W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 6 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vergütung BR Besuch außerhalb der Arbeitszeit

D
Dakoner
Jun 2019 bearbeitet

Hallo zusammen,

wie der Titel erahnen lässt. In unserem Betrieb (Sicherheitsdienst) existieren keine festen Arbeitszeiten, sondern ausschließlich Dienstzeiten der eingesetzen Kollegen in verschiedensten Objekten, teilweise 30 km entfernt vom Sitz des BR. Sofern ein Kollege die Sprechstunden des BR bzw. diesen zur Klärung anderer Probleme aufsuchen möchte, kann er dies auschließlich in seiner Freizeit machen bzw. außerhalb seiner regulären Arbeitszeit wahrnehmen.

Wir als BR, bescheinigen den Kollegen regelmäßig die Anwesenheit beim BR und dass der Termin erforderlich war und bitten um Berücksichtigung in der Lohnabrechnung. Der Arbeitgeber weißt den Zahlungsanspruch regelmäßig mit der Antwort zurück, dass der Besuch eben nicht während de Arbeitszeit des Kollegen stattfand. Hierzu sagt der Fitting (39 RN 32, 28 Auflage) dass in allen Fällen der zulässigen & erforderlichen Inanspruchnahme des BR Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts besteht. Dem hält der Arbeitgeber entgegen, dass der jeweilige Kollege eben nicht während seiner Dienstzeit zum BR ist und folglich keinen Anpsruch auf Arbeitsentgelt hatte.

Auch Kollegen, du uns nach einer 12h Schicht noch besuchen, erhalten arbeitgeberseitig keine Vergütung über ihre reguläre Schicht hinaus. Ebenfalls mit dem selben Argument, dass der Besuch außerhalb der Arbeitszeit des entsprechenden Kollegen stattfindet.

Sollte ein Kollege den BR Besuch für die zukünftige Dienstplanung angeben, wird ihm zwar ein Schicht gestrichen, damit er uns aufsuchen kann, jedoch hat er hier einen finanziellen Nachteil da somit 12h Lohn entgangen sind. Hier wieder selbiges Argument des AG. Der Kollege kam nicht während seiner Arbeitszeit zum BR.

Wie bereits erwähnt, befinden sich einige Objekte bis zu 30 km vom BR entfernt. Zusätzlich handelt es sich überwiegend um Festpositionen, die nicht einfach Ihren Arbeitsbereich verlassen können (kein Personalersatz vorhanden) um den BR in Ihrer Dienstzeit aufzusuchen.

Ich verspüre da großes Unbehagen und bin mir zumindest sicher , dass eine Benachteiligung der Kollegen in geschilderten Form rechtlich nicht zu dulden wäre. Argumentativ fehlen mir jedoch noch weitere Argumente bzw. entsprechende Rechtsentscheidungen zur vorliegenden Thematik.

Ich freue mich auf regen Austausch!

86103

Community-Antworten (3)

C
celestro

13.06.2019 um 16:20 Uhr

Ich finde die Sachlage auch ziemlich klar. Wenn die Kollegen während der Dienstzeit eben nicht gehen können, dann muss auch der Gang "danach" vergütet werden. Da würde ich dem AG mal um eine Info bitten, wie die Kollegen denn zur Sprechstunde gehen können sollen. Wenn da nur ein "ja keine Ahnung" oder ein "ist ja nicht mein Problem" kommt, wäre die Sache für mich erledigt.

X
XYZ68

13.06.2019 um 16:23 Uhr

Nun, dann stelle ich mich als BR-Mitglied frei, nehme ein Dienstfahrzeug und suche den Mitarbeiter an seiner Einsatzstelle auf.
Natürlich kann man einiges bestimmt auch per Telefon klären. Die Wünsche des Arbeitgebers sind berücksichtigt, denn das Betriebsratsmitglied erledigt in der Arbeitszeit seine BR-Tätigkeit. Der Mitarbeiter kann an seinen Arbeitsplatz bleiben und es kommt trotzdem zu einen persönlichen Gespräch.

P
Pjöööng

13.06.2019 um 16:40 Uhr

"§ 39 Sprechstunden (1) Der Betriebsrat kann während der Arbeitszeit Sprechstunden einrichten. Zeit und Ort sind mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet die Einigungsstelle. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat."

Ich würde auf den Arbeitgeber zugehen und mit ihm eine Regelung zu Zeit und Ort der Sprechstunden treffen wollen die sicherstellt dass alle Arbeitnehmer die Möglichkeit haben mindestens einmal im Monat die BR-Sprechstunde während der Arbeitszeit aufzusuchen. Vermutlich würde ich in diesem Falle bereits mit einem BV-Entwurf zugehen der eine Maximalforderung bzgl. Zeit und Orten enthält und auch eine Regelung dass die Arbeitnehmer die Zeit des Besuches incl. Fahrzeiten vergütet bekommen. Und dann würde ich mich auf die Einigungsstelle vorbereiten...

Ihre Antwort

Verwandte Themen

Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?

Älter

Guten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit

Fahrt zum GBR = Arbeitszeit?

Älter

Hallo zusammen, mit der Gefahr, dass diese Frage schon x Mal gestellt worden ist, stelle ich diese erneut. Stimmt das, dass man als BR Mitglied sich die Zeit von zu Hause zur GBR Sitzung als Überstu

Arbeitszeit von Betriebsräten

Älter

Moin, lange habe ich überlegt, wie ich die Frage formulieren soll. Da aber so viele, auch seltsame Anwandlungen im Schreiben des Rechtsanwaltes der Geschäftsführung sind, sehe ich mich gezwungen den

Besuch der BR-Sprechstunde außerhalb der Arbeitszeit

Älter

Lierbe ForumsteilnehmerInnen, eine MA von uns hatte sich bei der Vorgesetzten mit dem Hinweis abgemeldet, dass sie den BR aufsuchen will. Das Gespräch nahm eine Stunde in Anspruch, so dass dies zu

Ärzte können verpflichtet werden Unterricht zu leisten, TV regelt keine Vergütung, dies war aber gängige Prxis, was nun?

Älter

Ärzte sind laut TV-Ä verpflichtet Unterricht zu leisten. Eine Vergütung dieses Unterrichts ist nicht explizit erwähnt. Der TV sagt nur etwas zur Vergütung bei der Erstellung von Gutachten, die Dritte