Erstellt am 11.06.2011 um 13:52 Uhr von wahlvst
Normaler Weise ist die BR Arbeit während der Arbeitszeit auszuüben. Sie hat auch Vorrang vor der arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit. Der AG muss dieses ermöglichen, also die arbeitsvertragliche Arbeit ggf. reduzieren oder anders planen. Einen Freizeitanspruch gem. § 37 (3) für Mandats-Tätigkeiten außerhalb der Arbeitszeit kann eigentlich nur dann entstehen, wenn es hierfür betrieblich Gründe gibt. Wenn man weil man meint es geht nicht anders die Mandatsarbeit nach der "normalen" Arbeit macht, ist dieses wegen dem Vorrang der Mandatsarbeit eigentlich kein Grund für einen Anspruch aus § 37 (3).
Hier bestünde damit ein rechtlicher Anspruch gem. § 37 (3) nur, wenn man mit dem AG hier etwas entsprechendes vereinbart. Der AG sollte eigentlich nichts dagegen haben, da er sonst die arbeitsvertragliche Arbeit anders planen muss.
PS: BR-Arbeit während der Arbeitszeit ist daher kaum möglich.
Dieses gibt es eigentlich nicht wegen dem Vorrang. Aber ja, das Umsetzen dieses Rechtes ist nicht immer einfach. Doch notfalls muss der AG sogar eine zusätzliche Arbeitskraft einstellen, denn auch aus diesem Grunde Mehrarbeit zu erbringen ist rechtlich nicht ok. Der BR könnte hier diese Mehrarbeit berechtigt anlehnen, also die Zustimmung hierfür verweigern.
Doch vielleicht hilft es auch, die anderen BRM mehr in die Arbeit miteinzubinden. Denn der BRV muss eben nicht alles oder alles alleine machen.
Erstellt am 11.06.2011 um 14:30 Uhr von BerlStok
Danke schonmal für die Antwort...
Bei uns ist es leider nicht ganz so einfach, wie es im Gesetz steht. Personaltechnische ist es auf Grund massiven Personalmangels nicht möglich BR-Arbeit während der Arbeitszeit auszuüben. Des Weiteren musste ich viel im I-Net zu Hause recharchieren (kein I-Net Anschluss in der Einrichtung vorhanden) sowie Briefe an GL usw. ausarbeiten, welche auch in der Einrichtung nicht möglich war, da unser Rechner in der Einrichtung streikt (GL des Öfteren schon darauf angesprochen).
Ich habe schon ein paar mal vor bzw. nach meiner Arbeitszeit BR-Arbeit erledigt welche ich im Std.-zettel festgehalten habe. GL hatte bisher diese auch nicht gestrichen. Kann ich nun davon ausgehen, das mir die GL meine BR-Arbeitszeit außerhalb meiner regulären Arbeitszeit gewährt?
Erstellt am 11.06.2011 um 15:54 Uhr von wahlvst
BerlStok
.....Kann ich nun davon ausgehen, das mir die GL meine BR-Arbeitszeit außerhalb meiner regulären Arbeitszeit gewährt?
Das kann Dir nur die GL beantworten.
......auf Grund massiven Personalmangels nicht möglich BR-Arbeit während der Arbeitszeit auszuüben.
Aber die GL muss die Vorrausetzungen schaffen, dass das Gesetz eingehalten und beachtet wird. Notfalls mit Hilfe eines Anwaltes und ArbG. Also, notfalls muss die GL Personal einstellen. Weiter muss sie dem BR auch die Notwenigen Arbeitsmittel wie i.d.R. auch PC und Drucker usw. bereitstellen.
Empfehle einmal eine entsprechende Schulung des BR
Wenn der BR aber stets nachgibt lernt die GL und nutzt dieses zukünftig mehr und mehr aus.
Also, ein geht nicht GIBTS nicht!!
Erstellt am 11.06.2011 um 16:07 Uhr von wahlvst
Ergänzend noch!
Aktuelle Informationen für Vorgesetzte von Betriebsräten
http://www.betriebsrat.com/infos-vorgesetzte-von-betriebsrat
Erstellt am 11.06.2011 um 16:34 Uhr von BerlStok
wahlvst
Nun das halt eben das Problem. GL hält zu 99,9 % keinerlei Gesetzliche Rechte und Pflichten ein. Unsere vorherigen BR`s haben immmer zu jeden ja und ahmen gesagt, da diese auch keine Ahnung hatten. Ich bzw. wir im Gremium müssen nun alles was sich angesammelt hat ausbaden (nicht ganz wenig)
Schulung für BR wurde ordnungsgemäß beschlossen. Da GL diese allerdings teilweise abgelehnt hat haben wir schon ein Beschlussverfahren mit Anwalt usw. am laufen. Des Weiteren stehen noch andere Bschlussverfahren an bzw. sind am laufen.
Selbst unserer Anwalt war sehr schockiert darüber, was bei uns los ist.
Ich werde die Tage also nochmal höfflich bei der GL, wegen der BR-Arbeitszeit nachfragen.
Danke für die Info`s
Erstellt am 12.06.2011 um 13:55 Uhr von Rübennase
@BerlStok
Ich bin seit über einem Jahr stellvertr. Vorsitzender und arbeite auch, nicht wenig, zu Hause. Aber nur, weil ich dort mehr Ruhe habe. Dieses ist aber meine eigene Entscheidung. Ich würde gar nicht auf die Idee kommen, vom AG was "einzufordern".
Sicherlich, es ist nicht immer ganz einfach, sich von der "Truppe zu entfernen". Man denkt ja auch an die Kollegen, die in der Zeit, in der man sich für BR Arbeit vom eigentlichen Arbeitsplatz zurückzieht für Dich mitarbeiten müssen. Aber anders gehts eben nicht.
Ich frage mich, wann Ihr Eure Sitzungen und Sprechzeiten macht. Auch bei Dir zu Hause? ;-)
Wegen dem PC solltet Ihr Eurem AG ein Ultimatum stellen. Er ist verpflichtet Euch das Material, dass Ihr für Eure BR Arbeit benmötigt zur Verfügung zu stellen. Einfach beschließen, dass Ihr einen neuen PC braucht und den AG informieren.
Dn Link. den wahlvst reingesetzt hat würde ich ausdrucken und Euren AG zukommen lassen.
Erstellt am 12.06.2011 um 17:43 Uhr von BerlStok
Hallo Rübennase,
zur zum Verständnis. Ich arbeite nicht zu Hause, weil ich dort mehr Ruhe habe sondern weil ich dort die Möglichkeit habe ordnungsgemäß zu Recharchieren, weil dies auch meine Pflicht ist. Des Weitern geht es nicht darum etwas beim AG einzufordern, was möglicherweise Übertrieben ist oder uns nicht Zusteht.
Die Fragestellung, ob wir Sitzungen oder Sprechstunden auch zu Hause abhalten ist ja wohl hier fehl am Platze. ;-) Den es bezieht sich überauhpt nicht auf meine anfangs gestellte Fragestellung. Sitzungen werden natürlich in der Einrichtung abgehalten, es wäre ja sonst überhaupt nicht gerechtfertigt.
Thema PC, ultimatum stellen bzw. Beschluss fassen usw. ist auch einfacher als gesagt. Denn wenn ihr schon einmal ein Beschlussverfahren mitgemacht habt, dann wist ihr sicherlich auch, das so ein Verfahren vor Gericht viel Zeit in Anspruch nimmt. Des Weiteren muss eine Einstweilige Verfügung (damit das Verfahren beschleunigt wird) vor Gericht auch gerechtfertigt sein.
Wir im Gremium haben schon ein paar Beschlussverfahren laufen, was es uns erstens unsere Arbeit nicht gerade erleichtert uns zweitens ist ja auch bekannt, dass wenn mehrere Verfahren laufen, diese nicht gerade dadurch beschleunigt werden sondern das ganze Verfahren ehr verlangsamt. Es sei denn, es besteht eine begründete Einstweilige Verfügung.
Dieses Informationsblatt für AG habe ich ausgedruckt und werde es ihm auch zeitnah zukommen lassen. Des Weiteren werden wir überlegen, ob wir dieses Informationsblatt für alle MA aushängen.