Mahlzeit zusammen...

Ihr kennt ja sicher alle den §102 Abs.2 BetrVg

(2) .....spätestens innerhalb einer Woche schriftlich mitzuteilen. Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt seine Zustimmung zur Kündigung als erteilt. Hat der Betriebsrat gegen eine außerordentliche Kündigung Bedenken, so hat er diese unter Angabe der Gründe dem Arbeitgeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen, schriftlich mitzuteilen. ......

ganz klar steht da, wenn ich mich nicht melde habe ich zugestimmt. Zumindest was eine ordentliche Kündigung betrifft. Bei einer außerordentlichen komme ich jedoch gerade ins trudeln, da hier steht, das ich mich in 3 Tagen bei Bedenken melden muss. Aber im Fitting steht dazu, das wenn ich mich nicht melde meine Zustimmung als nicht erteilt gilt....(§ 103 / 33 Zeile 13 (BAG 18.8.77 AP Nr.10))

Oder verstehe ich die Zusammenhänge falsch?

Danke für die Unterstützung