Hotelkostenübernahme bei BR Seminar wird verweigert/Urteil dazu?
Hallo, also, wurde hier schon oft behandelt: Arbeitgeber möchte nach Beschluß "Seminarbesuch in Hamburg" (100km von Arbeitsstätte entfernt) die Hotelkosten nicht übernehmen. Begründung(4 Wochen nach Beschluß, da ich ihn an die Hotelkostenübernahmeerklärung erinnerte): Wenn ich als GF in einem Hotel für 60 Euro übernachten kann, kann es nicht sein das der Betriebsrat Hotels für 140Euro besucht...
Das Seminar wird nich in meinem Heimatort angeboten. Die Hotelkosten sind incl. verpflegung und Seminargoodies (2tes Frühstück/Kaffee und Kuchen/Getränke).
Ok, ich weiß, das ist echt teuer....aber die Seminare bei dem Anbieter sind besser als bei zwei anderen die ich besucht habe, ausserdem bietet kein anderer dieses Thema an.
Nun zu meiner eigentlichen Frage, ich habe vor kurzem mal ein Urteil gelesen in dem auch ein entferntes Seminar "buchbar" ist, selbst wenn die gleichen Inhalte vor Ort geboten werden, da die Nachbearbeitung bei einem Seminar (Gespräche mit anderen Betriebsräten/Referenten während der Randzeiten ausserhalb des eigentlichen Seminarteils) als so wichtig beurteilt wird, sodas diese auch entfernte Seminare rechtfertigt...
Weiß jemand was von so einem Urteil?
Hat jemand tipps wie man mit der GF umgehen kann (Nachdem GF mir das o.g. mitteilte sagte ich ihm das wir das per Anwalt klären können...er ruderte zurück, will aber ein treffen mit dem BR um über das Thema Hotelkosten zu sprechen....)
Community-Antworten (2)
22.06.2007 um 12:11 Uhr
Hallo barbapapa,
es gibt da eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Flensburg v 27.01.2000 - 3 BV 21/99, das sich mit der von dir angesprochenen Frage befasst hat. Das Gericht argumentiert folgendermaßen:
"Es ist für das Betriebsratsmitglied nicht zumutbar, lediglich das Mittagessen im Seminarhotel einzunehmen, im Übrigen aber in einem eventuell preiswerteren anderen Hotel zu übernachten und dort die Verpflegung einzunehmen. Das hätte eine Aussperrung von den anderen Seminarteilnehmern zur Folge, die es nicht hinzunehmen braucht. Erfahrungsgemäß findet ein Austausch der Meinungen und Erfahrungen nicht nur während der Seminarstunden statt, sondern auch in den Pausen, bei dem Essen und auch in den gemeinsamen Stunden am Hotel nach den Seminarstunden."
Auf diese Entschewidung weist auch Wolfgang Däubler in seinem "Handbuch Schulung und Fortbildung für betriebliche Interessenvertreter" hin. Er ergänzt dabei zu Recht auch, dass ein Seminar auch aus informellen Kontakten und Gesprächen am Abend besteht, wo bisweilen sehr viel offener über die Probleme gesprochen wird.
Einen Teilnehmer zu veranlassen, sich möglichst um 21:00 Uhr zu entfernen, um noch zu angemessener Zeit nach Hause zu kommen, kann sich so als erheblicher Nachteil darstellen.
Ein ähnliches Problem ergibt sich, wenn ein Betriebsratsmitglied aus Kostengründen ein anderes Hotel am Seminarort buchen müsste. Das aber hat das Arbeitsgericht Flensburg in der o.g. Entscheidung als unzumutbar qualifiziert.
Übrigens: Bei uns im Betrieb hat die Geschäftleitung auch mal ähnlich argumentiert. Es hat sich aber dann herausgestellt, dass es um reine Übernachtungskosten gegangen ist. Hat man die Kosten für Mittag- und Abendessen dazugezählt, sind auch rund 120 Euro am Tag zusammengekommen.
Hoffe, das Urteil hilft dir weiter.
Gruß
Thomas
09.07.2007 um 21:24 Uhr
Vielen Dank, das hat geholfen, auch bei unserer GF handelte es sich um reine Hotelkosten. Hat sich geklärt.
Gruß
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