Erstellt am 09.01.2023 um 12:58 Uhr von Thomas63
Als BR könnt Ihr nichts machen als auf Betriebliche Übung hinweisen. Ihr könnt aber nur hinweisen wenn nirgends etwas geregelt wurde z.B. in einer BV.
Der AG hält sich an den "TV" auch wenns nicht schön ist.
Da es Individualrecht ist kann es nur ein betroffener Mitarbeiter versuchen einzuklagen. bzw sich im Vorfeld von einem Anwalt beraten lassen. Mit dem Hinweis auf betriebliche Übung.
Ihr solltet jemand suchen der dazu bereit ist diesen Schritt zu machen. bzw sich erstmal beraten zu lassen. Wenn jemand Mitglied der IGBCE ist sollte man sich dort schonmal Rechtsauskunft einholen.
Erstellt am 09.01.2023 um 13:03 Uhr von dieschi
"Laut IGBCE-Tarifvertrag -> bei Wechselschicht und regelmässiger Nachtschicht eine Schichtzulage von 10% zu."
Die Antwort steht doch im TV drin.
Ihr könntet vielleicht mit "betrieblicher Übung" kommen aber von euerm TV her seh ich da keine Chance, selbst dann nicht wenn bisher alle MA die 10% Zulage bekommen haben.
Hinzu kommt das es wohl auch eher dem Individualrecht zurechenbar ist bei dem der BR eh außen vor ist, da muss schon jeder MA der betroffen davon ist selbst gegen vor gehen.
Die GL wird in dem Fall von einer freiwilligen Leistung sprechen und, mit Hinweis auf die wirtschaftliche Situation in D, wohl damit durch kommen.