Erstellt am 25.10.2006 um 10:42 Uhr von w-j-l
Was nun?
Das heißt ganz einfach, dass der AG den Anschlussvertrag nach der Ausbildung einmalig unter Berufung auf §14 (1) Nr. 2 befristen kann.
Was willst Du denn eigentlich wissen? Das geht aus Deiner Frage nicht so richtig hervor.
Erstellt am 25.10.2006 um 11:10 Uhr von Monika1
Das würde doch heißen, der AG kann eine unendlich Geschichte draus machen. Der AG könnte ja auch 3 Jahre befristen, denn 3 Jahre sind ja auch im Anschluss an einer Ausbildung. Also eine unendliche Geschichte????
Denn es heißt ja nur im Anschluss....... wann ist denn dieser Zeitraum erschöpft?????
Nach 1, 3 oder 5 Jahre????
Gruß
Monika1
Erstellt am 25.10.2006 um 11:46 Uhr von w-j-l
Im Anschluss heißt, er kann es einmalig mit diesem Sachgrund tun. Danach müßte er sich bei erneuter Befristung einen neuen Sachgrund suchen. Wie lange er den Vertrag macht (Befristungszeitraum) ist seine Angelegenheit.
Unendliche Geschichte geht nicht. Der Grenzfall der Befristung gegen Unendlich ist unbefristet ;-))
Erstellt am 25.10.2006 um 11:54 Uhr von paula
also zunächst einmal irrt euer anwalt. nach der gesetzlichen begründung (BT_Drucks 14/4374 S. 20) handelt es sich bei dem ausbildungsverhältnis eben nicht um eine vorbeschäftigung im sinne von § 14 Abs. 2 TzBfG
was den § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 TzBfG angeht. es gibt noch keine mir bekannte rechtsprechung die eine höchstgrenze für die dauer der befristung angibt. es wird den AG aber empfohlen nicht über den zeitraum von 2 jahre hinauszugehen.
Erstellt am 25.10.2006 um 11:54 Uhr von Monika1
Hallo w-j-l
ich schlage mal nach. Der AG sagt nun ich befriste einmalig auf 5 Jahre!!!
Erstellt am 25.10.2006 um 12:21 Uhr von Wolfgang
Hallo Paula
ich glaube du liegst nicht richtig. Ich schließe mich Monika1 an. Einen Azubi der im Anschluss an einer Ausbildung befristet wird, ist automatisch ein sachlicher Grund. So steht es im TzBfg. Wie weit der AG den Azubi befristen kann ist eine gute Frage. Denn wie Monika1 schreibt, wenn der AG sagt ich befriste einmalig auf 5 Jahre ist auslegungs sache.
Bin gespannt auf weitere meinungen
Gruß
Wolfgang
Erstellt am 25.10.2006 um 12:22 Uhr von w-j-l
Na dann macht er es halt, Monika1. Wer will ihn hindern.
Wenn der befristet Beschäftigte gegen Ende der Befristungsdauer der Ansicht ist, dass sein Arbeitsplatz auf Dauer angelegt sei, dann kann er ja klagen.
Das Gesetz definiert hier im §14(1) Nr.2 einen Befristungsgrund. Was willst Du dagegen machen?
Erstellt am 25.10.2006 um 12:25 Uhr von Reinhold
AN alle, was ist denn dann eine befristung ohne Sachgrund???
Gruß
Reinhold
Erstellt am 25.10.2006 um 12:56 Uhr von paula
@wolfgang
der fall ist noch nicht entscheiden. aber nach meiner auffassung kann der AG wählen welche befristungsart er hier zur anwendung kommen lassen möchte. im 14 II steht nicht dass der AG vorrangig nach § 14 I TzBfG befristen muss, es kommt auf die willensrichtung des AG an. meine auffassung wird so auch von der erwähnten BT-drucksache gestützt. auch Meinel sieht das in seinem Kommentar so. mir ist durchaus bewußt das Däubler dies kritisch sieht aber auch der hat schließlich nicht immer recht .... da brauch ich mir ja nur mal die BAG-Rechtsprechung anschauen :-)
@reinhold
es gibt befristungen mit konkreten sachgrund (siehe § 14 Abs. 1 TzBfG) und ohne sachgrund (siehe § 14 Abs. 2 TzBfG). man muss immer strikt unterscheiden. ließ doch mal das gesetzt und ich denke dann wird dir schon einiges klarer
Erstellt am 25.10.2006 um 13:06 Uhr von tamirasun
Hallo...
Habe mir das gerade mal durchgelesen...
@ reinhold
Um es einfach auszudrücken, ein sachlicher Grund ist zum Beispiel ein Vertrag der für die Dauer eines Projekts oder als EZU-Vertretung abgeschlossen wird.
Wir hatten das Thema vor ein paar Wochen nochmals auf einem Seminar und wenn der AG das will, dann kann er dich ohne sachlichen Grund bis zu 2 Jahre beschäftigen ( wenn er dich weiter ohne sachlichen Grund beschäftigen würde, wäre der Vertrag automatisch unbefristet) Wenn er aber schlau ist, kann er dich tatsächlich bis zur Rente mit sachlichen Gründen befristet beschäftigen.
Die Teamer haben von einem Kollegen erzählt, der derzeitig seit 16 Jahren mit sachlichem Grund beschäftigt ist.
Die egentliche Frage habe ich nicht wirklich verstanden, geht es um einen Azubi der mit seiner Ausbildung fertig ist? *verständnisfrage*
LG
Erstellt am 25.10.2006 um 13:11 Uhr von Monika1
Hallo tamirasun
ja es geht um einen Azubi der mit seiner Ausbildung fertig ist
Gruß
Monika1
Erstellt am 25.10.2006 um 13:53 Uhr von Kölner
@all
paula hat mit Ihren Einschätzungen vollkommen recht...
@paula
Du hast garantiert ein TzBfG mit Kommentar; stimmts?
Erstellt am 25.10.2006 um 15:50 Uhr von paula
@kölner
neben mir liegt der meinel/heyn/herms :-)
hatte mir das aber auch damals angeschaut als das gesetz raus kam. daher konnte ich nach dem hinweis im kommentar auch noch mal einen mblick in die BT-drucksache werfen
wie heißt es immer so schön: dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen *lach*