Erstellt am 11.04.2008 um 08:20 Uhr von Sternburg
Ich denke nicht, da durch diese Sperre keine Verhaltens- oder Leistungskontrolle bzw. Überwachung im Sinne von Nr. 6 ausgeübt wird.
Erstellt am 11.04.2008 um 13:29 Uhr von doug1970
Ich meine auch das der arbeitgeber das darf, denn eine Mitarbeiterüberwachung findet dadurch ja nicht statt. Aber er muß Euch vorher informieren und Euch aufzeigen was das Programm kann. Nicht das da einen versteckte Überwachung läuft. man weiß ja nie. Ihr habt auf jedefall das Recht auf rechtzeitige und umfassende Information.
Gruß Doug1970
Erstellt am 11.04.2008 um 14:01 Uhr von waschbär
Northsman,
mittbestimmung JA ! Weil es ist eine Kontroll Sotware laut deiner aussage.Und ich sage mal so auch wenn ich nur Rate ! Diese Sotware ist nur Teil von einer grössernensotware welche nicht nur Ports freischaltet !
Das Tool kann mehr und viel mehr als so mancher denk und ein einfaches äh die Taste bzw die Auswertung fahren wir nicht lieber BR ist keine aussage !
Einfachster weg für Den nammen in die Suchmaschie hacken und gucken ob die Beschreibung was her gibt ! Ansonsten anrufen bei der Firma und hoffen das ein Pitscher verkäufer euch das sagt was ihr wissen wollt !! Fragetechnick!!!!!
Ansonsten einen Sachverständigen anladen holen oder BV machen !
Nicht raten - Alle EDV tolls lasen sich für eine Verhaltens und Leistungskontrolle gerne missbrauchen !
Sicher ist sicher ... und glaubt mir auch wenn ich öfters mal Flöhe im Hirn habe . Die Computer sind mega Petzen und das tun sie sogar oft ohne das sie dazu einen Befehl bekommen haben .-(