12 Jahre ohne Gehaltsanpassung ... was sagt das Gesetz?
Guten Morgen,
eine Kollegin arbeitet im Unternehmen seit 15 Jahren. Sie hat ein abgeschlossenes Studium, welches auch zum Inhalt ihrer Arbeit passt. Darüber hinaus hat sie Fortbildungen besucht und ihre Aufgaben haben sich auch insoweit verändert, dass sie mehr Aufgaben hat, als am Anfang. Sie hat keinen direkten Abteilungsleiter und untersteht im Prinzip direkt dem Chef. Durch ihre Arbeit nimmt das Unternehmen jährlich Erlöse von mehr als 200.000,- Euro ein.
All diese Argumente hat sie zusammengetragen, aber bisher konnte sie es noch nicht erreichen, dass ihr Gehalt mal ihrer Leistung angepaßt wird.
Mit meiner Frage sind nicht die allgemeinen Gehaltsanpassungen gemeint, die alle paar Jahre alle Mitarbeiter-/innen erhalten. Diese erhält sie natürlich auch!!!
Da die Kollegin mit ihrer o.a. Argumentation nicht weiter kommt und im Grunde über Monate hinweg gar keine richtige Rückmeldung erhält (und nur hingehalten wird), würde mich interessieren, ob es eine gesetzliche Grundlage gibt, die ihr helfen könnte?
Danke und schöne Grüße, jaypar
Community-Antworten (4)
06.02.2014 um 12:07 Uhr
Wenn es nicht gerade so wenig ist, dass man den Wucher-Paragraphen aus dem BGB ansetzen könnte.....
Ich empfehle den AG zu wechseln. Offenbar ist die Wertschätzung durch den AG eher gering.
06.02.2014 um 12:07 Uhr
Seifd Ihr Tarifgebunden? Mal vorausgesetzt und sie ist entsprechend eingestuft, dann sind die Gesetzlichkeiten eingehalten. Wenn Chef merkt, dass sie mehr verdienen müsste, kann er ihr eine Übertarifliche Zulage geben, aber das ist seine Sache. Er kann ihr auch einen Arbeitsvertrag mit Bezahlung als außertariflicher Mitarbeiter geben. Muss es aber nicht.
Die Kollegin kann aber auch hoch pokern und sich nach anderer Arbeit umsehen. Wenn dem Chef an den von ihr generierten Einnahmen etwas liegt, vielleicht erhöht er ihr Salär, damit sie bleibt? Kann auch schiefgehen.
06.02.2014 um 12:13 Uhr
Hallo und danke für Eure schnellen Antworten.
Wir sind eine Stiftung (bürgerl. Recht) und nicht Tarifgebunden. Von daher ist der Chef (bzw. unser Vorstand) völlig frei in der Gehaltsfrage.
LG jaypar
06.02.2014 um 14:05 Uhr
Tja, dann hilft nur mein letzter Vorschlag, bzw wie gironimo sagte: Weg zum neuen Anfang ...
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