Erstellt am 01.06.2006 um 13:11 Uhr von sh_9260
Sorry, aber muss ich einem Fisch das schwimmen beibringen ???
Erstellt am 01.06.2006 um 13:56 Uhr von Z.Ickig
Auch für Nicht-Juristen gibt es keine Weiterbildungspflicht.
Die Regelungen des BetrVG haben diesbezüglich zum Inhalt, dass das BR-Mitglied berechtigt ist, Semninare zu besuchen.
Daher werdet ihr keinen Weg finden können, euer Mitglied zu zwingen.
Erstellt am 01.06.2006 um 14:06 Uhr von Ramses II
"Auch für Nicht-Juristen gibt es keine Weiterbildungspflicht."
Das sieht die Rechtsprechung aber anders! Siehe Kommentierung zum § 23 BetrVG.
Wenn diese Juristin auf Grund ihrer Ausbildung bereits über ausreichende Kenntnisse verfügt, so ist eine Grundlagenschulung vermutlich tatsächlich nicht der Weisheit letzter Schluß. Möglicherweise wäre ja eine Schulung "aktuelle Rechtsprechung des BAG" hier angebrachter.
Erstellt am 01.06.2006 um 14:34 Uhr von Z.Ickig
Ramses, die Anwendung des § 23 würde aber doch voraussetzen, dass eine gesetzliche Pflicht verletzt wird.
Demnach müßte die Seminarverpflichtung gesetzlich begründet sein.
Ist sie das?
Ich habe es jedenfalls nicht gesehen.
Hast du zufällig eine Entscheidung, die sich hiermit beschäftigt? ich finde das nämlich interessant!
Erstellt am 01.06.2006 um 14:51 Uhr von sh_9260
Also, wer will einer Juristin absprechen die Grundlagen des BetrVG zu kennen. Und nur darauf besteht ein Recht geschult zu werden (und auch die Pflicht.)
In dem Fall würde ich als Arbeitgeber auch mich gegen eine Kostenübernahme sträuben.
Erstellt am 01.06.2006 um 14:54 Uhr von Ramses II
Z. Ickig,
laut Däubler: BAG 29.1.74
sh_9260,
schon mal mit einem Juristen darüber gesprochen?
Der individualrechtliche Anspruch bezieht sich übrigens auch auf Grundlagen des Arbeitsrechts.
Der Anspruch des Gremiums bezieht sich auf noch viel mehr (Sozialrecht, Tarifrecht usw.)
Erstellt am 01.06.2006 um 14:56 Uhr von DocPille
@Z.Ickig
Habe ich hier etwas:
Wichtig: Schulungspflicht für den Betriebsrat
Das Bundesarbeitsgericht hat festgestellt, dass sich jedes Betriebsratsmitglied auf sein Mandat als Betriebsrat umfassend vorzubereiten hat. Aus diesem Grund ist jedes Betriebsratsmitglied verpflichtet, sich die dafür unerlässlichen Kenntnisse anzueignen (BAG vom 21.04.1983 - 6 ABR 70/82). Das Bundesarbeitsgericht hat darüber hinaus festgestellt, dass verantwortungsvolle Arbeit im Betriebsrat nur möglich ist, wenn jedes Mitglied im Betriebsrat über das erforderliche Mindestwissen zur Erfüllung seiner Aufgaben verfügt. Diese Kenntnisse sind vor allem durch den Besuch von geeigneten Schulungen zu erwerben (BAG vom 05.11.1981 - 6 ABR 50/79).
Erstellt am 01.06.2006 um 15:08 Uhr von sh_9260
@Ramses II
"schon mal mit einem Juristen darüber gesprochen?
Der individualrechtliche Anspruch bezieht sich übrigens auch auf Grundlagen des Arbeitsrechts.
Der Anspruch des Gremiums bezieht sich auf noch viel mehr (Sozialrecht, Tarifrecht usw.)"
ist doch vollkommen klar ,
aber die Frage hier ist doch eine andere.
Eine Juristin sagt: "ich habe genügend Kenntnisse des BetrVG, schon durch meine Ausbildung, um die BR Arbeit korrekt auszuführen."
Wer will Ihr das den absprechen ???
Die nichtprofessionellen neu gewählten Br's etwa ??
Jetzt bitte ich euch
Erstellt am 01.06.2006 um 15:12 Uhr von Ramses II
Über den konkreten Fall kann ich nichts sagen. Wenn die Dame darlegt dass sie sich im Studium mit Betriebsverfassung und Arbeitsrecht beschäftigt hat dann wird das vermutlich reichen.
Wogegen sich mein Einwand richtete war die Frage "wer will einer Juristin absprechen die Grundlagen des BetrVG zu kennen". In dieser Allgemeinheit gafragt ist es tatsächlich so dass ca. 90 % der Juristen in arbeits- und betriebsverfassungsrechtlichen Fragen völlig unbeleckt sind.
Erstellt am 01.06.2006 um 15:22 Uhr von BMW
@Ramses II
Du bist doch offen für jede Frage oder?
Mein Frage wäre vor ab was eine Juristin im BR macht ?
Wäre es Denkbar ob sie Personalreferentin ist?
BMW
Erstellt am 01.06.2006 um 15:22 Uhr von sh_9260
@Ramses II
Da gebe ich dir vollkommen Recht,
aber in der Fragestellung steht konkret :
"Das BR-Mitglied ist studierte Juristin und glaubt das BetrVG hinreichend zu kennen."
Wenn Sie es sagt muss ich Ihr es doch wohl glauben, oder muss ich auch noch auf einen Nachweis bestehen.
Und wenn nicht wird sie zwangsbeschult ! :-)
Erstellt am 01.06.2006 um 16:17 Uhr von Ramses II
BMW,
im BetrVG kann ich keinen Ausschluss des passiven Wahlrechts für Juristinnen erkennen.
Möglicherweise ist sie Personalreferentin, vielleicht aber auch Bürbotin oder Assistentin der Geschäftsführung.
Was trägt das zum Sachverhalt bei?
Erstellt am 01.06.2006 um 17:29 Uhr von Rollie
Ich finde die ursprüngliche Frage ansich mal etwas kurios.
Ein Gremium beschließt die Schulungsteilnahme für ein Betriebsratsmitglied.
Soweit kann ich ja noch folgen.
Das betroffene Betriebsratsmitglied möchte aber gar nicht gehen, das es der Meinung ist, das notwendige Wissen zu haben.
Auch da kann ich noch folgen.
Aber wieso beschließt ein Gremium eine Teilnahme für ein Betriebsratsmitglied, welches an der Schulung gar nicht teilnehmen möchte. Zudem unterstelle ich mal, dass das betroffene Betriebsratsmitglied an der Beschlussfassung mitabgestimmt hat.
Wieso nimmt sich ein Gremium das Recht raus, durch einen Mehrheitsbeschluß ein Betriebsratsmitglied zur Schulung zu nötigen ?
Mir ist schon klar, das Betriebsräte gefordert sind, sich durch Seminare das notwendige Fachwissen anzueignen, sich aber in dem Fall in der Einschätzung der Notwendigkeit als Gremium sich über das entsprechende Betriebsratsmitglied hinwegzusetzen, find ich etwas merkwürdig.
Erstellt am 01.06.2006 um 19:29 Uhr von BMW
@Ramses II
Sie könnte auch unter § 5 BetrVG zählen
BMW
Erstellt am 01.06.2006 um 19:34 Uhr von BMW
Hallo BR ratlos
Aus welcher Branche kommt ihr ?
BMW
Erstellt am 01.06.2006 um 23:13 Uhr von Ramses II
BMW,
"könnte"?
Personalreferenten sind in aller Regel keine leitenden Angestellten. Es kann aber Ausnahmen im untersten Promillebereich geben.
Bin mal gespannt warum die Branche wichtig ist...
Erstellt am 02.06.2006 um 10:06 Uhr von BR ratlos
Hallo,
heiße Diskussion, hätte nicht gedacht, dass unser Problem soviel Staub aufwirbelt.
Danke an alle Diskussionsteilnehmer.
@BMW
Branche ist eigentlich egal, aber wir zählen mehr oder weniger in den Bereich Textil.
Die Dame ist Abteilungsleiter Personal und Recht und es gibt Kolleginnen die glauben, sie wären durch solchen BR besser vor Entlassungen geschützt, wenn denn die Sklavenhalter aus China und Bangladesh mit ihren Billigprodukten zuschlagen.
Erstellt am 02.06.2006 um 10:23 Uhr von BMW
Hallo BR ratlos
Deine Aussage
Die Dame ist Abteilungsleiter Personal und Recht
Hat sie die Befugnisse nach § 5 BetrVG ?
Gruß BMW
Erstellt am 02.06.2006 um 11:00 Uhr von BR ratlos
Nein, hat sie nicht, vertritt aber das unternehmen bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht z.B. bei Kündigungsschutzklagen
Erstellt am 02.06.2006 um 11:44 Uhr von BMW
Hallo BR ratlos
Ich würde das ganze mal überprüfen lassen ob sie nicht doch unter
die Leitenden Angestellten lt. § 5 BetrVG zählt.
Denn es ist etwas kurios !
gehen wir mal von dem ungünstigsten Fall aus.
Anhörung zur einer Kündigung
Beschluss einstimmig Widerspruch/ Bedenken
dann Kündigungsverfahren von Arbeigeberseite
und dann tritt BR/ Juristin vorm Arbeitsgericht auf
Gruß BMW
Erstellt am 02.06.2006 um 11:51 Uhr von BR ratlos
Danke BMW,
diesen Weg haben wir auch überlegt. Mal sehen, ob wir uns mehrheitlich dazu durchringen können. Macht sicher einen Haufen Stress und Ärger.
Was die Schulung in diesem Zusammenhang betrifft, ... wer nicht will der hat schon..., geht halt ein Anderer ist inzwischen unsere Meinung.
Schönes Pfingstfest für alle