Erstellt am 20.03.2015 um 09:11 Uhr von Pickel
Der BR ist VERPFLICHTET, 4 x im Jahr eine Betriebsversammlung abzuhalten. Hier ist die Gelegenheit, zu solchen Dingen Stellung einzufordern und vom BR (und dann auch meist vom AG) die jeweilige Sicht der Dinge zu erfragen.
Die richtige Konsquenz der Eindrücke kann dann bei der nächsten Wahl getroffen werden. Abwählen setzt hingegen sehr hohe Hürden voraus.
Erstellt am 20.03.2015 um 09:22 Uhr von Achja
Hallo zusammen, wir stellen nach jeder BRSitzung ein Jnfoblatt für alle Häuser zusammen, was ausgehangen wird. Zeitnahe Info ist uns wichtig, damit der Ruf "die quatschen nur und trinken Kaffee" nicht aufkommt. Jeder MA hat ein Recht auf umfassende Info. Natürlich gibt es Regeln einzuhalten, aber das klappt richtig gut bei uns.
Erstellt am 20.03.2015 um 09:37 Uhr von gironimo
Wenn Euer BR neu ist, solltet Ihr ihn auf die Betriebsversammlungen hinweisen (siehe Pickel) und zur Durchführung drängen. Dort muss der BR einen Tätigleitsbericht vortragen, und es können Fragen gestellt werden (alle, die Euch durch den Kopf gehen).
Natürlich könnt Ihr auch einfach mal ein BR-Mitglied konkret ansprechen (Sprechstunden),
Aber - wenn er doch neu ist - bedenkt, dass man sich in alles erst einarbeiten muss und vieles, was vorher nicht geregelt war, nun geregelt werden muss. Da kann es schon einmal etwas Abrieb geben. Um den Job richtig machen zu können, sind Schulungen unumgänglich. Ihr wollt doch einen qualifizierten BR?
Erstellt am 20.03.2015 um 10:45 Uhr von Jabata
Danke für die Antworten.
Noch eine Frage bzgl. grobe Pflichtverletzung. Unser BR hat jetzt von der Gf eine Lohnerhöhung gefordert und möchte im dafür die Jährliche Prämie streichen. Die Belegschaft ist allerdings nicht informiert worden und die Mehrzahl der Mitarbeiter ist da gegen. wie kann der BR, der uns eigentlich vertreten soll, so etwas machen. Wir sind entsetzt !!! Ist das nicht eine grobe Pflichtverletzung, wenn er ohne Absprache mit den Mitarbeitern so etwas durchsetzt ?
Unser Gf kommt freut sich, da sie damit noch günstiger wegkommen !!!
Erstellt am 20.03.2015 um 12:26 Uhr von martinez
Mit Lohn und Gehaltserhöhungen hat der Betriebsrat rein gar nichts zu tun.
Absprechen muss sich der BR auch nicht mit der Belegschaft, er wurde ja von euch gewählt um eure Interessen durchzusetzen. Wenn er sich nicht so verhält wie ihr denkt, dann wählt nächstes mal etwas klüger.
Von außen ist auch immer recht leicht zu beurteilen, wenn man nicht weiß was alles dahinter steckt.
Hier muss man auch sehen das es nicht nur um offensichtliche Dinge geht, BR Arbeit ist sehr vielfältig die als normaler MA erst gar nicht gesehen werden.
Gerade wenn man einen neuen BR gründet, ist es nicht unwahrscheinlich das es Anfangs hin und wieder kracht zwischen BR und AG.
Wenn dann etwas ins negative fällt, dann liegt das meistens am AG und nicht am BR, hier nicht dem falschen den schwarzen Peter zuschieben.
Erstellt am 20.03.2015 um 12:33 Uhr von Jabata
es kommt dazu, dass der Betriebsrat seit fast einem Jahr keine Betriebsversammlung einberufen hat. Ich sammel gerade Unterschriften zur Auflösung und Neuwahl. Habe fast schon 50 % Ja Stimmen.
p.s. in diesem Falle liegt es an BR
Ich (wir) sind für einen Betriebsrat, allerdings nur wenn er für und mit der Belegschaft arbeitet und uns informiert.
Erstellt am 20.03.2015 um 12:55 Uhr von moreno
Du kannst 100 % Prozent Ja Stimmen haben und der Betriebsrat ist trotzdem nicht aufgelöst!
Von wem habt Ihr denn die ganzen Informationen was der böse Betriebsrat angeblich alles macht wenn er garkeine Versammlungen macht? Wahrscheinlich von irgendwelchen Wasserträgern von der GL!
Und wenn Ihr meint es geht Euch besser wenn Ihr einen Betriebsrat habt der keine Schulungen macht dann tut ihr mir wirklich leid!!!!!!
Erstellt am 20.03.2015 um 13:00 Uhr von Jabata
:-) § 43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen
Das rechtfertigt zu Abwahl... !!!!
ist das richtig ??? sich diktatorisch zu benehmen und nicht mit uns als Belegschaft solche Dinge abzusprechen bzw. uns zu informieren ? Einfach keine Betriebsversammlung einzuberufen und alles so zu entscheiden wie man es will ? es geht nicht um die Schulungen... das wäre bestimmt keine Grund einen Br abzuwählen.. Aber diese Art und weise ....
Erstellt am 20.03.2015 um 13:17 Uhr von Hoppel
@ Jabata
Ein BR kann NIE NIEMALS NICHT abgewählt werden!!!
Man kann beim zuständigen Arbeitsgericht ein Verfahren "Auflösung des BR" betreiben, aber die Hürden sind extrem hoch > siehe z.B.
http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/aktuelles/news/2014/03/aufloesung-des-betriebsrats-wegen-unterlassener-betriebsversammlungen.php
Deine Meinung, auch wenn sie nachvollziehbar ist, dass sich ein BR von seinen KollegInnen quasi legitimieren lassen muss, bevor bestimmte Entscheidungen getroffen werden, steht allerdings nicht im Einklang mit dem BetrVG. Der BR MUSS sich nicht absprechen!
Aber ihr habt selbstverständlich einen Anspruch darauf, informiert zu werden. Aus diesem Grund ist ein BR ja auch verpflichtet, einmal pro Quartal eine Betriebsversammlung einberufen zu müssen.
Erstellt am 20.03.2015 um 15:44 Uhr von gironimo
Geht am besten zur Gewerkschaft. Da hat es am einfachsten, den BR zu einer Betriebsversammlung zu bewegen.
Ansonsten - wie Hoppel schon schreibt: Ihr könnt den Rechtsweg gehen (§ 23 BetrVG).