Kann eine Beförderung, ohne dass das irgendwo per Betriebsvereinbarung geregelt ist, mit einer für den Arbeitnehmer ungünstigen Klausel (hier: teilweise Abgeltung von Überstunden mit dem Gehalt (Überstunden bis zu 10% der vertraglichen Arbeitszeit; vertragliche Arbeitszeit: 40h/Woche)) zwingend gekoppelt werden? Gehalt beträgt nach der Beförderung 58.000/a, war vor der Beförderung 53.000/a.
Was passiert wenn der Arbeitnehmer die Vertragsänderung, die Beförderung UND Abgeltungsklausel enthält, nicht unterschreibt? Ist dann die Beförderung futsch? Oder ist er dann befördert aber eben ohne Gehaltserhöhung?
Würde mich freuen, wenn jemand etwas Licht auf dieses Dunkel werfen könnte!