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Gremium verweigert BR-Seminar

MV
Margit V.
Jun 2020 bearbeitet

Hallo, leider wurde mir ein wichtiges Br-Seminar vorallem durch die BRV/Gremium abgelehnt. Begründung: Dies wäre ein schlechtes Zeichen gegenüber diejenigen die in Kurzarbeit sind. Diese Begründung finde ich irrational - Die Kosten des AN würde ja durch das KAG gedeckt und somit sind nur die Seminarkosten nach § 37 Abs. 6 zu zahlen. Nach Beendigung der Kurzarbeitszeit würden auch die Lohnkosten auflaufen.

Wie sieht ihr die Begründung?

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Community-Antworten (10)

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rtjum

08.06.2020 um 13:25 Uhr

naja, kommt ein bisschen auf das Seminar an. Wenn es ein Grundlagenseminar ist, dann bin ich bei Dir, ansonsten ist es halt echt zu überlegen ob man das nicht verschiebt, man kennt das ja so nach dem Motto "geht auf Seminar damit er keine Kurzarbeit machen muss und bekommt noch gutes Essen etc dazu und wir sitzen zu Hause mit weniger Kohle..." kommt bei den Kollegen halt oft nicht so gut an

MV
Margit V.

08.06.2020 um 13:30 Uhr

  1. ist Grundlagenseminar
  2. ich würde ebenso Kurzarbeitergeld in der Zeit erhalten
M
Moreno

08.06.2020 um 14:06 Uhr

Nun wenn das Gremium der Ansicht ist, dass in Kurzarbeiterzeiten keine Seminare gemacht werden dann hast Du es schwer!

K
kratzbürste

08.06.2020 um 14:28 Uhr

Gerade jetzt kommt es auf Betriebsräte an, die sich gut auskennen. Spreche doch mal mit dem AG. Vielleicht übernimmt er auch so das Seminar.

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enigmathika

08.06.2020 um 15:05 Uhr

"Vielleicht übernimmt er auch so das Seminar." , auf dem Margit dann lernt, dass es dafür einen Beschluss des Gremiums braucht. Sich an den Arbeitgeber wenden, um sich gegen das restliche Gremium zu stellen, ist kein zukunftsfähiges Modell für Betriebsratsarbeit.

MV
Margit V.

08.06.2020 um 15:20 Uhr

=> betrifft Enigmathika ! vielleicht hast du meinen Beitrag überlesen?! "BRV/Gremium abgelehnt". Das Gremium hat abgelehnt! Sonst würde ich um keinen Rat hier erbitten, hätte das Gremium zugestimmt. Ich suche hier Rat im Forum und keine Belehrungen . Kratzbürste hat logisch u. kompetent zurückgeschreiben. Merci Kratzbürste

T
takkus

08.06.2020 um 15:59 Uhr

"vielleicht hast du meinen Beitrag überlesen?! "BRV/Gremium abgelehnt". Das Gremium hat abgelehnt!"- genau. Und deshalb fährst Du zu keinem Seminar. Das Gremium hat nunmal einen Beschluss gefasst- ob mit rationaler oder irrationaler Begründung.

R
rtjum

08.06.2020 um 16:18 Uhr

natürlich kannst Du mit deinem AG sprechen und nachfragen, aber ob das so klug ist musst tatsächlich Du entscheiden. Erstens das was schon geschrieben wurde, zweitens je nach AG machst Du dich auch angreifbar. Und ja zum Besuch eines Seminares benötige ich als BR einen Beschluß des Gremiums. Bei einem Grundlagenseminar (welches ist es denn?) finde ich das Verhalten des BRV/Gremiums allerdings schlecht, nur wie die anderen auch schon geschrieben haben, hast du ein Problem.

E
enigmathika

08.06.2020 um 16:52 Uhr

@Margit V.:

"Ich suche hier Rat im Forum und keine Belehrungen." Es tut mir leid, dass Du meine Antwort an Kratzbürste als Belehrung auffasst. Oft liegt der Unterschied zwischen Belehrung und Rat jedoch darin, ob die Antwort dem Fragesteller gefällt.

Ich würde Dir raten(!), in solche BR internen Streitigkeiten nicht den AG zu involvieren, sondern die Kolleg*innen mit Argumenten zu überzeugen.

Du schreibst " vor allem BRV/ Gremium hat abgelehnt." Heißt das, es hat eine Beschlussvorlage gegeben, bei der Du überstimmt wurdest und Du suchst jetzt Rat, wie Du den Beschluss umgehen kannst?

Oder habt Ihr so einen BRV, der sagt, das machen wir nicht, ohne das überhaupt im Gremium zu diskutieren, und Du suchst Rat, wie man ihn und die BR-Kolleg*innen überzeugen kann?

Und was bedeutet "vor allem"? Hat noch jemand abgelehnt?

Viele Grüße Enigmathika

Nachtrag: Mir fiel eben ein, dass das eben doch nicht mit dem KAG so einfach abgedeckt ist. Der Besuch eines Seminars ist BR-Arbeit. BR-Arbeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit (und das wäre es ja, wenn Du in Kurzarbeit bist) muss als Arbeitsbefreiung abgegolten werden. Das heißt, Dein Arbeitgeber muss Dir den Freizeitausgleich zu der Zeit gewähren, wenn Du eigentlich wieder arbeiten könntest/dürftest/müsstest.

Manche Arbeitsrechtler sind sogar der Meinung, dass Betriebsratsmitglieder direkt einen ungekürzten Anspruch auf die normale Vergütung (also nicht nur auf das Kurzabeitergeld) erwerben, wenn sie erforderliche Betriebsratstätigkeiten zu einer Zeit ausüben, in der sie wegen der Kurzarbeit nicht arbeiten müssten.

Die Begründung Deiner Betriebsratskolleg*innen ist also nicht von der Hand zu weisen.

Gruß, Enigmathika

G
ganther

08.06.2020 um 19:43 Uhr

"Spreche doch mal mit dem AG. Vielleicht übernimmt er auch so das Seminar."

Bei uns im Konzern hat genau so etwas ein Gremium zum Anlass genommen und ein BRM ein Verfahren nach § 23 BetrVG an den Hals gehängt. Es wurde nicht ausgeurteilt, aber nur mein Eindruck aus dem Termin: der Richter fand es auch nicht so lustig und sah darin ggf. eine Bevorteilung eines BRM auf Grund seines Mandats. Er sagte eindeutig, dass das BRM sich hier zunächst einmal dem Willen des Gremiums beugen muss und bei beharrlicher Verweigerung einer Schulung ggf, den Rechtsweg gegen das Gremium beschreiten muss.

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