Vollzeit unbefristeter Vertrag, 2 Jahre Elternzeit wieder schwanger
Hallo ?
Ich war 2020/3 im Beschäftigungsverbot dadurch das wir Corona hatten in diesem Jahr. Elternzeit sind 2 Jahre dh. es endet bald 2023/9. Meine Frage wäre, wenn ich jetzt schwanger wäre kurz bevor meine Elternzeit vorüber ist, würde ich trotzdem das gleiche Elterngeld bekommen wie beim 1.Kind ?
Lg ?
Community-Antworten (1)
07.07.2023 um 11:19 Uhr
Ich würde sagen: “da bist Du hier völlig falsch”. Frag doch mal Deine Krankenkasse bzw. die Stelle, von der Du das Elterngeld bekommst.
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