Elternzeit - Rückkehr zum Arbeitsplatz
Eine Kollegin hat Anfang 2012 Elternezeit ( 12 Monate incl. Mutterschutz) beim Arbeitgeber beantragt. Der Arbeitgeber hat die Elternzeit bis zum 15. April bestätigt. (Geburt des Kindes 15.02.2012) Die Kollegin will ab dem 15.02.2013 wieder arbeiten, da auch das Elterngeld bis dato bezahlt wird. Sie hat bei Erhalt der Bestätigung übersehen, daß das falsche Datum notiert war. Sie war auch beim 1.Kind insgesamt 12 Monate ab Geburt zu Hause. Der Arbeitgeber hat mitgeteilt, daß die Rückkehr erst ab dem 15.April möglich wäre, da man die Stelle bis zum diesem Termin befristet besetzt hat. Welche rechtliche Möglichkeiten gibt es, da die Kollegin ab dem 15.02.2013 ohne Gehalt, ohne Krankenkasse u. keine Rentenbeiträge eingezahlt werden, da steht ?
Community-Antworten (2)
30.10.2012 um 14:19 Uhr
Vorzeitige Beendigung und Übertragung von Elternzeit BAG, Urteil vom 21. April 2009 – 9 AZR 391/08 1. Es ist nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit ausdrücklich zustimmt.
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Der Arbeitnehmer kann nicht verbrauchte Elternzeit – sofern er sie ursprünglich beantragt hat – mit einem Anteil von bis zu zwölf Monaten mit Zustimmung des Arbeitgebers in den Zeitraum des vollendeten dritten bis achten Lebensjahrs des älteren Kinds übertragen.
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Der Arbeitgeber hat die Entscheidung, ob er der Übertragung zustimmt, gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen zu treffen. Sie ist gerichtlich voll überprüfbar http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/kommentare/vorzeitige-beendigung-und-uebertragung-von-elternzeit
30.10.2012 um 17:14 Uhr
siehe auch § 16 Abs. 3 BEEG.
Da wahrscheinlich kein Härtefallgrund vorliegt, kommt es auch hier auf das "billige Ermessen" des AG an.
Der Betriebsrat könnte hier vielleicht erfolgreich vermitteln.
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