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neuer Lohngruppenkatalog nach 2 Jahren,wieder Kürzungen!

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Sebastianpolivk
Nov 2021 bearbeitet

Hallo,Kollegen Wir haben vor 2 Jahren erst mit dem AG einen Katalog aufgestellt mit Lohnstufen und Qualifikationsvorraussetzungen ect,

Die Geschäftsführung hat gewechselt nun verdienen alle zu viel;) Es soll ein neuer her mit weniger Lohngruppen wo man nicht mehr so hoch kommen kann.Er möchte zum Beispiel auch die Stellvertreter die eine eigene Lohngruppe hatten wieder mit Funktionszulagen belegen das heißt den Lohn von zb von 18 Euro auf 16 senken und 2 Euro Funktionszulage umstellen. oder Mitarbeiter die vorher 16 Euro in der alten Lohngruppe hatten ,jetzt mit14 Euro laut neuer Stellenbeschreibung versetzen,und den Rest als Besitzstand mit den kommenden Lohnrunden verrechnen. Ist das rechtens? Ich denke nicht das wir uns einigen können und die Einigungsstelle aufsuchen werden. Vg Danke

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Community-Antworten (12)

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celestro

10.11.2021 um 10:44 Uhr

Wüsste jetzt spontan nicht, wo das rechtliche Problem sein sollte. Das man sich als BR natürlich nicht darüber freut ist klar.

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Moreno

10.11.2021 um 10:57 Uhr

Wie meinst Du das celestro? Ich würde sofort einen Rechtsanwalt hinzuziehen!

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MarkusW

10.11.2021 um 11:39 Uhr

Auf jeden Fall Rechtsbeistand holen. Seid ihr tarifgebunden? Dann ist sowas normalerweise im Tarifvertrag geregelt ->Verdienstsicherung!

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celestro

10.11.2021 um 11:58 Uhr

"Wie meinst Du das celestro?"

Der TS fragte "ist das rechtens?" und ich wüsste nicht, wieso es einem AG verboten sein sollte, einen 2 Jahre alten Lohngruppenkatalog zu ändern.

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ganther

10.11.2021 um 12:02 Uhr

ich würde mich auch auf jeden Fall von einem RA beraten lassen. Der BR hat gewisse Probleme Entgelte mit dem AG zu vereinbaren. Da gehen die Probleme schon los. Welche Rechtsnatur hat diese Vereinbarung? Wie sieht es hier Individualrechtlich aus? Ggf. gibt es vertragliche Zusagen, die für die Zukunft gelten. Aber grundsätzlich ist das rechtlich möglich. Daher sind solche Sachen nach dem Gesetz auch Themen der Gewerkschaft, da diese als Kollektiv eine andere Verhandlungsposition haben und so besser eine Entgeltsicherung durchsetzen können. Was aber immer schwierig ist auch abzusichern, dass MA nicht Entgeltchancen abgeschnitten werden. Also dass bei einem Aufstieg auch das "alte" Entgeltschema weiter wirkt

S
Sebastianpolivk

10.11.2021 um 12:13 Uhr

Hallo,ich meine einen derzeitigen Lohn in Bestandteile aufgliedern den der Mitarbeiter aber gestrichen werden kann?,nein wir sind natürlich nicht tarifgebunden.

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Kjarrigan

10.11.2021 um 12:23 Uhr

Ein Forum kann diese ganz speziell auf euren Betrieb zugeschnittenen Fragen nicht beantworten.

Von daher würde ich dringend einen Rechtsbeistand und / oder Sachverständigen dazu holen. Schon um Eure alte Vereinbarung zu prüfen und auch die Neue (vom AG gewünschte) und die Verhandlungen dazu zu begleiten.

Also Beschluss fassen und dem AG Übermitteln. Vielleicht lenkt die GF dann auch ein, aber die alte Vereinbarung solltet ihr auf jeden Fall überprüfen lassen.

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Moreno

10.11.2021 um 14:26 Uhr

Celestro schon mal was gehört von Mitbestimmung bei Einführung und Änderung von von betrieblichen Entlohnungsgrundsätzen von nicht tarifgebunden Arbeitgebern?

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celestro

10.11.2021 um 15:35 Uhr

ja und? Ändert ja nichts daran, das der AG die Lohngruppen nach 2 Jahren neu anpacken darf ....

M
Moreno

10.11.2021 um 16:02 Uhr

Celestro Du hast geschrieben....und ich wüsste nicht, wieso es einem AG verboten sein sollte, einen 2 Jahre alten Lohngruppenkatalog zu ändern.....

C
celestro

10.11.2021 um 16:04 Uhr

richtig ... stimmt ja auch. Das der BR da mit im Boot ist, tut an der Stelle doch aber nichts zur Sache. Ich schrieb ja nicht "wüßte nicht, wieso der AG das nicht ohne BR machen dürfen sollte" oder so ...

M
Moreno

10.11.2021 um 16:59 Uhr

Also kann er ihn nicht ändern sondern um eine Änderung verhandeln.....dann sind wir uns einig ;-)

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