Arbeitszeit - Überprüfung der Stechzeiten durch BR?
Hallo Forum
kann ich als BRV in der Personalabteilung die Stechzeiten von einzelne MA überprüfen???
Danke Jasmin
Community-Antworten (4)
20.03.2006 um 11:51 Uhr
Hallo Jasmin, der BR allgemein hat das Recht diese Unterlagen vorgelegt zu bekommen, wenn er es beschließt und nicht der BR-Vors. allein kann dieses für sich beschließen.
20.03.2006 um 12:07 Uhr
Hallo Pit47
Danke für die Antwort, kannst mir vielleicht noch sagen wo dies nachzulesen geht. Bei uns hat der BRV alleine das Recht, weil er die Geschäftführung unter sich hat.
Gruß Jasmin
20.03.2006 um 12:31 Uhr
Hallo Jasmin, sehe bitte im § 80 BetrVG und den Kommentaren dazu von Fitting oder Däubler nach. Zum Beispiel Däubler Rn 78 dazu Wie sich auch aus Abs. 2 Satz 2 ergibt, kann der BR von sich aus jederzeit ohne konkreten Anlaß oder unter Angabe des Grundes vom AG Informationen in dem Umfang verlangen, wie er Unterlagen anfordern kann (WW, Rn. 14; vgl. Rn. 88 ff.), sofern er sie für die Durchführung seiner Aufgaben benötigt (vgl. hierzu auch BAG 11. 7. 72, 18. 9. 73, 28. 5. 74, 12. 2. 80, 30. 6. 81, 10. 2. 87, 26. 1. 88, AP Nrn. 1, 3, 7, 12, 15, 27, 31 zu § 80 BetrVG 1972; Richardi, Rn. 51; FKHE, Rn. 44; einschränkender GK-Kraft, Rn. 64 f., 72). In diesem Fall ist der AG verpflichtet, die verlangten Informationen unverzüglich zu geben (FKHE, a. a. O.). Eine Schranke besteht lediglich insoweit, als das Verlangen des BR nicht rechtsmißbräuchlich sein darf (BAG 11. 7. 72, 10. 6. 74, AP Nrn. 1, 8 zu § 80 BetrVG 1972; Richardi, a. a. O.; zum Rechtsmißbrauch vgl. Rn. 16). So kann der BR auch Auskunft über die in der Vergangenheit geleisteten Überstunden verlangen, da diese Kenntnis regelmäßig geeignet ist, als Grundlage für sein künftiges Verhalten und Vorgehen zu dienen (LAG Frankfurt 7. 3. 89 – 4 TaBV 134/88)
20.03.2006 um 12:33 Uhr
Lies dir mal den §26 BetrVG und die Kommentierungen durch, da steht´s drin.
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