Liebe ForumsteilnehmerInnen,

in unserem KH wurden vor 5 Jahren zwei Abteilungen (EG + 1. Stock) unter eine Leitung gestellt (2. Leitung ging in Rente).
Vor 3 Jahren wurden die beiden Abteilungen auch räumlich im EG zusammengelegt, einhergehend mit einer deutlichen Reduzierung der Betten (jetzt 22 statt 45).
Die beiden Stellvertretungen beließ man in ihrer Funktion.

Nun gab es bei uns einen PDL-Wechsel und dieser möchte nun, dass eine der beiden Kolleginnen freiwillig (ein schriftliches Schreiben soll vorgelegt werden!) ihre Stellvertretung abgibt. Bisher waren beide in 9b TVöD eingruppiert. Nun soll auch die verbleibende Stellvertretung in 8a rückgruppiert werden.
Den beiden Kolleginnen wurde auch eine stellv. Leitung auf einer anderen Station angeboten, dorthin möchte aber niemand wechseln.

Meiner Meinung nach hat der AG seinezeit die Änderung der Eingruppierung übersehen. Greift hier die "betriebliche Übung"? Kann der BR tätig werden?

Vielen Dank für eure Antworten.
Maria