W.A.F. LogoSeminare

Krankheitstage der letzten Jahre - geringere Lohnerhöhung

M
MAVRST
Feb 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, bei uns werden vermehrt die Krankheitstage der letzten 1-3 Jahren als Begründung für geringere Lohnerhöhungen herangezogen. Konkret bekommen die MA im Jahresgespräch vom direkten VG eine positive Rückmeldung bzgl. der Arbeitsleistung, beim der Lohnerhöhung schaut sich die GF dann aber die Krankentage der letzten 3 Jahre an und reduziert damit die erwartete Lohnerhöhung des MA. In diesen bemessungsjahren wurden aber KEINE Gespräche zu den Krankheitstagen geführt - jetzt auf einmal fängt die GF damit an. Wie weit ist das rechtens oder nur schlechter Kommunikationsstil? Was könnte der BR hier machen? Danke und Gruß

65707

Community-Antworten (7)

H
hansimglueck

26.02.2018 um 10:49 Uhr

Ein Fall für den § 87 Abs 1 Nr 10 BetrVG. Offenbar wendet der AG einen (bisher nicht mitbestimmen) Entgeltgrundsatz an. Mischt euch ein.

H
hansimglueck

26.02.2018 um 10:51 Uhr

Und Krankengespräche siehe § 87 Abs 1 Nr 1 BetrVG

L
Legis

26.02.2018 um 11:02 Uhr

warum sollte man sich da einmischen, besser geht es doch nicht für den BR. Er muss wenigstens nicht zugeben, dass er damit einverstanden ist. Wenn er die Mitbestimmung einfordert muss er es zugeben.

C
celestro

26.02.2018 um 11:05 Uhr

"Er muss wenigstens nicht zugeben, dass er damit einverstanden ist. Wenn er die Mitbestimmung einfordert muss er es zugeben."

Der Punkt ist aber NICHT, die Mitbestimmung einzufordern und dann zuzustimmen.

M
MAVRST

26.02.2018 um 12:59 Uhr

Ok danke. Ein Blick ins BetrVG. hilft meistens....! ;-)

L
Legis

26.02.2018 um 13:34 Uhr

Ich denke die Frage ist, wie praktisch damit umgegangen wird. Was ist, wenn der AG einfach macht. 1.BR sagt das ist aber mitbestimmungspflichtig und fordert Gleichbehandlung. AG reagiert nicht und BR gibt die Zustimmung für die Lohnerhöhungen nicht. Folge: MA kriegen Lohnerhöhungen nicht. 2. Meistens wird vom AG Mitbestimmungsrecht verneint. BR macht eine Feststellungsklage, ob Mitbestimmung überhaupt besteht.

I
ickederdicke

27.02.2018 um 13:07 Uhr

Eine Schlechterstellung Kranker, in Zeiten des AGG´s sehe ich dies kritisch. Gerade wenn es Schwerbehinderte / Gleichgestellte trifft.

Ihre Antwort