Eine Kollegin hat Anfang 2012 Elternezeit ( 12 Monate incl. Mutterschutz) beim Arbeitgeber beantragt. Der Arbeitgeber hat die Elternzeit bis zum 15. April bestätigt.
(Geburt des Kindes 15.02.2012) Die Kollegin will ab dem 15.02.2013 wieder arbeiten, da auch das Elterngeld bis dato bezahlt wird. Sie hat bei Erhalt der Bestätigung übersehen, daß das falsche Datum notiert war. Sie war auch beim 1.Kind insgesamt 12 Monate ab Geburt zu Hause. Der Arbeitgeber hat mitgeteilt, daß die Rückkehr erst ab dem 15.April möglich wäre, da man die Stelle bis zum diesem Termin befristet besetzt hat.
Welche rechtliche Möglichkeiten gibt es, da die Kollegin ab dem 15.02.2013 ohne Gehalt, ohne Krankenkasse u. keine Rentenbeiträge eingezahlt werden, da steht ?