Hallo Kollegen/Kolleginnen,

nach der dritten Verlängerung ohne sachlichen Grund und nach Ablauf der 2 Jahre

stellt sich die Frage der Festeinstellung.

Arbeitgeber lehnt einen unbefristeten Arbeitsvertrag ab und bietet einen weiteren

befristeten Arbeitsvertrag nach Abs. 1 (sachlicher Grund) an. Betriebsrat wurde

angehört und hat zugestimmt. Der Vertrag wurde mit dem Mitarbeiter verlängert.

Meine Fragen: Ist dieses Verfahren zulässig? Wenn nicht, tritt § 16 (unwirksamer

Befristung) in Kraft?

Meiner Meinung nach widerspricht dieses Verfahren dem Sinn des Gesetzes und wir

können uns auf § 16 berufen, notfalls nach § 17 verfahren.

Freue mich auf eure Antworten.

Gruß
PM