Hallo Forum

Es geht um eine Befristung von einem Azubi nach der Prüfung. Habe heute mit meinem Anwalt gesprochen, der sagte, eine sachgrundlose Befristung eines Azubi gibt es nicht. Man hat immer, wenn man einen Azubi im Anschluss an eine Ausbildung beschäftigt, automatisch einen Sachgrund siehe TzBfg §14 Abs. 1 Nr. 2.

So und was nun??????

Gruß
Monika1