Erstellt am 07.05.2009 um 20:38 Uhr von DonJohnson
Wenn der Sachgrund benannt ist, hat das mit der wirtschaflichen Lage in Deutschland ncihts zu tun. Befristete Verträge mit Sachgrund unterliegen leider keiner Einschränkung bezüglich Zeitrahmen oder Häufigkeit der Verlängerung!
Erstellt am 07.05.2009 um 20:46 Uhr von MonaLisa
@Murphy,
soll heissen, dass dich dein Cheffe 'mit Sachgrund' befristet beschäftigen kann, solange es ihm Spass macht!
Erstellt am 07.05.2009 um 21:01 Uhr von DonJohnson
@ML
Sagte ich das nicht? ;-)))
Nachtrag
Drücke ich mich so doof aus? :-(
Erstellt am 07.05.2009 um 21:03 Uhr von MonaLisa
@DJ,
jepp, manchmal schon! :-))
Erstellt am 07.05.2009 um 21:07 Uhr von DonJohnson
Was war denn nciht verständlich?
Erstellt am 08.05.2009 um 06:46 Uhr von pitsieben
Hallo @,
es muss der Sachgrund im Arbeitsvertrag angegeben sein, weil ja schon zwei Jahre ohne Sachgrund gearbeitet wurde.
Ohne Angabe des Sachgrundes könnte der Kollege auf einen unbefristeten AV klagen.
Erstellt am 08.05.2009 um 09:00 Uhr von paula
@pitsieben
bitte Belege für diese Behauptung!
Erstellt am 09.05.2009 um 20:13 Uhr von Kölner
@paula
Das kann pitsieben sicher nicht leisten! ;-)
@Murphy
Diese Befristung wird auch wieder gehen...
...wenngleich die Bemerkung des BR's völlig daneben ist.