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Befristeter Arbeitsvertrag - 4 Jahres-Klausel

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OpsOrackel81
Nov 2016 bearbeitet

Guten Morgen,

ich arbeite bei einem Unternehmen, welches befristete 4 Jahres-Verträge anbietet. Meine erste Befristung lief am 31.03.2008, die zweite am 30.11.2008 und meine dritte läuft jetzt am 30.04.2009. In dem Unternehmen bin ich seit dem 01.04.2007 angestellt. Hier meine Fragen: Wie gültig ist diese 4 Jahres-Klausel? Habe mir auch nochmal unseren Tarifvertrag angeschaut und finde zu dieser Befristungsmöglichkeit keine nähere Begründung. Was hätte ich für Rechte? Man teilte mir auch schon mit, dass diese 4 Jahres-Klausel nur unter bestimmten Voraussetzungen ginge. Stimmt dieses? Wäre sehr dankbar für eine Antwort. Vielen Dank. Sonnige Grüße OpsOrackel Nachtrag: Dieses Unternehmen ist keine Neugründung! Meistens war es immer der selbe Text. Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages nach § 14 Abs.2.... Der Arbeitsvertrag beginnend am ..... wird mit Wirkung vom .... bis zum .... verlängert.

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Community-Antworten (1)

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pit47

18.02.2009 um 10:18 Uhr

Hallo OpsOrackel81, nach § 14 Abs. 2a TzBfG ist in den ersten vier Jahren nach Gründung eines Unternehmens eine kalendermäßige Befristung ohne Sachgrung bis zur Dauer von vier Jahren zulässig.

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