Hallo,
leider wurde mir ein wichtiges Br-Seminar vorallem durch die BRV/Gremium abgelehnt. Begründung: Dies wäre ein schlechtes Zeichen gegenüber diejenigen die in Kurzarbeit sind. Diese Begründung finde ich irrational - Die Kosten des AN würde ja durch das KAG gedeckt und somit sind nur die Seminarkosten nach § 37 Abs. 6 zu zahlen. Nach Beendigung der Kurzarbeitszeit würden auch die Lohnkosten auflaufen.

Wie sieht ihr die Begründung?