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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einführung Neuer Software

B
BUDDi
Jan 2018 bearbeitet

Hi ihr Lieben

Ich hab mal ein Auszug aus einem text hier gepostet,und würde gerne von euch wissen was ihr davon haltet. Der BR hatte von dieser Software keine Ahnung und auch kein Antrag dazu bekommen. Hat einer vieleicht für mich ein Gesetzestext, bzw eine Fachliche Antwort auf diesen TEXT.

Beispiel:

Der Betriebsrat ist davon in Kenntnis gesetzt worden, dass die EDV auf diversen Rechnern im ELC ' SPY Software ' installiert haben soll. In der Annahme, wir würden unsere Kollegen damit ausspionieren wollen, hat der Betriebsrat die Geschäftsleitung aufgefordert, dafür zu sorgen, dass diese Software zu deinstallieren ist. Man kann diese ' SPY Software ' auf dem PC daran erkennen, dass sich in der unteren Taskleiste ein roter Ring befindet. Dies ist übrigens für Spionage Software sehr ungewöhnlich, normalerweise zeigt sie sich dem Benutzer der ausspioniert werden soll, nicht so offensichtlich !

In Wahrheit handelt es sich um eine Bedienerhilfe, die es dem PC Benutzer mit seinem Einverständnis ermöglicht, eine EDV Unterstützung zu erhalten, ohne das der EDV Mitarbeiter an diesem Arbeitsplatz sitzt.

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Community-Antworten (5)

P
paula

30.04.2007 um 00:23 Uhr

Bei der Instalation einer solchen Software dürfte ein MBR nach § 87 Abs. Nr. 6 betrVG bestehen. Wenn der AG das wirklich nur in der beschriebenen Form nutzt dürfte es ja wohl auch keinen zu großen Streit um eine BV geben

B
BUDDi

30.04.2007 um 00:30 Uhr

Hi paula

MBR nach § 87 Abs. Nr. 6 betrVG hatte ich schon gesehen gehabt dachte es würde noch was anderes dazu geben was Spezial die Einführung der Software angeht (Datenschutz) bzw. Urteil.

vielen Dank für die Schnelle Antwort.

BUDDi

B
burghardt

30.04.2007 um 00:36 Uhr

So wie paula sagt, im Übrigen kann man normalerweise diese spy-programme an seinem Rechner deaktivieren, indem man den button durch klicken schließt. Ihr müsstet sicher stellen, dass alle Kollegen diese Info bekommen, oder das das Program beim Start nicht automatisch hochfährt, sondern nur, aktiviert wird, wenn der Administrator das für seine Arbeit braucht.

P
paula

30.04.2007 um 01:28 Uhr

@BUDDi

Datenschutzrechtlich sind solche spyprogramme (wenn es denn echte sind) natürlich bedenklich. Hier wird ja aber ein anderer Zweck verfolgt und damit sieht es dann ja schon wieder anders aus. Um es genau zu prüfen müßte man sich mal den gesamten Ablauf anschauen. Aber ich denke mit dem BetrVG habt ihr schon einen guten ansatzpunkt

M
mattin

30.04.2007 um 14:53 Uhr

Also ich bin BR und GsBR Vorsitzender und arbeite zu dem auch noch in der EDV Abteilung. Ich kenn fast keine Software, die nicht unter die Mitbestimmung fällt. Bei dem von dir angesprochenen Programm müsst ihr in einer BV genau definieren, unter welchen Umständen ein Aufschalten der EDV Abteilung auf die Rechner zulässig ist. Die Programme können auch so installiert sein, dass "vor" dem Aufschalten der dortige Benutzer dies per Klick auf einem OK Button erlaubt. Damit kann der Benutzer sehen, was der EDV Mitarbeiter auf dem Rechner macht.

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