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Rückgruppierung nach Jahren möglich?

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Maria
Nov 2016 bearbeitet

Liebe ForumsteilnehmerInnen,

in unserem KH wurden vor 5 Jahren zwei Abteilungen (EG + 1. Stock) unter eine Leitung gestellt (2. Leitung ging in Rente). Vor 3 Jahren wurden die beiden Abteilungen auch räumlich im EG zusammengelegt, einhergehend mit einer deutlichen Reduzierung der Betten (jetzt 22 statt 45). Die beiden Stellvertretungen beließ man in ihrer Funktion.

Nun gab es bei uns einen PDL-Wechsel und dieser möchte nun, dass eine der beiden Kolleginnen freiwillig (ein schriftliches Schreiben soll vorgelegt werden!) ihre Stellvertretung abgibt. Bisher waren beide in 9b TVöD eingruppiert. Nun soll auch die verbleibende Stellvertretung in 8a rückgruppiert werden. Den beiden Kolleginnen wurde auch eine stellv. Leitung auf einer anderen Station angeboten, dorthin möchte aber niemand wechseln.

Meiner Meinung nach hat der AG seinezeit die Änderung der Eingruppierung übersehen. Greift hier die "betriebliche Übung"? Kann der BR tätig werden?

Vielen Dank für eure Antworten. Maria

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Community-Antworten (3)

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nicoline

08.06.2009 um 12:53 Uhr

Hallo Maria die Eingruppierung einer Stationsleitung, und damit auch die der Stellvertretung, ist abhängig von der Anzahl der nachgeordneten MA. Ändert sich diese nach unten hin, hat der AG das Recht, herabzugruppieren. Hat er das jahrelang versäumt, greift zum jetzigen Zeitpunkt die Ausschlußfrist von einem halben Jahr, wo er das zu viel gezahlte Geld sogar noch zurückfordern könnte. Ob hier eine betriebliche Übung entstanden ist, wage ich zu bezweifeln, aber der Betroffenen raten, das auf alle Fälle anwaltlich/gewerkschaftlich prüfen zu lassen. Der Herabgruppierung müßtet ihr als BR ja zustimmen, ist die Frage, ob ihr nach § 99 Ablehnungsgründe habt. Der BR kann, nach meiner Auffassung, hier nur unterstützend tätig werden, da es sich um Individualrecht handelt. Auf alle Fälle solltet ihr zu verhindern versuchen, dass die Kolleginnen jetzt auch noch mit Rückzahlungen belastet werden, so denn dieses überhaupt angedacht ist. Aber wie gesagt, ich rate dringend zu anwaltlicher/gewerkschaftlicher Beratung!

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Maria

08.06.2009 um 13:13 Uhr

Herzlichen Dank "nicoline" für deine Antwort. Gewerkschaftlich habe ich schon angefragt, aber seit Tagen läßt dort die Antwort auf sich warten. Dass hier § 37 TVöD greifen kann ist mir u.Um. klar, aber WARUM fordert der PDL die MA auf, "schriftlich und freiwillig" auf die Position und das Geld zu verzichten?!? Befürchtet der AG hier doch Probleme ????? Frage: Sollen die MA eurer Meinung nach dieses geforderte Schriftstück verfassen? Danke. Maria

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nicoline

08.06.2009 um 13:28 Uhr

Gewerkschaftlich habe ich schon angefragt, aber seit Tagen läßt dort die Antwort auf sich warten. Na das macht ja Freude ;-((

aber WARUM fordert der PDL die MA auf, "schriftlich und freiwillig" auf die Position und das Geld zu verzichten?!? Na ist doch klar, dann sind sie total aus dem Schneider!

Befürchtet der AG hier doch Probleme ????? Na zumindest würde sich damit jegliche Auseindersetzung zwischen AG und AN erledigen,bis wohin die auch immer gehen mag!

Sollen die MA eurer Meinung nach dieses geforderte Schriftstück verfassen? Nein, auf keinen Fall. Man verzichtet nicht feiwillig auf etwas, was einem mal übertragen wurde, zumindest dann nicht, wenn man es eigentlich weiter machen möchte.

Aber mit dem Angebot, anderswo eine stellvertr. Ltg zu übernehmen, könnte der AG schon aus dem Schneider sein. Aber wie gesagt, unbedingt anwaltliche Beratung, wenn die Gewerkschaft sich auch weiter nicht melden sollte!!!!!!!!!

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