Hallo Forengemeinde,
ich bin mir da in einer Sache nicht so ganz sicher und hätte gerne mal eure Meinung gehört.
Unsere EDV Abteilung hat eine neue Software installiert. Und zwar hat diese Software die Aufgabe, alle usb ports an allen Rechnern die im Netzwerk sind, zu sperren. Das ganze hat den Hintergrund, das es wohl vorgekommen ist, das Firmendaten ( Kundenlisten, Preislisten ) per usb stick "geklaut" worden sind.

Ist diese Maßnahme mitbestimmungspflichtig nach §87 Ziffer 6, oder ist sie das nicht ?