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Kann der AG nach 2 Jahren befristeten Vertrag noch mal befristet verländern?

V
Vicky
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Firma hat angekündigt das sie aus wirtschaftl. Gründen doch nicht sicher alle MA nach 2 Jahren Befristung übernehmen kann. Aber es wird darauf hinauslaufen das diese noch einmal einen befristeten Vertrag bekommen.

Darf der AG das? Ich dachte nach 2 Jahren muss er einen festen Vertrag ausstellen oder den MA entlassen. Oder gibt es dafür doch Sonderregelungen??

Vielen Dank schon mal im Voraus!

Grüsse Vicky

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Community-Antworten (2)

M
merlin

14.11.2005 um 07:59 Uhr

Mit einer sachlichen Begründung (siehe Teilzeit-und Befristungsgesetz § 14) darf auch über die 2 Jahre hinaus befristet werden Gruß, Merlin

FB
Frank B.

14.11.2005 um 08:02 Uhr

Es kommt auf die Verträge drauf an. Sind sie mit sachlichem Grund befristet, kann er das machen. Wenn die Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund befristet sind, ist eine weitere Befristung unwirksam und es wird automatisch ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Ich würde da nicht soviel Aufhebens von eurer Seite machen, denn wenn der Vertrag unterschrieben ist und zwei Jahre sind vorüber, hat man einen unbefr. AV.

Nach jetziger Rechtslage, aber die neue Regierung will auch dies ändern.

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