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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wie verhinderen wir das Einführen einer neuen Software bis sie ausgereift ist?

W
winoe
Jan 2018 bearbeitet

Es soll in unsere Firma eine bestehende Software durch eine neue (Eigenentwicklung) abgelöst werden. Die neue Software soll nun schnellstmöglich erstmal mit einer minimal Anforderung zum laufen gebracht werden und dann suggestive weiter ausgebaut werden. Wir haben aber durch verschiedene Informationesquellen nun erfahren das die neue Software einen Rückschritt zur Steinzeit bedeuten würde und die schnelle Einführung nur deswegen gemacht weil dann wahrscheinlich Köpfe (von oben) rollen sollen. Unsererseits bestehen nun bedenken das durch die schnelle Einführung eine fehlerhafte Software zum tragen kommt und wir dadurch evtl. Gewinneinbüche, Verluste von Geschäftspartner etc. hinnehmen müssten. Meine Frage ist nun : wie und mit welchen Grund können wir die Einführung verhindern bis eine stabile, zukunftsorientierte Version der neuen Software fertig ist.

Gruß Winni

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Community-Antworten (8)

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DonJohnson

18.05.2009 um 19:51 Uhr

Na, was für eine Software ist es denn? Was soll sie machen oder bewirken?

W
winoe

18.05.2009 um 19:57 Uhr

unsere Betriebssoftware mit der unser Geschäft abgewickelt wird

D
DonJohnson

18.05.2009 um 20:00 Uhr

So wirklich ist das nicht aussagekräftig genug! Ist es mit der Software möglich die Leistung oder das Verhalten der AN im Betrieb zu überwachen?

Der Anwendungsbereich wäre daher durchaus interessant...

W
winoe

18.05.2009 um 20:13 Uhr

ich weis nicht wie direkt ich sein darf ohne das es ein Bumerang für mich wird, deswegen die grobe Beschreibung.

Zum Beispiel: es ist eine neue Lagerhaltungssoftware.

  • minimal Ziel: Es werden nur die Produkte die in der unteren Reihe des Regales sind und gleich groß sind versendet.
  • später kommen noch die unterschiedlichen Grössen hinzu
  • und viel später auch noch die unterschiedlichen Etagen nartürlich alles vollautomatisiert.

Keiner weis wann dies sein wird! Die GL hat uns bis jetzt nicht unterrichtet wie das mit den neuen Arbeitsplätzen sein wird und ob noch AN gebraucht werden.

gruss

D
DonJohnson

18.05.2009 um 22:24 Uhr

Was denkst du, ist das Programm dazu geeignet die Leistung oder das Verhalten der AN zu überprüfen? Wie auch immer?

K
klinik

19.05.2009 um 09:33 Uhr

Mitbestimmung des Betriebsrates nach § 87 Abs.1 Nr.6 BetrVG. Ihr beantragt auf der Grundlage von § 80 Abs.2 BetrVG alle Informationen zur neuen Software und die Mitbestimmung zur Einführung nach § 87 Abs.1 Nr.2 BetrVG. Wennder AG euch die Informationen zukommen lässt, fasst Ihr einen Beschluss und schlagt dem AG auf der Grundlage der Einführung eine Betriebsvereinbarung vor. Ihr habt dazu die Möglichkeit einen sachverständigen per Beschluss hinzu zu ziehen. Ich würde vorschlkagen es auch zu tun, weil die Einführung von Softwareprodukten, die die Möglichkeit haben die leistung der AN zu bewerten immer ein heisses Eisen ist.

Habt keine Scheu nur Mut. Wer Veränderungen will muss mitbestimmen. Übrigens um auf Nummer sicher zu gehen, droht Ihr dem AG an dass er die Software nicht einseitig einführen darf ohne eure Mitbestimmung. Sollte er es einführen, untersagt Ihr Ihm die Einführung mit einer frist und der Untersagung per einstweiliger Verfügung.

W
winoe

19.05.2009 um 11:51 Uhr

Es ist keine "Überwachungssoftware" sondern eine Software mit der wir unsere Brötchen verdienen.

K
Kriegsrat

19.05.2009 um 13:52 Uhr

@ winoe

es braucht keine "überwachungssoftware" sein, es würde schon reichen, daß damit theoretisch die möglichkeit einer leistungs- oder verhaltensüberwachung gegeben wäre

evtl. könnte man noch eine betriebsänderung prüfen (§111BetrVG) § 111 Betriebsänderungen liegen vor bei......... 4.grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen, 5.Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren

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