Hallo, also, wurde hier schon oft behandelt: Arbeitgeber möchte nach Beschluß "Seminarbesuch in Hamburg" (100km von Arbeitsstätte entfernt) die Hotelkosten nicht übernehmen. Begründung(4 Wochen nach Beschluß, da ich ihn an die Hotelkostenübernahmeerklärung erinnerte): Wenn ich als GF in einem Hotel für 60 Euro übernachten kann, kann es nicht sein das der Betriebsrat Hotels für 140Euro besucht...

Das Seminar wird nich in meinem Heimatort angeboten. Die Hotelkosten sind incl. verpflegung und Seminargoodies (2tes Frühstück/Kaffee und Kuchen/Getränke).

Ok, ich weiß, das ist echt teuer....aber die Seminare bei dem Anbieter sind besser als bei zwei anderen die ich besucht habe, ausserdem bietet kein anderer dieses Thema an.

Nun zu meiner eigentlichen Frage, ich habe vor kurzem mal ein Urteil gelesen in dem auch ein entferntes Seminar "buchbar" ist, selbst wenn die gleichen Inhalte vor Ort geboten werden, da die Nachbearbeitung bei einem Seminar (Gespräche mit anderen Betriebsräten/Referenten während der Randzeiten ausserhalb des eigentlichen Seminarteils) als so wichtig beurteilt wird, sodas diese auch entfernte Seminare rechtfertigt...

Weiß jemand was von so einem Urteil?

Hat jemand tipps wie man mit der GF umgehen kann (Nachdem GF mir das o.g. mitteilte sagte ich ihm das wir das per Anwalt klären können...er ruderte zurück, will aber ein treffen mit dem BR um über das Thema Hotelkosten zu sprechen....)