Erstellt am 14.11.2005 um 06:59 Uhr von merlin
Mit einer sachlichen Begründung (siehe Teilzeit-und Befristungsgesetz § 14) darf auch über die 2 Jahre hinaus befristet werden
Gruß, Merlin
Erstellt am 14.11.2005 um 07:02 Uhr von Frank B.
Es kommt auf die Verträge drauf an. Sind sie mit sachlichem Grund befristet, kann er das machen. Wenn die Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund befristet sind, ist eine weitere Befristung unwirksam und es wird automatisch ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Ich würde da nicht soviel Aufhebens von eurer Seite machen, denn wenn der Vertrag unterschrieben ist und zwei Jahre sind vorüber, hat man einen unbefr. AV.
Nach jetziger Rechtslage, aber die neue Regierung will auch dies ändern.