Erstellt am 11.05.2006 um 20:33 Uhr von BMW
Hallo CaptainIglo
Das ist das Leben eines BR's
Aber gegen Frage was habt ihr dagegen unternommen habt ihr dann das Wort ergriffen?
Mit § 119 werdet ihr nicht weit kommen!
dann könnte man jedes Wort im Vorfeld der Wahl auf die Goldwaage legen
und dann ?
Gruß BMW
Erstellt am 11.05.2006 um 20:49 Uhr von CaptainIglo
Hallo BMW,
du hast ja schon recht mit der Goldwaage, und es gab auch Wortmeldungen aus der Belegschaft gegen die Äusserungen der GF, nur hat GF eben auch noch weiterlamentiert
"... wenn diese Betriebsräte wiedergewählt werden, sind Arbeitsplätze in Gefahr..."
Sehe ich das falsch wenn ich dies hier als eine versuchte Einflussnahme auf die jetzt stattgefunden BR-Wahl von GF werte ?
Danke
Erstellt am 11.05.2006 um 21:06 Uhr von BMW
Hallo CaptainIglo
Es wird wohl des öfteren verbale Entgleisung geben von beiden Seiten aus gesehen wenn man dass nicht bekommt was man im Moment haben möchte!
Aber natürlich stellt sich auch in diesem Zusammenhang die Frage wurde die Mehrarbeit abgelehnt?
Gruß BMW
Erstellt am 11.05.2006 um 21:13 Uhr von CaptainIglo
Hallo BMW,
BR hatte Mehrarbeit abgelehnt weil die errechnete Wochenarbeitszeit der Mehrarbeit 52 h für die Kollegen in dieser Abteilung bedeutet hätte, auf 15 Wochen lang. BR hatte die Ablehnung begründet dass in dieser Abteilung 2 Monate davor ein Kollege betriebsbedingt gekündigt wurde und hat auf Widereinstellung des Kollegen gepocht.
Die Ablehnung der Mehrarbeit des BR war meiner Meinung nach mehr als begründet
Erstellt am 11.05.2006 um 21:24 Uhr von Gevatter
Also da darf man nicht so dünnhäutig sein. Wie sieht es denn aus mit der Einladung eines Gewerkschaftsverteters in die BV ? Bei uns reibt sich der Gewerkschaftssekretär die Hände, wenn ein Vertreter der GL diese hohlen Phrasen drischt, um ihn dann genüßlich in der Luft zu zerreißen.
Erstellt am 11.05.2006 um 21:28 Uhr von CaptainIglo
Hoi Gevatter,
IGM Sekrätar war anwesend und hat auch dementsprechend Stellung bezogen, unser Organisationsgrad ist leider nur bei 30 % mit 60% Angestellten im Betrieb...von daher hatte GF leider auch Fürsprecher..so pseudo AT´s eben
Erstellt am 11.05.2006 um 21:32 Uhr von BMW
Hallo CaptainIglo
Es mag sich jetzt außergewöhnlich anhören aber das der besagte Kollege
Betriebsbedingt gekündigt wurde ist schlimm genug hattet ihr in diesem Fall keine andere Möglichkeit ihn in einer andren Abteilung unter zu bringen?
Hättet ihr nicht die Möglichkeit das das ganze noch abzufangen denn wenn es schon vor zwei Monaten eine Betriebsbedingte Kündigung gab könnte es doch wiederum zur jetzigen Situation Mehrarbeit abgelehnt schon wieder zu so einer Maßnahme kommen.
Meiner Meinung nach sollte man nochmals in Verhandlung mit dem AG gehen
sich einen maßnahmenKatalog machen indem man auf die Umstände (Stunden Belastung aufmerksam macht )evtl das dass ganze noch mit Leiharbeitnehmer und wieder Einstellung des besagten Kollegen doch noch
Stattfinden könnte
Gruß BMW
Erstellt am 11.05.2006 um 21:43 Uhr von CaptainIglo
BMW,
BR hatte nicht nur auf betriebsbedingte Kündigung (Versetzung in andere Abteilung war leider nicht möglich) des Kollegen wie auch auf unzumutbare Belastung durch Mehrarbeit als auch auf betriebswirtschaflichen Unsinn der Mehrarbeit (Zuschläge etc.) hingewiesen bei der Ablehnung der Mehrarbeit, hatte auch im Vorfeld auf eine Qualifikations- und Beschäftigunsgesellschaft, in der genügend einsetzbare Arbeiter sich befinden, hingewiesen.
Wissen muss man hierzu auch noch, dass GF in vor der BV bei einer Betriebsratssoftware (Wirtschaftswissen, Kostenpunkt 137 Euro) und einem Seminar für ein BR-Mitlgied (nach 37.6) die Kostenübernahme abgelehnt hat. Hierzu läuft gerade Beschlussverfahren gegen GF.
GF liegt nichts an einer vertrauensvollen Zusammenarbeit !
Erstellt am 11.05.2006 um 21:53 Uhr von häggi
hallo CaptainIglo,
ich finde ihr hab richtig gehandelt mit der Ablehnung der Mehrarbeit! Das was der AG da abgezogen hat war Wahlpropaganda und grenzt schon an Behinderung der Br Arbeit(Br ist Schuld wenn Leute entlassen werden) Von Verletzung der vertrauensvollen Zusammenarbeit will ich hier gar nicht reden(bei dem AG). Auf jeden Fall würde ich das vom rechtsanwalt prüfen lassen Kann nicht schaden -
wenn das noch mal so passiert habt ihr was in der Hand.
Gruß Häggi
Erstellt am 11.05.2006 um 23:14 Uhr von ISAAK
@ CaptainIglo,
Häggi hat zu 100% Recht. Ihr dürft jetzt keinen mm zurückweichen, sonst , wenn Ihr ihm den kleinen Finger reicht, fehlt Euch die ganze Hand. Der GF glaubt, irgendwo bei Euch eine Schwäche entdeckt zu haben und fühlt sich gemüßigt, da hineinzuschlagen. Es sind Ohrfeigen, die er dem BR verpasst, und wenn Ihr die hinnehmt, wird es noch schlimmer. Jeder kennt es aus den Krimis: Noch nie hat ein Erpresser mit seinen Aktionen aufgehört, solange er damit erfolgreich ist!
Gruß ISAAK
Erstellt am 11.05.2006 um 23:41 Uhr von s.f.h.
Hallo CaptainIglo
Was immer ihr jetzt auch unternehmt, fürs nächste mal gilt, der BRV hat bei einer Betriebsversammlung das Hausrecht. Das Hausrecht des Arbeitgebers ruht für diese Zeit. Was daraus dann folgen könnte, dürfte klar sein.
Erstellt am 11.05.2006 um 23:47 Uhr von Kölner
@s.f.h.
Jedenfalls nicht der Rauswurf des AG aus der BVers!
Erstellt am 12.05.2006 um 00:01 Uhr von häggi
Kölner
Möglicherweise auch der der Rauswurf. Heißt dann aber "Aufforderung zum Verlassen der BVers. bei wiederholtem störenden Verhalten."
ich glaube du weist das daß machbar ist!?
Erstellt am 12.05.2006 um 00:04 Uhr von Kölner
Das weiss ich tatsächlich.
Nur sollte man sich als BRV immer und immer wieder vor Augen führen: Das muss und kann nur das allerallerletzte Mittel sein!
Bei so einer Aktion verliert nicht nur der AG sein Gesicht.
Erstellt am 12.05.2006 um 00:09 Uhr von ISAAK
@Kölner
Ich habe von einem ver.di-Seminarleiter während meines 1.Lehrgangs glaubhaft gehört, dass er selbst diesen "Rausschmiss" vor einigen Jahren sogar mit Hilfe der Polizei zelebriert hat.
(Habe übrigens letzthin versucht wg. Alk-Problematik Dich anzumailen, ist mir aber scheinbar nicht gelungen.)
Gruss ISAAK
Erstellt am 12.05.2006 um 00:10 Uhr von häggi
Du hast Recht.Besser mann stellt sich vor der BVers. darauf ein. Lernen Br glaube ich bei dem Seminar Diskussions-und Verhandlungsführung .
Erstellt am 12.05.2006 um 00:10 Uhr von Kölner
@ISAAK
Jaja, die Ver.di Bildungsreferenten haben schon unglaubliche Erfahrungen gemacht. - Das meine ich jetzt nicht zynisch.
Aber wir sind uns doch wohl einig, dass der Rauswurf mit Polizei die vertrauensvolle Zusammenarbeit nachhaltig stören.
Ich kenne bisher nur einen einzigen BR, der einen AG mal des Saales verwiesen hat...
Erstellt am 12.05.2006 um 00:16 Uhr von s.f.h.
Hallo Kölner
Also mein Schaub sagt da etwas anderes:
"Zu den Leitungsaufgaben gehört...die Entfernung von störenden Versammlungsteilnehmern...
Soweit es für die Durchführung der Betriebsversammlung notwendig ist, ruht das Hausrecht des Arbeitgebers. Hieraus folgt, dass der Versammlungsleiter auch den Arbeitgeber oder dessen Vertreter aus dem Versammlungsraum entfernen kann, wenn dieser die Durchführung der Versammlung stört..."
Aber eigentlich folgt das doch auch zwangsweise aus dem Hausrecht des BRV und der Friedenspflicht von AG und BR während der Versammlung (§45 BetrVG). Daraus folgt schon fast die Pflicht einen uneinsichtigen AG zu entfernen, wenn dieser wiederholt diesen Grundsatz verletzt.
Schau mal im Fitting unter §45 "Friedenspflicht" und "Unterbindung unzulässiger Themen"
Zwar steht im Fitting nicht ausdrücklich etwas von der Entfernung des Arbeitgebers, aber dieses Recht entsteht ja schon dadurch, dass das alleinige Hausrecht beim Versammlungsleiter liegt und dieser die Pflicht hat unzulässige Themen (nicht einhalten der Friedenspflicht) zu unterbinden. Wie soll er dem AG denn in letzter Konsequenz begegnen, wenn dieser uneinsichtig ist? Soll er ihm zur Beruhigung die Schultern massieren?
In letzter Konsequenz geht es dann wohl nur mit einem Rauswurf.
Wenn du aber anders lautende Urteile hast, ich lerne immer gerne dazu.
Erstellt am 12.05.2006 um 00:21 Uhr von Kölner
@s.f.h.
Ich meinte nur, dass der BRV sich und dem Gremium selten damit einen Gefallen getan hat.
Dürfen darf der das. Nur sollte er sich das Dürfen reiflich überlegen!
Erstellt am 12.05.2006 um 00:27 Uhr von s.f.h.
@Kölner
Dem stimme ich uneingeschränkt zu. Diplomatischer ist es sicher die Versammlung auf kürzestem Wege zu einem würdigen Ende zu führen. Wenn sich ein paar Tage später alle wieder beruhigt haben, und man dem AG unter vier Augen vielleicht noch mal deutlich erklärt hat, wo der Frosch die Locken hat, kann man dann ja eine ausserordentliche Versammlung anzusetzen.