Hallo zusammen,
unsere Frage zum Thema Elternzeit ist folgende:
Eine MA ist seit 2-einhalb Jahren in Elternzeit und wird im Oktober wieder zurückkommen. Muss der Arbeitgeber ihr den selben Arbeitsplatz wie vorher wiedergeben, oder kann es auch anderer mit ähnlichen Bedingungen sein?
Zum Sachverhalt: Die MA war vorher als Köchin auch stellvertretende Küchenleiterin. Als sie in Elternzeit ging, übernahm ein anderer MA der gleichen Küche den Stellvertreterposten. Für die Elternzeit wurde befristet eine Vertretung als Köchin eingestellt, die aber zwischenzeitlich ebenfalls wegen Schwangerschaft wieder ausgefallen ist. Für dieses Jahr sind in unserem Unternehmen Personalumsetzungen geplant. Der MA, der die Arbeitsstelle des stellv. Küchenleiters ausübt, soll versetzt werden, da ja die Kollegin aus der Elternzeit wiederkommt. Der AG begründet das damit, dass er der Kollegin ihren alten Arbeitsplatz wiedergeben muss.
Er fragte uns als BR, ob das so richtig ist. Leider sind wir uns nicht einig. Kann der AG nicht auch die Kollegin aus dem Erziehungsurlaub anders einsetzen, sie benötigt nach der langen Pause sowieso eine Einarbeitungszeit. (Arbeitsstunden und Gehalt sind bei beiden Arbeitsplätze fast identisch.)
Wir hoffen, es weiß jemand Rat.
Ein 5er BR