Erstellt am 07.05.2015 um 14:03 Uhr von Kölner
Man unterscheide:
§ 102 regelt was anderes als § 103 BetrVG
Erstellt am 07.05.2015 um 14:13 Uhr von Mattes
Fitting ...
...,wird der ArbGeb. zweckmäßigerweise dem BR eine angemessene Frist setzen, die entspr.§102 Abs.2 S.3 drei Tage betragen soll. Gibt der BR binnen 3 Tagen keine Erklärung ab, so gilt die Zustimmung als verweigert.....
also warum gilt in dem einen Fall mein/unser Schweigen als Zustimmung und in dem anderen als Verweigerung???
Erstellt am 07.05.2015 um 14:23 Uhr von nicoline
Ganz einfach: weil es da so steht!
Erstellt am 07.05.2015 um 14:27 Uhr von Mattes
na wie hilfreich ist das den :)
Erstellt am 07.05.2015 um 14:39 Uhr von Erbsenzähler
@Mattes
ganz einfach:
BetrVG § 102 = einfache Mitarbeiter
BetrVG § 103 = Betriebsratsmitglieder, JAV, Wahlvorstand und Seevertretungen.
Also das meint Kölner und nicoline!
Beim lesen hätte dieser kleine/große Unterschied auffallen müssen
Erstellt am 07.05.2015 um 15:11 Uhr von gironimo
Habt Ihr denn die K. eines BR-Mitgliedes auf dem Tisch? Dann ist schweigen das einfachste Mittel. Der BR hat dann nicht zugestimmt und die Sache muss vor dem Gericht geklärt werden.
Das ist in sofern die bessere Lösung, weil BRs nun mal keine Juristen sind.
Erstellt am 07.05.2015 um 16:49 Uhr von nicoline
*also warum gilt....?*
*Ganz einfach: weil es da so steht!*
*na wie hilfreich ist das den :)*
Das tut mir leid, wenn das für dich nicht hilfreich ist, das ändert aber nichts daran, dass es tatsächlich so ist. Nach dem Warum musst Du den Gesetzgeber fragen, nicht hier. Das wäre genauso, als wenn Du fragst, *Warum muss man bei rot halten?*
Erstellt am 07.05.2015 um 17:09 Uhr von Mattes
@nicoline: ja aber für eine solche Antwort besuche ich kein Forum :)
@gironimo: nein wir haben zum Glück keine Kündigung auf dem Tisch
Ich/wir sind bisher davon ausgegangen, das man immer Antworten muss. Um nicht durch ein Versäumnis irgend etwas zuzustimmen.
Aber gut zu wissen das es auch andersrum geht....
Danke euch :)
Erstellt am 07.05.2015 um 18:49 Uhr von nicoline
*@nicoline: ja aber für eine solche Antwort besuche ich kein Forum :)*
Na, dann erzähl doch mal, wer dir jetzt erklärt hat
*also warum gilt in dem einen Fall mein/unser Schweigen als Zustimmung und in dem anderen als Verweigerung???*
WARUM das so ist!
Erstellt am 07.05.2015 um 21:39 Uhr von Hartmut
Mattes, das BetrVG ist leider gespickt mit diesen kleinen Fallen und 'Verwechselbarkeiten'. Wie hier §102 vs §103. Deine Fragestellung zeigt, dass ihr noch keine Grundschulung hattet. Du bist natürlich willkommen, diese Fragen hier zu stellen, aber ich möchte dir und einem Gremium so eine Schulung doch sehr ans Herz legen.
Erstellt am 08.05.2015 um 15:19 Uhr von Mattes
Danke Hartmut. .. ja wir sind noch ein sehr junger BR ... und das erste Seminar hatte ein Teil von uns schon. Allerdings wurden diese kleinen Fallen nicht erwähnt .... Aber wir lernen ja noch und für so Unsicherheiten gibt es zum Glück ja auch dieses Forum und Kenner die sich die Zeit für eine etwas ausführlichere Antwort nehmen ?
Erstellt am 08.05.2015 um 21:57 Uhr von Hartmut
Ja, natürlich. :) Denk nur immer daran, dies ist eine Art Selbsthilfegruppe hier, von Laien für Laien. Jeder antwortet, so gut er kann und wie es seine Zeit erlaubt. Echten Rechtsrat ersetzt das aber nicht.