Erstellt am 30.08.2006 um 15:07 Uhr von Frank B.
Wo liegt der sachliche Grund?
Es ist eine Befristung ohne sachlichen Grund, so sehe ich es.
Sachlicher Grund ist z.Bsp.:
-Vertretung von Elternzeit
-Auftrags-, Projektbezogen
-Vertretung bei langer Krankheit
Erstellt am 01.09.2006 um 12:38 Uhr von Angi1
@ Frank B.
schau dir mal den §en an.
Hallo Winzerkönig,
kommt darauf an was im Vertrag steht. Bei uns werden Azubi`s auf Verlangen nach erfolgreicher Prüfung bis zur Einberufung durch die Bundeswehr befristet eingestellt. Hier handelt es sich aber meistens nur um ein paar Monate.
Oder es wird eine Befristung auf ein Jahr gemacht um ihnen den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern (keine Frischlinge mehr).
Aber es würde auch ein Befristung ohne Sachgrund gehen. Wichtig ist, das mit Sachgrund keine zeitliche Begrenzung vorliegt, ohne sachlichen Grund es aber nur 2 Jahre geht.
MfG
Angi1