Lierbe ForumsteilnehmerInnen,

eine MA von uns hatte sich bei der Vorgesetzten mit dem Hinweis abgemeldet, dass sie den BR aufsuchen will.
Das Gespräch nahm eine Stunde in Anspruch, so dass dies zu 50% IN der Arbeitszeit und zu 50% AUSSERHALB der Arbeitszeit stattfand.
Nun verweigert die Stationsleitung, dass die Zeit AUSSERHALB der Arbeitszeit als Mehrarbeit gutgeschrieben wird.
Ist das rechtens?
Ich habe im BetrVG § 39 (Däubler, 10. Auflage) nur folgendes gefunden:
" Auch außerhalb der Arbeitszeit können AN, wenn es erforderlich ist, den BR aufsuchen (BAG 23.6.83)."
Leider kann ich daraus nicht ersehen, ob dies dann als Arbeitszeit gewertet wird?!?

Vielen Dank für eure weitere Hilfe.
Maria