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Dieser Beitrag ist vor 2 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Was tun bei diesem Betriebsrat?

B
Britta0109
Feb 2024 bearbeitet

Guten Abend zusammen, Unsere Firma ist in der Insolvenz. Wir gehören der Signa Gruppe an. Ich bin aktuell Ersatzmitglied. War aber schon öfter auf Sitzungen dabei. Sitzungen finden nur noch sporadisch alle vier bis sechs Wochen statt. Es gäbe keine Themen. Ich weiss aber von zwei Kollegen, dass sie vor Wochen schon Beschwerden ins Betriebsratpostfach gestellt haben. Darauf kam keine Antwort und es wurde auch in keiner Sitzung besprochen. Es wurden Änderungskündigungen ausgesprochen, sowas muss doch auf jeden Fall durch den Betriebsrat oder? Bei einer der letzten Sitzungen im November meinte der Vorsitzende es gäbe Interessenten ( neue Investoren ) aber die hätten gefragt gibt es einen Betriebsrat, als das bejaht wurde, hatten sie angeblich kein Interesse mehr. Daraufhin meinte der Vorsitzende, wenn es daran scheitern sollte, hätte er kein Problem damit den Betriebsrat aufzulösen. Für mich klingt das nach faulen Ausreden. Ein Kollege hat die Verdi angerufen und die haben gesagt, sie hätten kein Interesse zu kommen, weil sie mit der Firma in der Vergangenheit schon schlechte Erfahrungen gemacht haben und auch zu wenig Mitglieder in der Firma vertreten sind. Was kann man da als einzelner gegen das Gremium unternehmen? Bzw sollte man was unternehmen? Vielleicht ist das alles ja so rechtens. Wir hatten leider keine Schulungen. Einen schönen Abend noch

44107

Community-Antworten (7)

C
celestro

22.02.2024 um 00:21 Uhr

Richtig ... bei Änderungskündigungen ist der BR eigentlich "mit im Boot". Und über die Beschwerden hätte man eigentlich reden müssen. Aber wenn da niemand mehr so richtig Bock hat, wird es natürlich schwer.

S
seehas

22.02.2024 um 08:35 Uhr

Wenn der BRV keine Sitzung einberuft auf der die Kündigungen besprochen werden, dann verfällt die Frist von sieben Tagen in der der BR reagieren (widersprechen) kann. Damit gilt faktisch die Zustimmung des BR als gegeben. Wenn der BRV sich weigert Sitzungen einzuberufen, dann ein Viertel der Mitglieder des BR die Einberufung einer Sitzung verlangen. Wenn der BRV dem nicht Folge leistet ist das eine grobe Pflichtverletzung und er kann aus dem BR ausgeschlossen werden. Allerdings nur durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht. Wahrscheinlich wäre es schlau bei nächster Gelegenheit einen neuen BRV zu wählen, der die Sache ernster nimmt. Gerade in Zeiten der Insolvenz sollte der BR intensiv arbeiten und sich fortlaufend über die aktuelle Situation informieren um die Interessen der Belegschaft zu vertreten. Genauso schlau ist es unqualifizierte Äußerungen von Menschen die mit BR Arbeit nichts am Hut haben und hier im Forum nur stänkern wollen einfach zu ignorieren.

K
Kehler

22.02.2024 um 08:37 Uhr

Die Antworten dieses Tagträumer_5 kannst du Ignorieren, das ist unser Forumstroll.

R
Rakshazar

22.02.2024 um 08:59 Uhr

Die Antworten von diesem Träumer ignorieren, der ist nur ein Troll und kann nur stänkern. Bis jetzt kam von dem überhaupt nichts brauchbares.

D
DummerHund

22.02.2024 um 10:03 Uhr

Ich schließe mich den letzten beiden Antwortgebern an.

M
Muschelschubser

22.02.2024 um 10:35 Uhr

Mal eben die InsO durchlesen. Der erste Lacher am Morgen schon vor dem ersten Kaffee.

Ich frag dann mal morgen das BGB ab... :-D

T
Tagträumer_5

23.02.2024 um 06:10 Uhr

In der Insolvenzordnung stehen andere Kündigungsvoraussetzungen drin. Bei einer Insolvenz steht nunmal nicht an erster Stelle der MA Schutz! Ziel ist es, die Gläubiger zu bedienen und die Firma fortzuführen.

*vom Administrator angepasst

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