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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Klausel im Arbeitsvertrag - 1Std. pro Woche als Produktivitätsausgleich?

T
Tino
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

folgenden Fall hat unser Betriebsrat auf dem Tisch: ANin mit Vollzeitbeschäftigungsvertrag vor der Elternzeit hat im Januar eine 40%-Stelle ab 16.6.08 mündlich beantragt. Unser Chef hat nun letzte Woche einen neuen Arbeitsvertrag mit folgender Klausel aufgesetzt: "Der Beschäftigungsumfang beträgt 50%; dies entspricht einer wöchentlichen Arbeitszeit von 19,5 Stunden zzgl. 1Std. pro Woche als Produktivitätsausgleich (wöchentliche Arbeitszeit insgesamt 20,5 Std.)". Die Mitarbeiterin will diesen Vertrag nun nicht unterschreiben. Erstens wegen der Klausel, zweitens möchte Sie überhaupt keinen neuen Arbeitsvertrag, sondern nur eine schriftliche Erklärung zu ihrem alten Arbeitsvertrag, damit sie den 100%-Anspruch nicht verliert. Nun stehen wir vor folgendem Problem. Ich bin erst seit März BR-Vors. und seit Nov. überhaupt im Betriebsrat. Unser Vorstand hat vor 2 Jahren die o.a. Klausel beschlossen und der damalige BR zugestimmt. Wir wollen nun diese Klausel raushaben, allerdings werden wir das nicht vor dem 16.6. schaffen, wenn überhaupt, somit ist unsere Mitarbeiterin fast im Zugzwang, diesen Vertrag mitsamt der Klausel zu unterschreiben, oder? Meine Fragen:

  • Was passiert, wenn unser MAin den Arbeitsvertrag nicht bis 16.6. unterschreibt? Kann der AG sie dann kündigen, weil sie nicht 100%arbeitet? Hat Sie ein Recht auf die 50% die ihr bereits angeboten wurden?
  • Falls Sie doch unterschreibt: kann sie ihren alten Arbeitsvertrag danach noch zurückfordern und den neuen annulieren lassen?
  • Kann unser Vorstand beschließen keine Teilzeitkräfte mehr einzustellen (wir sind eine Bank mit ca.120 Mitarbeiter, geht da so etwas durch?)
5.23902

Community-Antworten (2)

I
Immie

04.06.2008 um 23:42 Uhr

@Tino Ich habe nicht so genau vertanden was der alte BR da vereinbart hat. Bei uns ist es üblich nur einen "Zusatz"zum Arbeitvertrag zu unterschreiben. Und es hat sich als vorteilhaft erwiesen die Teilzeit auf einen bestimmten Zeitraum zu befristen, um sich danach die Option auf Vollzeit offen zu halten. Ansonsten hast du da erst mal keinen Anspruch mehr. Ausser du möchtest die Stundenzahl wieder erhöhen und eine solche Stelle wird frei.

B
betriebsrat

05.06.2008 um 18:23 Uhr

Da der Antrag mündlich erfolgte, besteht Derzeit kein Anspruch auf die Teilzeitstelle. Wenn sie den Job will, soll sie ihn so nehmen. Ein neuer Vertrag ist ok., ist aber kein muss.

Welche Vereinbarung der BR hier im Vorfeld getroffen hat ist mir ein Rätsel. Stell die Vereinbarung doch einmal Sinngemäß hier ein. Dann wird das Bild vielleicht runder.

mfg

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