Elternzeit Rückkehr - besteht ein Recht auf den alten Arbeitsplatz?
Hallo Zusammen ! Eine Mitarbeiterin kommt aus der Elternzeit zurück und möchte auf Ihren Arbeitsplatz zurück den Sie vorher hatte, allerdings nicht mehr ganze Tage sondern nur noch halbtags. Hat Sie daurauf ein Recht ???
Community-Antworten (3)
25.10.2005 um 13:03 Uhr
Hallo Reila, wenn es betrieblich machbar ist, warum nicht. Ansonsten müßte Ihr m.E. lediglich ein vergleichbarer Arbeitsplatz angeboten werden.
25.10.2005 um 13:13 Uhr
Hallo Werner, Danke für Deine Antwort. Mir geht es allerdings darum ob Sie überhaupt einen Anspruch auf einen Halbtagsarbeitsplatz hat. Ein Recht auf Vollzeit hat Sie natürlich.
25.10.2005 um 13:54 Uhr
Sie muss sich auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz berufen. Der AG kann nur aus brtrieblich nachvollziehbaren Gründen ablehnen. (siehe TzBfG)
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