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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rückkehr nach Elternzeit - an gleichen Arbeitsplatz?

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FünferBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, unsere Frage zum Thema Elternzeit ist folgende: Eine MA ist seit 2-einhalb Jahren in Elternzeit und wird im Oktober wieder zurückkommen. Muss der Arbeitgeber ihr den selben Arbeitsplatz wie vorher wiedergeben, oder kann es auch anderer mit ähnlichen Bedingungen sein? Zum Sachverhalt: Die MA war vorher als Köchin auch stellvertretende Küchenleiterin. Als sie in Elternzeit ging, übernahm ein anderer MA der gleichen Küche den Stellvertreterposten. Für die Elternzeit wurde befristet eine Vertretung als Köchin eingestellt, die aber zwischenzeitlich ebenfalls wegen Schwangerschaft wieder ausgefallen ist. Für dieses Jahr sind in unserem Unternehmen Personalumsetzungen geplant. Der MA, der die Arbeitsstelle des stellv. Küchenleiters ausübt, soll versetzt werden, da ja die Kollegin aus der Elternzeit wiederkommt. Der AG begründet das damit, dass er der Kollegin ihren alten Arbeitsplatz wiedergeben muss. Er fragte uns als BR, ob das so richtig ist. Leider sind wir uns nicht einig. Kann der AG nicht auch die Kollegin aus dem Erziehungsurlaub anders einsetzen, sie benötigt nach der langen Pause sowieso eine Einarbeitungszeit. (Arbeitsstunden und Gehalt sind bei beiden Arbeitsplätze fast identisch.) Wir hoffen, es weiß jemand Rat. Ein 5er BR

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Community-Antworten (3)

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ridgeback

07.05.2009 um 18:23 Uhr

@FünferBR, bei Rückkehr aus der Elternzeit, hat man keinen Anspruch auf seinen alten Arbeitsplatz, selbst wenn dieser noch besteht. Der Arbeitnehmer hat lediglich Anspruch, entsprechend den Abmachungen in seinem Arbeitsvertrag beschäftigt zu werden. Im Rahmen des Direktionsrechts kann ihn der Arbeitgeber auf allen Arbeitsplätzen einsetzen, auf denen der Arbeitnehmer die arbeitsvertraglich vereinbarte Leistung erbringen kann.

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Petrus

07.05.2009 um 18:30 Uhr

@FünferBR: Kommt drauf an... Wenn die Kollegin in Elternzeit "Stellv. Küchenleiterin" im Arbeitsvertrag stehen hat. Es muss nicht notwendigerweise die "alte" Küche sein - nur ob in einer anderen Küche was frei ist? Und die Vertretung hat den Stellv. (wenn überhaupt) bestimmt nur befristet im Vertrag.

Falls die Kollegin allerdings nichts im Vertrag hat: Siehe Ridgeback

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FünferBR

07.05.2009 um 21:57 Uhr

Danke an ridgeback & Petrus, Was die Kollegin nun speziell im Arbeitsvertrag stehen hat, wissen wir nicht. Wir werden aber mit dem AG ein Gespräch führen. Vielleicht gibt es ja Möglichkeiten, die Für beide Kollegen etwas positives haben.

Der 5er BR

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