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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Über Gehalt (nicht) reden - Klausel in Arbeitsverträgen zulässig?

S
SunnyB
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

nach dem ihr mir bei den bisherigen Fragen so gut helfen konntet, hätte ich noch mal was, wo ich weiter weiß.

In unseren Arbeitsverträgen steht drin, dass man nicht über sein Gehalt reden darf.

Ich bin der Meinung, dass diese Klausel rechtswidrig ist und ich das sehr wohl darf. Allerdings sind sie MA alle ziemlich dadurch eingeschüchtert.

Muss man sich daran halten oder darf man darüber reden??

4.37606

Community-Antworten (6)

E
Erwin

18.06.2009 um 10:44 Uhr

Es gibt Arbeitsverträge welche solche Klauseln enthalten, dann ist es auch statthaft. Es müsste dann aber außdrücklich im ArbV entsprechend stehen. Ist i.d.R. nur bei Spitzenverdienern so.

K
Kriegsrat

18.06.2009 um 10:44 Uhr

Verschwiegenheitspflicht: Muss ein Arbeitnehmer über sein Gehalt schweigen? Es bestehen keine schützenswerten Interessen eines Unternehmens daran, das Gehalt eines einzelnen Arbeitnehmers gegenüber seinen Angehörigen, Freunden, Vermögensberatern und Kollegen geheim zu halten

schau mal in diesen link

http://blog.juracity.de/2008-06-15/verschwiegenheitspflicht-muss-ein-arbeitnehmer-ueber-sein-gehalt-schweigen.html

H
heikoLee

18.06.2009 um 10:52 Uhr

Hi SunnyB,

nun mich leitet bei dieser Antwort der Menschenverstand: Sichtweise ArbG: Dieser will unter dem Vorwand den Betriebsfrieden nicht zu stören, dass Du nicht mit jedem über Deinen Verdienst plauderst- es könnte ja rauskommen, dass Du mehr oder gar weniger verdienst als einer mit der gleichen Tätigkeit- und schon "hängt der Firmensegen schief". Meine Sichtweise: Verdienst sind persönliche Daten- da gibt es Gesetzte die den Umgang mit diesen Daten regeln, nur die beziehen Sich auf diejenigen denen diese Daten NICHT gehören: Firma, Bank, usw. Nicht aber auf den "betroffenen" selbst. Ich kann mit meinen persönlichen Daten tun und lassen was ich will- wenn ich meine Sozialversicherungsnummer auf die Motorhaube male geht das nur mich an- wenn Missbrauch damit getrieben wird dann geht mich das auch an und mir wird eventuell Fahrlässiger Umgang mit den Daten und dem Vorschub von Mißbrauch vorgeworfen. Nur welchen Missbrauch kann es geben wenn Dein Nachbar Deinen Verdienst kennt- dann hört vielleicht auch endlich das Gerede über deinen 911er auf :-)

Zur Not: Rechtsberatung Deiner Gewerkschaft. Ich hab noch einen interessanten Artikel eine Rechtsanwaltes gefunden: http://www.arbeitsvertrag.de/aktuelles-arbeitsvertrag/artikel/verschwiegenheitspflicht-muss-ein-arbeitnehmer-ueber-sein-gehalt-schweigen/index.html

Also Mach was draus, ich kann ja nicht überall gleichzeitig sein-

K
Kriegsrat

18.06.2009 um 11:01 Uhr

ich schlage vor, in arbeitsverträgen eine sog. "gesundheitsklausel "einzuführen : § 1 Es gilt der gesunde menschenverstand § 2 verstößt eine klausel dieses arbeitsvertrages gegen den gesunden menschenverstand berührt dies im übrigen nicht die wirksamkeit der sonstigen vereinbarungen

M
monalisa

18.06.2009 um 11:05 Uhr

M. Felser sagt, dass kein AG diese Verschwiegenheitsklausel jemals eingeklagt oder auch einklagen wird. Warum? Warum dann die Klausel, wenn sie ein zahnloser Tiger ist? Oder gehört es ab einem gewissen Jahresverdienst einfach zum "guten Ton", dass die Klausel in den Arbeitsvertrag eingebaut wird? Ich finde es Quatsch, es sollte jedem selber überlassen bleiben, ob er über seine überwiesenen Euronen plaudern will oder nicht.....

K
Kriegsrat

18.06.2009 um 11:13 Uhr

@ mona lisa

vielleicht möchte der AG nur einen ungestörten arbeitsablauf gewährleisten

wenn ich mir vorstelle, ich würde den kollegen erzählen, wieviel (bzw. wie wenig) ich verdiene, würden die daraufhin einsetzenden weinkrämpfe und beileidsbekundungen nachhaltig eine weitere vertragsgemäße erbringung der arbeitsleistung für große teile der belegschaft verhindern

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