Also Firma X stellt Leute mit Zeitverträgen ein. der neue MA bekommt ein Halbjahres Vertrag.nachdem sein vertrag ausgelaufen ist meldet er sich für vier wochen arbeitslos. Wird nach den vier wochen wider für die selbe arbeit bei der gleichen Firma für ein Jahr befristet eingestellt. jetzt nach dem jahr hat er widerum ein Verlängerung seines zeitvertrags um ein jahr bekommen.
ich hoffe das ich es verständlich machen konnte.
Das kann es doch nicht sein. Giebt es da neue Gesetze ? ich bitte um hilfe
Verstösst der AG hier nicht gegen TzBfG §14 Abs.2 satz 2 ???
P.S. Die Firma ist nicht neu gegründet