Hallo liebe Experten,

bei unserer letzten Betriebsversammlung ging es recht heiss her, diskutiert wurde die Ablehnung eines Mehrarbeitsantrags des Betriebsrates. Im Verlauf der Diskussion hat sich unser Geschäftsführer verbale Entgleisungen erlaubt, genauen Wortlaut bekomme ich nicht zusammen, aber in etwa :

"Diese Betriebsratsmitglieder (und hier hat er auf die drei BR-Mitglieder gezeigt, die bei der Versammlung abwechselnd gesprochen haben) tragen die Verantwortung mit ihrer Ablehnung der Mehrarbeit und für den Verlust von Aufträgen durch ihre Betriebsratstätigkeit und gefährden somit alle Arbeitsplätze ... diese Betriebsratsmitglieder sind nicht zu unterstützen ... "

Dass dies natürlich Schwachsinn und eine Frechheit ist, steht aussen vor.
Inwieweit kann aber eventuell unter dem § 119 BetrVG hier der Geschäftsführer für seine Aussagen belangt werden ?

Die Betriebsversammlung (vor drei Wochen) fand im Vorfeld der Betriebsratswahl statt.
Neues BR-Gremium wird nächste Woche konstituiert. Ich bin dann Mitglied im BR und habe vor, dieses Thema auf den Tisch zu bringen.
Können seine Aussagen als Einflussnahme zur BR-Wahl gewertet werden ?

Vielen Dank für eure Hilfe