Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage bzgl. der Informationspflicht des Betriebsrates gegenüber der Belegschaft. trotz langer suche kann ich leider keinen Paragraphen finden, der festlegt was und wie der Belegschaft mitgeteilt werden kann oder muss.

wir als Belegschaft hören nur die Gerüchte das unser neuer Betriebsrat einen harten Konfrontationskurs gegenüber unseren Arbeitgeber fährt, welcher aus der Sicht der meisten Kollegen allerdings gar nicht nötig ist. Wir denken somit das z.B. Gehaltserhöhungen die wir bislang regelmäßig von der GF erhalten haben wegfallen, da die Gangart unseres Betriebsrates extrem sein soll.

Außerdem mischt unserer Betriebsrat sich extrem in organisatorische Dinge ein, was in gewisser Art ja sein Recht ist. Es gibt teure Schulungen und immer wieder Einwände bei der Einstellung von neuen Personal und man besteht hier aus Prinzip auf die Einhaltung von Fristen, obwohl das teilweise mit Kündigungsfristen (alter Arbeitgeber)von benötigten Personal zu großen Problemen führt.Vom Gefühl geht es bei vielen Sachen einfach um einen Machtbeweis.

Meine Frage ist : Wie und Was muss der Betriebsrat seinen Wählern mitteilen, und gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür ?

Vielen Dank