Erstellt am 12.02.2008 um 13:01 Uhr von Dr.House
Hallo, Entenbach!
Was für ein Seminar ist es denn?
Wenn es ein Grundlagenseminar ist, welches jedem BR-Mitglied zusteht, würde ich fahren. Hauptsache Ihr habt die betrieblichen Belange berücksichtigt.
Außerdem darf der AG das Seminar nicht stornieren.
Bei uns war es ähnlich. Wir haben vor dem Arbeitsgericht geklagt. Daraufhin mußte der AG auch die Stornokosten zahlen.
An Eurer Stelle würde ich den Seminaranbieter informieren. Der kann Euch noch einige Tips geben.
Laßt Euch jetzt nicht unterkriegen, sonst habt Ihr für alle Zeit verloren.
Gruß Dr.House
Erstellt am 12.02.2008 um 14:19 Uhr von khel
Hallo Entenbach,
entscheidend ist, auf welcher Grundlage Ihr das Seminar beschlossen habt. Da der AG die Rechnung bekommen hat, vermute ich mal, dass es ist ein Seminar nach §37 Abs. 6 BetrVG ist. Dann muss er die Kosten übernehmen, und Ihr braucht ihn auch nicht dafür um Erlaubnis zu bitten.
Macht es für's Erste so, wie Dr. House vorgeschlagen hat und informiert Euren Seminaranbieter. Und knickt nicht ein!
Was Ihr auf jeden Fall nicht machen solltet: trotz Weigerung der Kostenübernahme durch den AG zum Seminar fahren.
Viel Erfolg!
Gruß
khel
Erstellt am 12.02.2008 um 14:23 Uhr von Mona-Lisa
@khel,
ich hoffe, dass "Entenbach" deinem Ratschlag NICHT folgt!
Denn das wäre dann für die AG's der einfachste Weg, die Weiterbildung sämtlicher BR's zu verhindern!
Erstellt am 12.02.2008 um 14:34 Uhr von Entenbach
@ Dr. House Danke, für deine Antwort. Es ist ein Seminar zur Mitbestimmung, und Grundlagen des BetrVG/ Einführungsseminar. Erst unser 2. Seminar seid bestehen des BR: ( August 07)
Wir haben das Seminar bereits storniert, weil wir keine Chance haben. Wer werden massiv bedroht und es gibt Versetzungen innerhalb des Betriebes, es hagelt Abmahnungen, etc. wenn wir fahren. Wir überlegen den BR aufzulösen, weil alles keinen sinn hat. Damit hat der AG zwar gewonnen, aber unsere Gesundheit und unsere Psyche ist uns wichtiger.
LG Entenbach
Erstellt am 12.02.2008 um 14:36 Uhr von Petrus
@ML: Naja, wie immer kommt es drauf an, was man sonst noch so macht. Ehe ich mich mit dem ArbGeb. einzeln juristisch auseinandersetzen muss (Entfernung der Abmahnung, Einklagen der Seminarkosten, ...) kann man schon auf die sofortige Teilnahme verzichten (und der Chef zahlt die Stornogebühren). Anschließend beauftragt man einen Anwalt mit der Angelegenheit und läßt vom Arbeitsgericht die Notwendigkeit des Seminars und die Kostentragungspflicht des ArbGeb feststellen (zahlt wiederum der ArbGeb). Und dann wird das nächste Seminar beschlossen (wer das bezahlt, hat ja das Gericht festgestellt...) Dass das nächste Seminar natürlich nicht mehr in der Nähe stattfindet, sondern am anderen Ende Deutschlands, weshalb natürlich auch noch enorme Reisekosten entstehen, lässt sich dann natürlich nicht mehr verhindern...
Erstellt am 12.02.2008 um 14:40 Uhr von Petrus
@ente: aber §119 BetrVG sagt Dir schon was, oder? Und ich schätze, ihr könnt die Bedrohungen gegenseitig bezeugen. Und ein paar Abmahnungen kommen als Beweismittel auch ganz gut...
Erstellt am 12.02.2008 um 14:58 Uhr von uhu
Mensch ente...
haut nicht in den Sack:-)) vielen anderen BR's ging es auch so; WEITERMACHEN!!!! wenn ihr jetzt aufgebt, habt ihr alle für immer verloren; ihr schfft das, hauptsache ihr haltet im BR zusammen;
Erstellt am 12.02.2008 um 15:20 Uhr von w-j-l
Habt ihr schon mal über ein inhouse-Seminar nachgedacht?
Erstellt am 12.02.2008 um 21:58 Uhr von Der alte Heini
Entenbach
und wenn ihr dann den BR aufgelöst habt, wird sich der AG jeden einzelnen von Euch vorknöpfen und den Mitarbeitern zeigen wie es AN ergeht die es wagen einen BR zu gründen.
Wenn ihr nicht die Möglichkeit habt mit dem AG selber diese Streitigkeit aufzutragen, dann sollte der BR nach entsprechenden Beschluss einen Fachanwalt zuziehen.
Aus meiner Sicht gibt es in solchen Situationen nur einen Weg und der heißt voran.
Zeigen die einzelnen Mitglieder oder gar das Gremium schwäche, sieht der AG sich als Sieger und wird es nicht bei diesen Vorstoß belassen sondern noch massiver gegen den BR vorgehen.