W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Informationspflicht des Betriebsrates gegenüber der Belegschaft

J
Jabata
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. der Informationspflicht des Betriebsrates gegenüber der Belegschaft. trotz langer suche kann ich leider keinen Paragraphen finden, der festlegt was und wie der Belegschaft mitgeteilt werden kann oder muss.

wir als Belegschaft hören nur die Gerüchte das unser neuer Betriebsrat einen harten Konfrontationskurs gegenüber unseren Arbeitgeber fährt, welcher aus der Sicht der meisten Kollegen allerdings gar nicht nötig ist. Wir denken somit das z.B. Gehaltserhöhungen die wir bislang regelmäßig von der GF erhalten haben wegfallen, da die Gangart unseres Betriebsrates extrem sein soll.

Außerdem mischt unserer Betriebsrat sich extrem in organisatorische Dinge ein, was in gewisser Art ja sein Recht ist. Es gibt teure Schulungen und immer wieder Einwände bei der Einstellung von neuen Personal und man besteht hier aus Prinzip auf die Einhaltung von Fristen, obwohl das teilweise mit Kündigungsfristen (alter Arbeitgeber)von benötigten Personal zu großen Problemen führt.Vom Gefühl geht es bei vielen Sachen einfach um einen Machtbeweis.

Meine Frage ist : Wie und Was muss der Betriebsrat seinen Wählern mitteilen, und gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür ?

Vielen Dank

9.125010

Community-Antworten (10)

P
Pickel

20.03.2015 um 10:11 Uhr

Der BR ist VERPFLICHTET, 4 x im Jahr eine Betriebsversammlung abzuhalten. Hier ist die Gelegenheit, zu solchen Dingen Stellung einzufordern und vom BR (und dann auch meist vom AG) die jeweilige Sicht der Dinge zu erfragen. Die richtige Konsquenz der Eindrücke kann dann bei der nächsten Wahl getroffen werden. Abwählen setzt hingegen sehr hohe Hürden voraus.

A
Achja

20.03.2015 um 10:22 Uhr

Hallo zusammen, wir stellen nach jeder BRSitzung ein Jnfoblatt für alle Häuser zusammen, was ausgehangen wird. Zeitnahe Info ist uns wichtig, damit der Ruf "die quatschen nur und trinken Kaffee" nicht aufkommt. Jeder MA hat ein Recht auf umfassende Info. Natürlich gibt es Regeln einzuhalten, aber das klappt richtig gut bei uns.

G
gironimo

20.03.2015 um 10:37 Uhr

Wenn Euer BR neu ist, solltet Ihr ihn auf die Betriebsversammlungen hinweisen (siehe Pickel) und zur Durchführung drängen. Dort muss der BR einen Tätigleitsbericht vortragen, und es können Fragen gestellt werden (alle, die Euch durch den Kopf gehen).

Natürlich könnt Ihr auch einfach mal ein BR-Mitglied konkret ansprechen (Sprechstunden),

Aber - wenn er doch neu ist - bedenkt, dass man sich in alles erst einarbeiten muss und vieles, was vorher nicht geregelt war, nun geregelt werden muss. Da kann es schon einmal etwas Abrieb geben. Um den Job richtig machen zu können, sind Schulungen unumgänglich. Ihr wollt doch einen qualifizierten BR?

J
Jabata

20.03.2015 um 11:45 Uhr

Danke für die Antworten.

Noch eine Frage bzgl. grobe Pflichtverletzung. Unser BR hat jetzt von der Gf eine Lohnerhöhung gefordert und möchte im dafür die Jährliche Prämie streichen. Die Belegschaft ist allerdings nicht informiert worden und die Mehrzahl der Mitarbeiter ist da gegen. wie kann der BR, der uns eigentlich vertreten soll, so etwas machen. Wir sind entsetzt !!! Ist das nicht eine grobe Pflichtverletzung, wenn er ohne Absprache mit den Mitarbeitern so etwas durchsetzt ?

Unser Gf kommt freut sich, da sie damit noch günstiger wegkommen !!!

M
martinez

20.03.2015 um 13:26 Uhr

Mit Lohn und Gehaltserhöhungen hat der Betriebsrat rein gar nichts zu tun.

Absprechen muss sich der BR auch nicht mit der Belegschaft, er wurde ja von euch gewählt um eure Interessen durchzusetzen. Wenn er sich nicht so verhält wie ihr denkt, dann wählt nächstes mal etwas klüger.

Von außen ist auch immer recht leicht zu beurteilen, wenn man nicht weiß was alles dahinter steckt. Hier muss man auch sehen das es nicht nur um offensichtliche Dinge geht, BR Arbeit ist sehr vielfältig die als normaler MA erst gar nicht gesehen werden.

Gerade wenn man einen neuen BR gründet, ist es nicht unwahrscheinlich das es Anfangs hin und wieder kracht zwischen BR und AG.

Wenn dann etwas ins negative fällt, dann liegt das meistens am AG und nicht am BR, hier nicht dem falschen den schwarzen Peter zuschieben.

J
Jabata

20.03.2015 um 13:33 Uhr

es kommt dazu, dass der Betriebsrat seit fast einem Jahr keine Betriebsversammlung einberufen hat. Ich sammel gerade Unterschriften zur Auflösung und Neuwahl. Habe fast schon 50 % Ja Stimmen.

p.s. in diesem Falle liegt es an BR

Ich (wir) sind für einen Betriebsrat, allerdings nur wenn er für und mit der Belegschaft arbeitet und uns informiert.

M
Moreno

20.03.2015 um 13:55 Uhr

Du kannst 100 % Prozent Ja Stimmen haben und der Betriebsrat ist trotzdem nicht aufgelöst! Von wem habt Ihr denn die ganzen Informationen was der böse Betriebsrat angeblich alles macht wenn er garkeine Versammlungen macht? Wahrscheinlich von irgendwelchen Wasserträgern von der GL! Und wenn Ihr meint es geht Euch besser wenn Ihr einen Betriebsrat habt der keine Schulungen macht dann tut ihr mir wirklich leid!!!!!!

J
Jabata

20.03.2015 um 14:00 Uhr

:-) § 43 Regelmäßige Betriebs- und Abteilungsversammlungen

Das rechtfertigt zu Abwahl... !!!!

ist das richtig ??? sich diktatorisch zu benehmen und nicht mit uns als Belegschaft solche Dinge abzusprechen bzw. uns zu informieren ? Einfach keine Betriebsversammlung einzuberufen und alles so zu entscheiden wie man es will ? es geht nicht um die Schulungen... das wäre bestimmt keine Grund einen Br abzuwählen.. Aber diese Art und weise ....

H
Hoppel

20.03.2015 um 14:17 Uhr

@ Jabata

Ein BR kann NIE NIEMALS NICHT abgewählt werden!!!

Man kann beim zuständigen Arbeitsgericht ein Verfahren "Auflösung des BR" betreiben, aber die Hürden sind extrem hoch > siehe z.B.

http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/aktuelles/news/2014/03/aufloesung-des-betriebsrats-wegen-unterlassener-betriebsversammlungen.php

Deine Meinung, auch wenn sie nachvollziehbar ist, dass sich ein BR von seinen KollegInnen quasi legitimieren lassen muss, bevor bestimmte Entscheidungen getroffen werden, steht allerdings nicht im Einklang mit dem BetrVG. Der BR MUSS sich nicht absprechen!

Aber ihr habt selbstverständlich einen Anspruch darauf, informiert zu werden. Aus diesem Grund ist ein BR ja auch verpflichtet, einmal pro Quartal eine Betriebsversammlung einberufen zu müssen.

G
gironimo

20.03.2015 um 16:44 Uhr

Geht am besten zur Gewerkschaft. Da hat es am einfachsten, den BR zu einer Betriebsversammlung zu bewegen.

Ansonsten - wie Hoppel schon schreibt: Ihr könnt den Rechtsweg gehen (§ 23 BetrVG).

Ihre Antwort