, die ihre restliche Kollegen im Betriebsrat (13 Betriebsräte ) nicht über Dinge informiert die der Arbeitgeber mit Ihr abgesegnet hat uns aber nicht Informiert hat ? Letzte Argument war :"Sie war Krank und konnte uns nicht rechtzeitig informieren". Einige Wochen später das gleiche Thema. Wieder eine andere Ausrede. Wir bekommen teilweise Dinge über Umwege von nicht Betriebsräten erzählt die nicht einmal wir wissen. Das macht bei der Mannschaft kein gutes Bild wenn wir untereinander nicht auf dem selben Information Niveau stehen. Es geht nicht darum dass Sie die Arbeit allein macht, sondern es geht hier um Wissen das wir nicht haben, weil es uns vorenthalten wird. Die Restlichen Betriebsräte sind fast einer Meinung und sprechen schon von einer Amtsenthebung.

Wie können wir vorgehen, damit wir in Zukunft Informiert werden ? Gibt es da einen Hebel ? Der Betriebsrat hat zwar ein allgemeines Informationsrecht dies wird aber wie mir scheint bei uns nicht sonderlich wahrgenommen.

LG Tanja

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

10.11.2011 um 15:30 Uhr

@tanja Da sehe ich einzig nur eine Lösung in der Abwahl der BRV. Ich bin da aber auch sehr empfindlich. Es gibt BR-Gremien, die halten das gelassen aus...

F
Frosch

10.11.2011 um 15:35 Uhr

Ich nehme an hier antwortet gerade niemand, weil alle noch rätseln ob die restlichen 12 BRMs alle nicht geschult sind. Zuerst einmal könntet ihr eine Abwahl in Erwägung ziehen oder doch wenigstens der netten BRV anbieten, diese durchzuführen wenn sie ihr Verhalten nicht schleunigst ändert.

Was habe ich unter "Dinge die der Arbeitgeber mit ihr absegnet" zu verstehen? Was der Betriebsrat - also alle 13 - nicht beschlossen hat kann der/die BRV auch nich absegnen, absprechen oder was auch immer. Das Gremium fasst den Beschluss, der/die BRV trägt den Beschluss nach außen. So rum wird n Schuh draus. Alleine hat der/die BRV gar nichts zu entscheiden

G
gironimo

10.11.2011 um 17:05 Uhr

Ist schon richtig Frosch - in der Realität sieht es aber eben doch so aus, dass der/die BRV viel "mauscheln" kann. Und es ist immer blöd, wenn man hinterher vom Gremium gegensteuern muss.

Also kann es eigentlich nur auf Abwahl hinauslaufen - wenn man jemanden hat, der es besser machen kann und will.

D
DocPille

10.11.2011 um 17:23 Uhr

also bei 13 mitgliedern wird sich doch jemand finden der das besser machen wird.

R
rainerw

10.11.2011 um 22:52 Uhr

Entgegen @Kölner sehe ich noch eine Möglichkeit. Auf der nächsten BR Sitzung den Tagesordungspunkt: Vorgehensweise bei Gesprächen mit dem Arbeitgeber und bei Übermittlung von Beschlüssen. Hier legt ihr fest das Gespräche der BRV in Zukunft nur noch mit einem weiterm BRM stattzufinden haben. Abmachungen und absprachen erlangen nur ihre Gültigkeit, wenn sie mindestes 3 Tage vor Sitzungsbeginn schriftlich beim BR beantragt worden sind und per ordendlicher Ladung der einzelnen BRM´s auf der Tagesordung zugegangen sind. Beschlüsse und Abreden sind jeweils von einem 2. BRM zu unterzeichnen. Dies lasst ihr dann auch so in etwa dem AG zukommen

N
neskia

11.11.2011 um 11:26 Uhr

Und dazu nehmt ihr den §36 BetrVG -> Geschäftsordnung

K
Kölner

11.11.2011 um 12:47 Uhr

@neskia Wobei eine GO in diesem Fall völlig überflüssig wäre (wie sie auch in 90% aller Fälle überflüssig ist)

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