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Schichtzulage nach 25 Jahren -Bestandsschutz, oder nicht?

M
MV
Jan 2018 bearbeitet

bin nun seit 27 Jahren in der Firma und habe davon 26 Jahre im 2 Schichtsystem gearbeitet. Nun darf ich nur noch Normalschicht arbeiten. Das macht für mich im Schnitt 100Euro im Monat weniger Lohn (Netto wohlgemerkt). Bei dem Lohnniveau in Mecklenburg/Vorpommern ist das schon ein gehöriger Einschnitt. Meine Frage: Gibt es Möglichkeiten gegen diese ´´Lohnkürzung`` vorzugehen?

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Community-Antworten (7)

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RoterFaden

24.01.2018 um 10:10 Uhr

Warum "darfst" du nur noch Normalschicht arbeiten? Gibt es einen Betriebsrat?

M
MV

24.01.2018 um 10:13 Uhr

es sind Umstrukturierungen vorgenommen worden

W
WillsWissen

24.01.2018 um 12:11 Uhr

Die Schichtzulage selber kann Dir logischerweise nicht mehr gewährt werden, wenn Du keine Schicht mehr machst. Zulage (kürzbare Zahlung) des AG, wenn der Grund (die Schichtarbeit) entfällt. Ob der AG sich auf eine Lohn-, Gehaltsanpassung einlässt, liegt an deinem Verhandlungsgeschick.

R
RoterFaden

24.01.2018 um 13:30 Uhr

Das heißt, es gibt jetzt gar keine Schichtarbeit mehr? Und gibt es denn einen Betriebsrat?

P
paula

24.01.2018 um 15:00 Uhr

gibt es zu der Umstrukturierung einen Interessenausgleich und/oder Sozialplan?

M
MV

24.01.2018 um 15:15 Uhr

Für meine Abteilung gibt es keine Schichtarbeit mehr. Es gibt schon einen BR, aber der nickt auch alles ab. Einen sozialplan gibt es: die, die gehen mußten bekamen Abfindung ( sitzen aber z.T. ueber eine Leihfirma wieder hier) und die ,die bleiben durften, haben ihren Job behalten und sind aber, so wie ich etwas gekniffen.

P
paula

25.01.2018 um 10:23 Uhr

wenn im Sozialplan kein Ausgleich für die Schichtzulage nicht drin ist, wird es langsam eng. Einen individualrechtlichen Anspruch kann ich so nicht erkennen. Der ergibt sich nicht dadurch, dass ich einen Zeitraum xxx die Zulage bekommen habe. Vielleicht gibt noch euer (hoffentlich anzuwendender) Tarifvertrag etwas her.

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