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Betriebsrat mobbt - was tun?

W
WBZweitausend
Nov 2016 bearbeitet

was tun, wenn man von Betriebsrat gemobbt wird? Zu wem geht man dann?

21.593025

Community-Antworten (25)

C
carrie

16.05.2009 um 10:27 Uhr

@WBZweitausend Was passiert genau, ist es der ganze BR oder nur einer?

K
Kriegsrat

16.05.2009 um 13:07 Uhr

@ WBZweitausend

erstmal googeln, was man überhaupt unter mobbing versteht

dann könntest du eine beschwerde an den arbeitgeber deines vertrauens nach § 84 BetrVG verfassen, der wird sich freuen.........

T
TROISDORFER

16.05.2009 um 14:58 Uhr

Ich Frage mich ... Wie mobbt ein Betriebsrat ??? Welche Gründe sollte er haben ??? Mobbt dich einer der auch im Betriebsrat ist oder Mobbt dich der Betriebsrat als Gremium ??? Ein bischen mehr Info bitte ... MFG Troisdorfer

W
WBZweitausend

16.05.2009 um 22:27 Uhr

Es ist eine Person, eine Frau. Es wird meine Arbeit als Vorgesetzte negativ kommentiert. Ich werde in Punkten kritisiert, die definitiv nicht der Wahrheit entsprechen. Es sind lediglich Zickereien einer Frau, ohne Grund und Boden.

T
TROISDORFER

17.05.2009 um 09:49 Uhr

Hallo WBZweitausend,

Allgemeine Aufgaben des Betriebsrats Sie hat als BRM die Pflicht dass vorschriftswidrige Missstände in Betrieben abgestellt werden (§ 80 Abs. 1 BetrVG) .

Du schreibst:

Es wird meine Arbeit als Vorgesetzte negativ kommentiert. Ich werde in Punkten kritisiert, die definitiv nicht der Wahrheit entsprechen

Nichts ist einfacher als ihr deine Gegendarstellung zu erläutern, du könntest ihre negativ Kommentare entkräftigen ... Wenn Kommentare nicht der Wahrheit entsprechen,ist dies eine Unterstellung oder ebend üble Nachrede ... Du kannst ihr in einen Schreiben miteilen das sie diese üble Nachreden zu Unterlassen hat,da du Ansonsten rechtliche Schritte gegen sie Einleiten wirst ...

Ich würde dir aber erst empfehlen,das nahe Gespräch zu suchen ... Sollte das keinen Erfolg haben,bleibt nur nach der Rechtsstreit .

  1. In strafrechtlicher Hinsicht kommt die Verwirklichung des Straftatbestandes der üblen Nachrede in Betracht. Hier der Wortlaut der Vorschrift:

„ § 186 StGB

Üble Nachrede

Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

a) In strafprozessualer Hinsicht sollten Sie unbedingt wissen, dass Beleidigungsdelikte wie die üble Nachrede gemäß § 194 StGB allenfalls auf " STRAFANTRAG ", der gemäß § 77 b StGB binnen 3 Monaten zu stellen wäre, verfolgt werden.

b) Eine üble Nachrede könnte von Ihnen gem. § 374 StPO auch im Wege der sogenannten " Privatklage " verfolgt werden. Ein solches Vorgehen setzt jedoch nach § 380 StPO grundsätzlich einen erfolglosen Sühneversuch voraus:

" § 380 StPO

Sühneversuch

(1) Wegen Hausfriedensbruchs, BELEIDIGUNG, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung (§§ 223 und 229 des Strafgesetzbuches), Bedrohung und Sachbeschädigung ist die Erhebung der Klage ERST ZULÄSSIG, nachdem von einer durch die Landesjustizverwaltung zu bezeichnenden Vergleichsbehörde die Sühne erfolglos versucht worden ist... Der Kläger hat die Bescheinigung hierüber mit der Klage einzureichen.

(2) Die Landesjustizverwaltung kann bestimmen, daß die Vergleichsbehörde ihre Tätigkeit von der Einzahlung eines angemessenen Kostenvorschusses abhängig machen darf.

(3) Die Vorschriften der Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der amtliche Vorgesetzte nach §194 Abs. 3 oder §230 Abs. 2 des Strafgesetzbuches befugt ist, Strafantrag zu stellen.

(4) Wohnen die Parteien nicht in demselben Gemeindebezirk, so kann nach näherer Anordnung der Landesjustizverwaltung von einem Sühneversuch abgesehen werden."

  1. In zivilrechtlicher Hinsicht kommt eine Klage auf UNTERLASSUNG künftiger Äußerungen, wie beschrieben, in Betracht.

a.) Als Anspruchsgrundlage für ein solches Vorgehen könnte § 1004 BGB greifen:

„ § 1004 BGB

Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch (1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen. (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.“ Die zitierte Vorschrift schützt nach allgemeiner Rechtsauffassung NICHT NUR das "Eigentum". Unter den besonderen Schutz von § 1004 BGB fallen alle absoluten Rechte, wie z.B. das Leben, die Gesundheit, die Freiheit und auch das sogenannte " allgemeine Persönlichkeitsrecht."

Geschützt wäre also durch § 1004 BGB insbesondere auch Ihre persönliche Ehre.

Eine Klage auf Unterlassen ist jedoch mit einem nicht zu unterschätzenden Kostenrisiko verbunden. Die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer solchen Klage sollten idealerweise von einem Anwalt vor Ort vorgenommen werden.

b.) Eine auf SCHADENSERSATZ gerichtete und auf § 823 BGB gestützende Klage hätte nach erster Beurteilung der Sach – und Rechtslage kaum Aussichten auf Erfolg. Dies begründe ich wie folgt:

Durch § 823 Abs. 1 BGB ist zwar ebenfalls das Persönlichkeitsrecht und damit auch die Privatsphäre geschützt. Allerdings dürfte es schwierig sein, einen ersatzfähigen Schaden darzulegen.

Alleine die rechtswidrige Verletzung Ihrer Privatsphäre, insbesondere auch gegenüber Ihrer Freundin, hat nach erster Einschätzung nämlich nicht einen materiellen sondern allenfalls einen immateriellen Schaden verursacht.

Ersatz für einen immateriellen Schaden kann allerdings nur in den engen Grenzen des § 253 BGB verlangt werden:

„ § 253 BGB

Immaterieller Schaden

(1) Wegen eines Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, kann Entschädigung in Geld nur in den durch das Gesetz bestimmten Fällen gefordert werden.

(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden.“

Hinsichtlich der außerdem in Betracht zu ziehenden Anspruchsgrundlage des § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 186 StGB ( üble Nachrede ) bestünde die soeben beschriebene Problematik ebenfalls.

Aber Bitte geh diesen Weg nicht,sollten die Behaubtungen und Kommentare in irgendeiner weise zutreffen,es wäre ein Schuß nach hinter oder ein Eigentor, mit fatalen Folgen für dich . MFG Troisdorfer

K
Kölner

17.05.2009 um 12:42 Uhr

@Troisdorfer Da bin ich aber froh, dass Du nicht noch irgendetwas aus dem Erb- oder Familienrecht zitiert hast.

I
Immie

17.05.2009 um 13:17 Uhr

@WB2000 Da müsste mM nach erst mal geklärt werden... -zickt die Frau als BRM? -zickt die Frau als Kollegin? oder aber der schlimmste Fall... -zickt die Frau als Frau?

K
Kriegsrat

17.05.2009 um 13:20 Uhr

@ troisdorfer

das negative kommentieren von arbeiten des vorgesetzten im allgemeinen und das herumzicken im besonderen bringt einen schneller an den galgen als einem lieb ist........;-))

q.e.d.

I
Immie

17.05.2009 um 13:27 Uhr

@kriegsrat Oder man betreibt es in Grössenordnungen... das zwei Drittel der Belegschaft zu kündigen wäre;-)) Und, man sollte das "zicken" und die "Kretik" immer als gut gemeinten "Rat" tarnen.

K
Kriegsrat

17.05.2009 um 13:32 Uhr

@ immie

das würde der weiblichen fraktion wohl sehr passen, "herumzicken" ab sofort als "gut gemeinten rat" verstanden zu wissen

ne, ne, so nich.......;-))

I
Immie

17.05.2009 um 13:49 Uhr

@kriegsrat Aber ist das nicht schon immer so gewesen? War es nicht schon immer ein "Sender"- "Empfänger" Problem? Was Männer als "Zicken" empfangen, ist doch schon von jeher als "liebevolle Fürsorge" gesendet worden. Schau... Wenn Frauen senden... -bring doch mal wieder Blumen mit -lass uns mal wieder tanzen oder ins Kino gehen -du solltest nicht immer mit 2,4Promille vom Skat kommen -es wäre schön, wenn ich pro Woche 7 U-Hosen von dir waschen dürfte dann zicken sie nicht, sondern ...machen sich Gedanken ... -um eure Gesundheit -euer soziales Umfeld -eure soziale Kompetenz -eure positive Ausstrahlung. ;-)

K
Kriegsrat

17.05.2009 um 14:23 Uhr

@ immie

warst du vielleicht gestern beim skat ???? und noch etwas restabgefüllt ?;-))) sollte ich mich mit dir auf eine frauenfeindliche diskussion einlassen ? sollte ich sowas schreiben: frauen können sich ruhig gedanken machen, sollen sie auch, das ist liebevolle fürsorge falls sie diese gedanken jedoch unbedingt auch noch äußern müssen, wirds zum herumzicken, und das ist verwerflich...... oder sollte ich sowas hinzufügen: das logisch nicht nachvollziehbare herumquengeln an allen möglichen umständen, die sich über die zeit der evolution bis zum heutigen tage bewährt haben , ist einseitig ein sender-problem, dafür sind noch keine empfänger geboren worden...

nein, nein, zu solchen äußerungen lass ich mich nicht hinreißen !!!!!!

I
Immie

17.05.2009 um 16:18 Uhr

@kriegsrat Von dieser "ernsthaften" Seite hatte ich das gar nicht betrachtet;-) Hatte ich nie vor, werde ich nicht im Ansatz in Erwägung ziehen und schon gar nicht in irgendeiner Form betreiben.

Das wäre wie darüber nachzudenken...wo ist das Universum? Da kann einem nur schwindelig werden:-(

T
TROISDORFER

17.05.2009 um 16:31 Uhr

@Kölner Stimmt hab ich noch nicht,kann ich aber noch ??? Neee,aber was soll ich auf WBZweitausends frage sonst Antworten ;-) Jetzt weiß sie was sie wissen muß ...

@kriegsrat du hast recht, WBZweitausend sollte mal besser nicht die schlafende Hunde wecken ... :-)

@Immie Eine Mischung aus allen dreien,wäre echt fatal !!!

W
WBZweitausend

17.05.2009 um 17:36 Uhr

@ all Erst einmal danke für die zahlreichen Antworten. Aber bitte beim Thema bleiben.

Ich habe die Kommentare des BR über dritte vernommen. Per mail hab ich um ein Gespräch gebeten. Dies wurde ignoriert. Oder es war keine Zeit vorhanden. ;-) Ich werde mich allerdings bemühen, so oft als möglich dort vorbei zu sehen, um sie anzutreffen.

Welche "schlafenden Hunde" sollte ich aber besser nicht wecken?

Über eine Erläuterung wäre ich dankbar.

K
Kriegsrat

17.05.2009 um 17:47 Uhr

"Aber bitte beim Thema bleiben" gehts noch ???? @ WBZweitausend

wenn hier jemand antwortet, macht er dies unentgeltlich in seiner freizeit, aus hilfsbereitschaft, aus spaß an der freude, und eine wie auch immer geartete abschweifung, nachdem im übrigen deine frage vollumfänglich beantwortet wurde, wirst du schon "erdulden" müssen.....

W
WBZweitausend

17.05.2009 um 18:05 Uhr

Sicher gehts noch.

Ich dachte nur, ich wäre hier eventuell an der richtigen Adresse, um Hilfe und Ratschläge zu bekommen. Dass sich die Schreiber nun für mich ihre Freizeit opfern ist mir schon klar.

Aber in jedem Forum gibt es doch sicher auch einen spam-thread, oder?

K
Kriegsrat

17.05.2009 um 18:11 Uhr

@ WBZweitausend du hast alle hilfe bekommen, wie du über BetrVG, StGB, BGB, StPO vorgehen könntest

was ja nicht selbstverständlich ist, da es sich hier um ein betriebsräteforum handelt, in dem vorgesetzte, die sich tipps holen wollen, wie sie gegen betriebsräte vorgehen können, die sich erdreisten, ihre hoheit , die vorgesetzte, negativ zu kritisieren, im allgemeinen eher abgewatscht werden....

also, glück gehabt........

W
WBZweitausend

17.05.2009 um 18:18 Uhr

Also entschuldige bitte mal! Niemand hat das Recht jm ABZUWATSCHEN. Zumal es ja so ist, dass ich bereits erwähnte, dass der besagte BR etwas kritisiert, was weder der Wahrheit entspricht, noch abwatschungswürdig wäre, denn der kritisierte Punkt hat absolut nichts damit zu tun, dass die Arbeit als Hoheit nicht korrekt ausgeübt wird.

K
Kriegsrat

17.05.2009 um 18:31 Uhr

"Zumal es ja so ist, dass ich bereits erwähnte, dass der besagte BR etwas kritisiert, was weder der Wahrheit entspricht.." denn der kritisierte Punkt hat absolut nichts damit zu tun, dass die Arbeit als Hoheit nicht korrekt ausgeübt wird."

das ist deine subjektive ansicht.... offenbar kannst du nicht damit leben, daß ein anderer eine andere ansicht haben könnte, und schließt kategorisch eigenes fehlverhalten aus

tja, da treffen offenbar die richtigen charaktere aufeinander.. und dann krachts....

meine sympathien liegen nicht zuletzt durch deine hier gezeigte humorlose und rechthaberische gesinnung eher auf der anderen seite.......

aber wir wollen ja nicht abschweifen.........

W
WBZweitausend

17.05.2009 um 18:37 Uhr

Ich habe auch keinerlei Sympathie erwartet.

Und ich bin nur nur dann rechthaberisch, wenn ich mich im Recht sehe. Aber Recht haben und Recht bekommen sind ja zweierlei... Siehe mangelnde Gesprächsbereitschaft. :-p

Mir ist es jetzt jedenfalls einerlei..

Vielen Dank für Eure Mühe.

Schönen Sonntach!

I
Immie

17.05.2009 um 19:04 Uhr

@WB2000 Schade... ich hatte dir 3 wirklich ernst gemeinte Fragen gestellt, die du leider nicht beantwortet hast. Troisdorfer hat dir mehr als ausführlich geantwortet. Was willst du noch? Bei uns legen Abteilungsleiter, deren Entscheidungsfreiräume vom BR beschnitten, deren Führungsstiel in Frage, und deren Organisationstalent hinterfragt wird, ähnliche Verhaltensmuster an den Tag. Das liegt eventuell auch an mangelnder Selbstkritik und/oder Kritikfähigkeit. Also wenn du noch einen Tip möchtest...unsere rennen dann zur Gewerkschaft oder zum Chef. Obwohl ich mir als Chef in einem solchen Fall schon Sorgen um die Führungsqualitäten meines Abteilungsleiters machen würde...der sagt er würde vom BR gemobbt, weil dieser ihm untersagt einfach Überstunden von den Arbeitszeitnachweisen zu streichen... Aber was solls, jeder wie es ihm beliebt:-))

T
TROISDORFER

17.05.2009 um 19:18 Uhr

@WB2000 Typisch .... So kommst du jedenfalls nicht zu deinem Recht . Du solltest es mal im Forum der Vorgesetzten versuchen ...

T
TROISDORFER

17.05.2009 um 19:32 Uhr

Welche "schlafenden Hunde" sollte ich aber besser nicht wecken?

Ich würde mich als VG nicht auf zugebrachte Infos verlassen,was dritte dir erzählen ist am dicken Ende unglaubwürdig,da jede Person sagt ich habs von *** gehört .

Auf Gerede im Betrieb,würde ich mich nicht einlassen .

Das was du uns da erläuterst ist unser Tagesgeschäft,unser Spielplatz . Auf dummes gerede ,NICHT einzugehen .

MFG Troisdorfer

B
Bergmann

18.05.2009 um 00:43 Uhr

Ein Mann fängt einen goldenen Fisch beim Angeln.Der sagt: schmeiß mich wieder ins Wasser, dann hast du einen Wunsch frei, denn ich bin eine Fee!Der Angler schmeißt den Fisch wieder ins Wasser und wünscht sich eine Brücke über den Atlantik bis nach Amerika. Nix da, sagt der Fisch, soviel Baumaterial ist nicht zu beschaffen, die Statik nicht berechenbar und sowieso ist der Wunsch schwachsinnig, such dir was anderes aus ! Gut, sagt der Angler, ich möchte Frauen verstehen können. Ohje, sagt der Fisch, wo soll die Brücke beginnen und wo sie ankommen ?

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