W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ärger mit einem Betriebsrats-Mitglied - was tun?

B2
bruce 26
Nov 2016 bearbeitet

Der Ärger sie so aus : Der Herr???? wäre gerne BR-Vorsitzender. wir fahren für die Stadt Offenbach und Neu Isenburg und für RKH er meint das er für Die fahre von der RKH zuständig wäre aber der Betriebsrat ist für alle zuständig oder? Er war jetzt 8 Woche krank, wir habe im neuen Jahr neu Pläne bekommen und der BR-Vorsitzender musste die Pläne unter schreiben, nu kommt er aus dem Krankenhaus raus und ging gleich in die Geschäftsleitung und beschwerte sich über die Dienste , das war nicht so gut gewesen er hätte doch erst mit uns da rüber reden müssen oder , und ein BR-Mitglied soll nicht alleine hoch zu der Geschäftsleitung gehen es muss immer einer von uns da bei sein, und so möchte es auch die Geschäftsleitung haben und das macht er immer so wir habe ihn gesagt das er das nicht so machen kann ?

7.08106

Community-Antworten (6)

R
Rosenheimer

05.02.2007 um 13:02 Uhr

Der BR-Vorsitzende wird mehrheitlich aus dem Gremium gewählt.

Und nur,wenn Herr ???? gewählt wird, dann ist er auch BRV.

Was sagt euer BRV eigentlich dazu ?

Und ein BR-Mitglied ist niemals alleine für Mitarbeiter verantwortlich, sondern nur das ganze Gremium.

Sobald der BRV krank ist, übernimmt automatisch der stellvertredende BRV die Leitung und ein Ersatzmtgleid rückt nach. Das gesamte Gremium hat über Beschlüsse abzustimmen und während seiner Krankzeit muss er NICHT angehört werden.

Selbstverständlich sollte NIEMALS ein BR-Mitgleid alleine ein Gespräch mit der GL/PA führen, sondern immer mit einem oder mehreren BR-Mitglieder als Zeugen. Und Vereinbarungen sollten generell wieder nur mit dem gesamten BR-Gremium beschlossen werden.

Und wo sollen das Probleme sein ? Man sollte diese Probleme mal als TOP besprechen und dem Herrn klare Regeln vorgeben. Wobei diese eigentlich in der Geschäftsordnung des BR geregelt sein sollten. Und wer dagegen verstösst, kann dann auch mehrheitlich aus dem Gremium entfernt werden.

PS: Bereits die Grundseminare besucht ?

S
Saluk

06.02.2007 um 10:41 Uhr

"Wobei diese eigentlich in der Geschäftsordnung des BR geregelt sein sollten. Und wer dagegen verstösst, kann dann auch mehrheitlich aus dem Gremium entfernt werden."

Da bedarf es etwas härterer Geschütze als eines Mehrheitsbeschlusses.

Saluk

M
Mona-Lisa

06.02.2007 um 10:47 Uhr

Das zeigt mal wieder, wieviel unnötiger Stuss in Geschäftsordnungen geschrieben wird. Ich hab manchmal den Eindruck, dass manche Betriebsratsgremien der Meinung sind, dass so ein GO zum guten Ton gehört.....

F
Fayence

06.02.2007 um 11:02 Uhr

Rosenheimer,

wie steht es denn mit dem Besuch Deiner Grundlagenseminare?

P.S. Es werden auch Auffrischungsseminare angeboten!

R
Rosenheimer

06.02.2007 um 11:34 Uhr

Wieso kommst Du auf so eine Idee ?

Und irgendwie fehlt DEIN Statement zu der einführenden Anfrage, der uns eines besseren belehren könnte.

B2
bruce 26

06.02.2007 um 20:52 Uhr

ich habe noch kein Grundseminar besucht da zu komme ich noch ich weiß noch nicht wann. und ich danke euch da für das ihr mir geantwortet habe. wir habe das Problem jetzt gelöste.

Ihre Antwort