Erstellt am 18.06.2009 um 08:44 Uhr von erwin
Es gibt Arbeitsverträge welche solche Klauseln enthalten, dann ist es auch statthaft. Es müsste dann aber außdrücklich im ArbV entsprechend stehen. Ist i.d.R. nur bei Spitzenverdienern so.
Erstellt am 18.06.2009 um 08:44 Uhr von kriegsrat
Verschwiegenheitspflicht: Muss ein Arbeitnehmer über sein Gehalt schweigen?
Es bestehen keine schützenswerten Interessen eines Unternehmens daran, das Gehalt eines einzelnen Arbeitnehmers gegenüber seinen Angehörigen, Freunden, Vermögensberatern und Kollegen geheim zu halten
schau mal in diesen link
http://blog.juracity.de/2008-06-15/verschwiegenheitspflicht-muss-ein-arbeitnehmer-ueber-sein-gehalt-schweigen.html
Erstellt am 18.06.2009 um 08:52 Uhr von heikolee
Hi SunnyB,
nun mich leitet bei dieser Antwort der Menschenverstand:
Sichtweise ArbG:
Dieser will unter dem Vorwand den Betriebsfrieden nicht zu stören, dass Du nicht mit jedem über Deinen Verdienst plauderst- es könnte ja rauskommen, dass Du mehr oder gar weniger verdienst als einer mit der gleichen Tätigkeit- und schon "hängt der Firmensegen schief".
Meine Sichtweise:
Verdienst sind persönliche Daten- da gibt es Gesetzte die den Umgang mit diesen Daten regeln, nur die beziehen Sich auf diejenigen denen diese Daten NICHT gehören: Firma, Bank, usw. Nicht aber auf den "betroffenen" selbst. Ich kann mit meinen persönlichen Daten tun und lassen was ich will- wenn ich meine Sozialversicherungsnummer auf die Motorhaube male geht das nur mich an- wenn Missbrauch damit getrieben wird dann geht mich das auch an und mir wird eventuell Fahrlässiger Umgang mit den Daten und dem Vorschub von Mißbrauch vorgeworfen. Nur welchen Missbrauch kann es geben wenn Dein Nachbar Deinen Verdienst kennt- dann hört vielleicht auch endlich das Gerede über deinen 911er auf :-)
Zur Not: Rechtsberatung Deiner Gewerkschaft.
Ich hab noch einen interessanten Artikel eine Rechtsanwaltes gefunden:
http://www.arbeitsvertrag.de/aktuelles-arbeitsvertrag/artikel/verschwiegenheitspflicht-muss-ein-arbeitnehmer-ueber-sein-gehalt-schweigen/index.html
Also Mach was draus, ich kann ja nicht überall gleichzeitig sein-
Erstellt am 18.06.2009 um 09:01 Uhr von kriegsrat
ich schlage vor, in arbeitsverträgen eine sog. "gesundheitsklausel "einzuführen :
§ 1 Es gilt der gesunde menschenverstand
§ 2 verstößt eine klausel dieses arbeitsvertrages gegen den gesunden menschenverstand berührt dies im übrigen
nicht die wirksamkeit der sonstigen vereinbarungen
Erstellt am 18.06.2009 um 09:05 Uhr von MonaLisa
M. Felser sagt, dass kein AG diese Verschwiegenheitsklausel jemals eingeklagt oder auch einklagen wird.
Warum?
Warum dann die Klausel, wenn sie ein zahnloser Tiger ist? Oder gehört es ab einem gewissen Jahresverdienst einfach zum "guten Ton", dass die Klausel in den Arbeitsvertrag eingebaut wird?
Ich finde es Quatsch, es sollte jedem selber überlassen bleiben, ob er über seine überwiesenen Euronen plaudern will oder nicht.....
Erstellt am 18.06.2009 um 09:13 Uhr von kriegsrat
@ mona lisa
vielleicht möchte der AG nur einen ungestörten arbeitsablauf gewährleisten
wenn ich mir vorstelle, ich würde den kollegen erzählen, wieviel (bzw. wie wenig) ich verdiene, würden die daraufhin einsetzenden weinkrämpfe und beileidsbekundungen nachhaltig eine weitere vertragsgemäße erbringung der arbeitsleistung für große teile der belegschaft verhindern