W.A.F. LogoSeminare

Hoehergruppierung - was wenn die Hoehergruppierungszeit auf 2 Jahre verkuerzt wird?

R
rainer21
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann mir jemand sagen wie bei Hoehergruppierungen zu Verfahren ist. Fall: Mein Kollege wurde 01.10.2007 Hoehergruppiert. Im wurde Rueckwirkend bis 01.10.2006 sein Gruppe nachgezahlt. Nun wird die Hoehergruppierungszeit auf 2 Jahre verkuerzt (voher 4 Jahre). Meine Frage :Muss der Kollege nun auch Hoehergruppiert werden, oder erst 01.10.2009 damit ander Reihe.

Gruss

Berg

4.44401

Community-Antworten (1)

R
Rapper22

07.08.2008 um 15:31 Uhr

Hallo,

ich denke mal, dass hier das Datum der eigentlichen Höhergruppierung maßgeblich ist und nicht die Nachzahlung bis 2006. Denn er wurde offiziell am 01.10.2007 höher gestuft. Somit wäre bei einer 2 Jahre Regelung der 01.10.2009 als nächster Anhebungstermin anzusehen. Wo ist das bei Euch geregelt? Ist das eine BV oder eine funktionsabhänge Regelung? Oder hat der AG das so featgelegt? Ein bischen mehr zum Sachverhalt wäre gut.

Rapper22

Ihre Antwort