Guten Morgen.

Bei uns im Betrieb soll am 01. Oktober 2012 eine neue Software (NAV) eingeführt werden.
Diese Umstellung wird den ganzen Betrieb treffen. Vom Lager bis zur Verwaltung. FUBI inbegriffen.
Bisher haben wir keine BV von der GL bekommen, die für so eine Umstellung notwendig ist. Auch haben wir noch keinen Entwurf einer BV für den Einsatz dieser neuen Software bekommen. Vor ein paar Wochen haben wir der BR, geschlossen den Betriebsverfassungsrecht Teil II. besucht und dort wurde uns gesagt, dass diese beiden BV zwingend zur Einführung einer solchen neuen Software, erforderlich sind.
Was sollen wir nun machen? Darf diese Umstellung überhaupt ohne BV erfolgen?

LG
Lenny