W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vollzeit unbefristeter Vertrag, 2 Jahre Elternzeit wieder schwanger

B
BSngl
Jul 2023 bearbeitet

Hallo ?

Ich war 2020/3 im Beschäftigungsverbot dadurch das wir Corona hatten in diesem Jahr. Elternzeit sind 2 Jahre dh. es endet bald 2023/9. Meine Frage wäre, wenn ich jetzt schwanger wäre kurz bevor meine Elternzeit vorüber ist, würde ich trotzdem das gleiche Elterngeld bekommen wie beim 1.Kind ?

Lg ?

001

Community-Antworten (1)

C
celestro

07.07.2023 um 11:19 Uhr

Ich würde sagen: “da bist Du hier völlig falsch”. Frag doch mal Deine Krankenkasse bzw. die Stelle, von der Du das Elterngeld bekommst.

Ihre Antwort